Anwalt für Kündigungsschutz in Hamburg, Norderstedt und Pinneberg

Erfahrungen & Bewertungen zu Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - Fröling & Reimers Rechtsanwälte
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Basierend auf 202 Rezensionen

Ihr Anwalt für Kündigungsschutz und
Anwalt Kündigungsschutzklage

Als spezialisierte Rechtsanwälte für Kündigungsschutz in Hamburg, Norderstedt und Pinneberg beraten und vertreten wir Arbeitnehmer in dem Bereich Kündigung und Kündigungsschutz.

Unser Anwalt für Kündigungsschutz hat sich darauf spezialisiert, sich für den Schutz vor Kündigungen von Arbeitnehmern rechtlich einzusetzen. Dabei übernimmt unser Anwalt Ihre Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und auch gegenüber dem Arbeitsgericht wie durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage .

Sie möchten Ihren Arbeitsplatz behalten? Unser Anwalt für Kündigungsschutz vertritt Arbeitnehmer bereits seit Jahren erfolgreich in Kündigungsschutzprozessen. Mit seiner ganzen Erfahrung und vollem Engagement unterstützt er Arbeitnehmer dabei, dass sie Ihren Kündigungsschutz durchsetzen und Ihren Job behalten.

Sie möchten Ihren Arbeitsplatz aufgeben? Die Verhandlung von Beendigungskonditionen ist die absolute Kernkompetenz von unserem Anwalt für Kündigungsschutz. Unser Kündigungsschutzanwalt verhandelt für Sie gern die höchstmögliche Abfindung, eine schnellstmögliche Freistellung unter Lohnfortzahlung, ein sehr gutes Arbeitszeugnis oder eine andere individuelle Regelung.

Was wir für Sie tun können:

  • Unterstützung beim Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Verhandlung der höchstmöglichen Abfindung
  • zeitnahe Freistellung unter Lohnfortzahlung
  • Erhalt eines guten bis sehr guten Arbeitszeugnisses
  • Vermeidung einer Sperrzeit beim ALG 1
  • Übernahme der gesamten Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber
  • Beratung und Vertretung durch unseren Anwalt für Kündigungsschutz

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise als Rechtsanwaltskanzlei für Kündigungsschutz in Hamburg, Norderstedt und Pinneberg.

Kostenlose Erstberatung bei Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihnen steht eine Kündigung bevor? In diesen Fällen ist die rechtliche Ersteinschätzung durch unseren Anwalt für Kündigung sogar kostenlos.

Auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme freuen wir uns.

Spezialist

Unsere Anwälte sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert

Erfahren

Wir haben Erfahrung aus über 1000 Fällen im Arbeitsrecht

Kurzfristige Terminvergabe

Bei uns erhalten Sie immer kurzfristig einen Termin

Was unser Anwalt für Kündigungsschutzklage für Sie tun kann

Kündigungsschutz: Arbeitsplatzerhalt oder Abfindung?

Kostenloser Erstkontakt

  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz überprüft für Sie, ob Sie vor einer bereits erhaltenen oder noch bevorstehenden Kündigung geschützt sind
  • Unser Kündigungsschutzanwalt berät Sie zu Ihrem individuellen Kündigungsschutz und überprüft Ihre Kündigung
  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz nimmt gemeinsam mit Ihnen eine Abwägung der Vor- und Nachteile einer Kündigungsschutzklage vor
  • Im Rahmen der Beratung klärt unser Anwalt für Kündigungsschutz Sie über den Nutzen und die voraussichtlichen Kosten einer Kündigungsschutzklage auf
  • Unser Anwalt ermittelt für Sie eine Strategie zur Erreichung Ihrer individuellen Ziele wie den Erhalt des Arbeitsplatzes oder einer höchstmöglichen Abfindung bzw. längstmöglichen Freistellung
Der Anwalt für Kündigung Hamburg hilft bei allen Fragen zur Kündigung

