Abmahnung jetzt kostenlos prüfen lassen
Anwalt für Abmahnung am Hamburger Rathausmarkt
Abmahnungen stellen regelmäßig eine letzte Warnung vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. Oftmals bereiten Arbeitgeber durch die Aussprache einer Abmahnung auch eine bevorstehende Kündigung vor. Schließlich spielen vorliegende Abmahnungen bei der Abfindungsverhandlung regelmäßig eine entscheidende Rolle.
Die allermeisten Abmahnungen weisen nach rechtlicher Überprüfung inhaltliche oder formelle Mängel auf. Unser Anwalt für Abmahnungen kennt die typischen Abmahnungsfehler und sorgt dafür, dass unrechtmäßige Abmahnungen wieder aus der Personalakte gelöscht werden bevor es zur Kündigung kommt.
Lassen Sie Ihre Abmahnung von unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg prüfen, bevor es zur Kündigung kommt!

Drei Schritte von der Abmahnung zur Abfindung
Abmahnungsüberprüfung
Überprüfung Ihrer Abmahnung im Hinblick auf eine Löschung
Kostenlose Ersteinschätzung
Individuelle Beratung zur Löschung und zu einer möglichen Abfindung
Abfindung erhalten
Unsere Anwälte sichern Ihnen Ihre Abfindung
Das sagen Mandanten über uns
Mehr als 5.000 zufriedene Mandanten in den letzten 10 Jahren beraten und vertreten:



Beratung bei Abmahnung
Mandantinnen und Mandanten wenden sich insbesondere in folgenden Situationen an unsere Kanzlei für Arbeitsrecht:

Abmahnung als Arbeitnehmer
Der Erhalt einer Abmahnung stellt für Arbeitnehmer regelmäßig eine erhebliche Belastung dar. Das zuvor sichere Arbeitsverhältnis ist gefährdet und das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig gestört.
Hinzukommt, dass auf eine Abmahnung in vielen Fällen eine verhaltensbedingte Kündigung folgt. Arbeitgeber nutzen dieses Instrument häufig gezielt zur Vorbereitung einer Entlassung.
Die Praxis zeigt jedoch: Die meisten Abmahnungen sind rechtlich unwirksam. Formfehler oder ungenaue Vorwürfe machen sie angreifbar. Unser spezialisierter Anwalt für Abmahnungen prüft Ihr Schreiben und setzt Ihre Rechte konsequent durch.
Wie unser Anwalt bei einer Abmahnung für Sie tätig wird:
- Rechtliche Prüfung: Wir analysieren das Schreiben auf alle rechtlichen Mängel.
- Risikoanalyse: Wir bewerten die Abmahnung im Hinblick auf eine Kündigung.
- Verhaltenscoaching: Wir zeigen Ihnen exakt, welches Verhalten am Arbeitsplatz jetzt schädlich wäre.
- Entfernung aus der Personalakte: Wir fordern die Löschung unberechtigter Abmahnungen.
- Verhandlung von Konditionen: Wir erzielen für Sie die bestmöglichen Beendigungskonditionen.
Agieren Sie frühzeitig! Das rechtzeitige Einschalten durch unseren Anwalt für Abmahnungen signalisiert Professionalität und sichert Ihnen die besten Erfolgsaussichten.

Abmahnung als Führungskraft
Der Erhalt einer Abmahnung ist für Führungskräfte ganz anders einzuordnen als für andere Angestellte. Als Entscheidungsträger mit Personalverantwortung sind Sie das Aushängeschild des Unternehmens. Die Auswirkungen einer Abmahnung sind in dieser Position besonders gravierend.
Es ist nahezu unvorstellbar, dass eine Führungskraft weiterhin erfolgreich agieren kann, wenn eine Abmahnung das Vertrauensverhältnis nachhaltig belastet. Daher folgt in Führungspositionen auf eine Abmahnung fast immer direkt ein Trennungsgespräch.
In dieser kritischen Situation ist unser spezialisierter Anwalt für die Abmahnung einer Führungskraft Ihr wichtigster Partner