Kündigungsschutzklage

  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz klärt Sie über eine Kündigungsschutzklage vollumfänglich auf
  • Im Rahmen der Beratung teilt Ihnen unser Arbeitsrechtsanwalt mit, wie das Gerichtsverfahren bei einer Kündigungsschutzklage verläuft
  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz erstellt eine Kündigungsschutzklage für Sie und versendet diese fristwahrend an das zuständige Arbeitsgericht
  • Unser Anwalt übernimmt den gesamten Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber und dem Arbeitsgericht für Sie
  • Im Rahmen des Verfahrens wird unser Anwalt für Kündigungsschutz jegliche arbeitsrechtlichen Argumente für Sie vortragen und so Ihre Interessen bestmöglich vertreten
  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz nimmt für Sie jegliche Gerichtstermine wahr und setzt sich engagiert für Ihre Rechte ein
  • Im Rahmen des Verfahrens übernimmt unser Anwalt für Sie – auf Ihren Wunsch hin – auch die Verhandlung der höchtsmöglichen Abfindung, des längsmöglichen Freistellungszeitraumes, des bestmöglichen Arbeitszeugnisses etc.
  • Unser Anwalt achtet stets darauf, dass Sperrzeit bei ALG 1 vermieden werden kann
Kündigung durch den Arbeitgeber

Unterstützung bei Arbeitsplatzerhalt

  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz klärt Sie darüber auf, wie Ihr Arbeitsplatz erhalten bleiben kann
  • Unser Arbeitsrechtsanwalt teilt Ihnen mit, welche Handlungsoptionen Sie haben
  • Im Rahmen der Beratung führen wir Ihnen die möglichen Vor- und Nachteile eines Arbeitsplatzerhaltes auf
  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz entwickelt für Sie eine individuelle Strategie um Ihren Arbeitsplatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen
  • Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vertreten wir Ihre Interessen und setzten alles daran, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten
Abfindungen sind gut, wenn sie ausreichend sind. Der Anwalt für Abfindung berät Sie gern.

Verhandlung der Abfindung

  • Im Rahmen eines Beratungsgesprächs überprüft unserer Anwalt für Kündigungsschutz Ihren individuellen Sachverhalt in Hinblick auf eine Abfindung
  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz berät Sie dazu, welche Abfindungshöhe bei Ihnen möglich ist
  • Unser Kündigungsschutzanwalt berechnet Ihre individuelle Abfindung
  • Die Verhandlung der höchstmöglichen Abfindung gehört zu den Kernkompetenzen unseres Anwalts
  • Unser Anwalt für Kündigung und Kündigungsschutz hilft Ihnen dabei eine Sperrzeit zu vermeiden und Steuern zu optimieren
Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag und Ihre Abfindung.

Freistellung

  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz berät Sie zu den rechtlichen Vor- und Nachteilen einer Freistellung unter Lohnfortzahlung
  • Unser Kündigungsschutzanwalt berechnet für Sie den längstmöglichen Freistellungszeitraum
  • Gemeinsam mit Ihnen entwickelt unser Anwalt für Sie eine Strategie um den gewünschten Freistellungszeitraum zu erreichen
  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz verhandelt für Sie mit Ihrem Arbeitgeber die gewünschte Freistellung unter Fortzahlung Ihrer Vergütung
Wir beraten Sie zum Ihrem Arbeitsvertrag arbeitsrechtlich.

Sonstige Beendigungskonditionen

  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz verhandelt für Sie Ihre individuellen Beendigungskonditionen
  • Im Rahmen der Verhandlungen bezieht unser Anwalt die Auszahlung Ihrer restlichen Überstunden mit ein
  • Unser Anwalt für Kündigungsschutz bezieht in die Verhandlungen die Auszahlung Ihrer restlichen überstunden mit ein
  • Unser Anwalt verhandelt für Sie das bestmögliche Arbeitszeugnis
  • Weitere individuelle Themen verhandelt unser Anwalt ebenfalls für Sie wie Sonderzahlungen, Boni, Dienstwagen, etc.

Soforthilfe von unseren Rechtsanwälten für Kündigungsschutz

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihr Anwalt für Kündigungsschutz wird Ihre Ziele erreichen

Als Anwalt für Kündigungsschutz in Hamburg, Norderstedt und Pinneberg gehören die Durchsetzung des Kündigungsschutzes und die Verhandlung der bestmöglichen Beendigungskonditionen zu unseren Kernkompetenzen.

Unser Anwalt für Kündigungsschutz kann Ihnen hier auf Grund seines hohen fachlichen Spezialisierungsgrades und seiner langjährigen Erfahrung eine hochqualifizierte Beratung und Unterstützung anbieten.

Gerade im Rechtsbereich Kündigungsschutz zahlt sich eine anwaltliche Spezialiserung für Arbeitnehmer besonders aus.

Geben Sie Ihren Kündigungsschutz deshalb nicht in die Hände von einem Anwalt, welcher sich nicht auf Kündigungsschutz spezialisiert hat. Unser Anwalt für Kündigungsschutz wird Sie nicht enttäuschen und kennt die arbeitsrechtlichen Mittel und Wege Ihre Ziele bestmöglich zu erreichen.

Informationen zum Thema Kündigungsschutz und Kündigung

Kündigungsschutz

  • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Voraussetzungen
  • Kündigung und Kündigungschutz bei Schwerbehinderung
  • Kündigung und Kündigungschutz in der Schwangerschaft
  • Kündigung und Kündigungschutz während der Elternzeit
  • Kündigung und Kündigungschutz während der Ausbildung
  • Kündigung und Kündigungschutz eines Mitglied des Betriebsrats
Kündigung durch den Arbeitgeber

Kündigungsschutzklage

  • Kündigungsschutzklage Voraussetzungen
  • Kündigungsschutzklage Frist
  • Kündigungsschutzklage Kosten
  • Kündigungsschutzklage Ablauf
  • Kündigungsschutzklage Abfindung
Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag und Ihre Abfindung.

Betriebsbedingte Kündigung

  • Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung
  • Wegfall des Arbeitsplatzes
  • Abteilungswegfall
  • Betriebsschließung
  • Insolvenz
  • Sozialauswahl

Verhaltensbedingte Kündigung

  • Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung
  • Arbeitsverweigerung
  • Fehlerhaftes Arbeiten
  • Kündigung ohne Abmahnung
  • Sperrzeit beim ALG 1
Kündigung durch den Arbeitgeber

Personenbedingte Kündigung

  • Gründe für eine personenbedingte Kündigung
  • Kündigung wegen Krankheit
  • Kündigung wegen Schwebehinderung
  • Kündigung wegen Alters
Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag und Ihre Abfindung.

Allgemeine Themen zu Kündigung

  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsschreiben
  • Eigenkündigung
  • Sperrzeit

Ihr Anwalt Kündigungsschutzklage in Hamburg, Norderstedt und Pinneberg

Als Anwalt für Kündigungsschutzklage in Hamburg, Norderstedt und Pinneberg beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitsgeber bei einer Kündigung vom Arbeitsvertrag.

Unser Anwalt für Kündigungsschutzklage hat sich auf die Vertretung von Arbeitnehmern im Rahmen einer Kündigungsschutzklage spezialisiert.

Sie möchten Ihren Arbeitsplatz behalten? Unser Anwalt für Kündigungsschutzklage führt bereits seit Jahren erfolgreich Kündigungsschutzprozesse. Mit seiner ganzen Erfahrung und Expertise unterstützt er Sie dabei, dass Sie Ihren Job und damit Ihre finanzielle Absicherung nicht verlieren.

Sie möchten Ihren Arbeitsplatz aufgeben? Die Verhandlung von Beendigungskonditionen ist die absolute Kernkompetenz von unserem Rechtsanwalt für Kündigungsschutzklage. Unser Kündigungsanwalt verhandelt für Sie gern die höchstmögliche Abfindung, eine sofortige Freistellung unter Lohnfortzahlung, ein sehr gutes Arbeitszeugnis oder eine andere individuelle Bedingung.

Was wir für Sie tun können:

  • Unterstützung beim Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Erhalt der höchstmöglichen Abfindung
  • Schnellstmögliche Freistellung unter Lohnfortzahlung
  • Erhalt eines guten bis sehr guten Arbeitszeugnisses
  • Vermeidung einer Sperrzeit beim ALG 1
  • Übernahme der gesamten Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber
  • Beratung und Vertretung durch unseren auf Kündigung spezialisierten Anwalt

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise als Kanzlei für Kündigungsschutzklage in Hamburg, Norderstedt und Pinneberg.

Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihnen steht eine Kündigung bevor? In diesen Fällen ist die rechtliche Ersteinschätzung durch unseren Anwalt für Kündigung sogar kostenlos.

Auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme freuen wir uns.

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Johannes Fröling

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht

Jessica Reimers

Rechtsanwältin

Anwältin für Arbeitsrecht

Sandra Wendt

Rechtsanwältin

Anwältin für Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Standort Hamburg

Außenansicht Kanzlei Hamburg
FRÖLING & REIMERS RECHTSANWÄLTE

Paul-Sorge-Straße 4c
22459 Hamburg

(040) 30 92 88 85
9 – 18 Uhr
Routenplaner aufrufen

Standort Norderstedt

Anwalt Arbeitsrecht Norderstedt
FRÖLING & REIMERS RECHTSANWÄLTE

Ochsenzoller Straße 147
22848 Norderstedt

(040) 30 92 88 85
9 – 18 Uhr
Routenplaner aufrufen

Standort Pinneberg

Außenansicht Arbeitsrecht Pinneberg
FRÖLING & REIMERS RECHTSANWÄLTE

Rübekamp 33
25421 Pinneberg

04101-398 76 91
9 – 18 Uhr
Routenplaner aufrufen

Kontaktformular

Bitte nutzen Sie das folgende Online-Formular, um mit uns in Kontakt zu treten. Ihre Eingaben unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Durch Ihre Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.

Sie können uns hier Ihr Rechtsproblem schildern und wir werden Ihnen schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail eine erste Einschätzung des Sachverhalts sowie eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten zukommen lassen.

Wir betreuen unsere Mandanten deutschlandweit ohne Mehrkosten. Für viele Sachverhalte ist kein Vor-Ort-Termin erforderlich – die Kommunikation läuft unkompliziert über E-Mail und/oder Telefon.

Was unsere Mandanten über die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht sagen

Anwalt Kündigungsschutzklage: Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für mich?

Unser Anwalt Kündigungsschutzklage prüft Ihren Kündigungsschutz. Dabei gibt es verschiedene Arten des Kündigungsschutzes. In Betracht kommt hier vor allem der durch das Kündigungsschutzgesetz gewährleistete Kündigungsschutz, der besondere Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen und der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben, bei denen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet.

Der Anwalt Kündigungsschutzklage ermittelt die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage

Je nachdem, welcher Kündigungsschutz greift, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt worden sein, damit die Kündigung wirksam ist. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht prüft das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen des jeweiligen Kündigungsschutzes, um bei deren Nichtvorliegen eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Zunächst prüft der Anwalt, ob das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Ist dieses anwendbar, ist die Kündigung nur dann wirksam, wenn die besonderen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes von Ihrem Arbeitgeber beachtet wurden.

Der Hauptunterschied zum einfachen Kündigungsschutz besteht darin, dass der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung einen Kündigungsgrund braucht, damit diese in rechtmäßiger Weise ausgesprochen werden kann.

Das Kündigungsschutzgesetz kommt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung. Zunächst müssen Sie Arbeitnehmer und bereits länger als 6 Monate ohne Unterbrechung beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.

Ferner darf es sich bei dem Betrieb nicht um einen sogenannten Kleinbetrieb handeln, bei denen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Ob in Ihrem Fall von dem Vorliegen eines Kleinbetriebes ausgegangen werden kann, hängt vom Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses ab.

Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen hat, ist bei einer Arbeitnehmerzahl von 5 oder weniger von einem Kleinbetrieb auszugehen, mit der Folge, dass das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Sind mehr Arbeitnehmer vorhanden gilt das Kündigungsschutzgesetz.

Für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 01.01.2004 begonnen haben, sind mehr als 10 Arbeitnehmer erforderlich damit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Genau 10 Arbeitnehmer sind hierbei nicht ausreichend.

Liegen diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vor, ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar und die Kündigung damit nur unter Berücksichtigung der speziellen Regelungen wirksam.

Sonderkündigungsschutz

Für bestimmte Personengruppen existiert ein Sonderkündigungsschutz. Dieser hat die Funktion Arbeitnehmer, die als besonders schutzwürdig angesehen werden, stärker vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes zu schützen.

Eine Kündigung in diesen Fällen nur unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich. Das Gesetz sieht hier insbesondere vor, dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung die Zustimmung von der zuständigen Behörde einholen muss.

Ein Sonderkündigungsschutz ist für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer gegeben. Bevor der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen kann, muss er zunächst die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.

Zudem muss er gegebenenfalls ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement mit dem Ziel durchgeführt haben, eine vorliegende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überwinden und damit eine Kündigung zu vermeiden.

Auch Schwangere und Mütter genießen einen Sonderkündigungsschutz. Danach darf eine Kündigung nicht ohne weiteres während der Schwangerschaft und bis 4 Wochen nach der Entbindung erklärt werden, sofern der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hatte. Auch hier bedarf es für den Ausspruch einer Kündigung der vorherigen Zustimmung von Seiten der zuständigen Behörde.

Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen. Der besondere Kündigungsschutz greift hier bereits ab dem Zeitpunkt der Beantragung und gilt auch für Eltern in Teilzeit.

Weitere Personengruppen, die einen Sonderkündigungsschutz genießen, sind Betriebs- und Personalräte sowie Mandatsträger des Betriebsverfassungsgesetzes, unkündbare Arbeitnehmer, bei denen eine Kündigung beispielsweise im Tarifvertrag ausgeschlossen wurde, Personen, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, Auszubildende und Ersatz- und Wehrdienstleistende.

Unser Anwalt für Arbeitsrecht prüft im Falle des Eingreifens des Sonderkündigungsschutzes, ob die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Kündigung beachtet wurden.

Dabei ist insbesondere immer darauf zu achten, ob die zuständige Behörde von Seiten des Arbeitgebers kontaktiert wurde und diese der Kündigung tatsächlich auch zugestimmt hat. Ist dies nicht geschehen, lohnt es sich ebenfalls eine Kündigungsschutzklage zu erheben, da die Kündigung in diesem Falle unzulässig ist.

Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Zwar findet das Kündigungsschutzgesetz bei Kleinbetrieben keine Anwendung, allerdings müssen für eine wirksame Kündigung auch hier die gesetzlichen Vorschriften außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes eingehalten worden sein.

Hier prüft der Anwalt für Kündigungsschutzklage sehr genau

Die Kündigung kann dabei aus unterschiedlichsten Gründen angreifbar sein. In Betracht kommt hier, dass die Kündigung sittenwidrig ist oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt.

Ein solcher Verstoß kommt immer dann in Betracht, wenn die Kündigung willkürlich erfolgte oder kein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme von Seiten des Arbeitgebers beachtet wurde. Zudem können auch Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot oder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz gegeben sein.

Der Arbeitgeber ist von daher auch in Kleinbetrieben nicht berechtigt wahllos Kündigungen auszusprechen. Auch hier bedarf es von daher einer genauen rechtlichen Überprüfung der Kündigung von Seiten des Anwalt Kündigungsschutzklage, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ermitteln zu können.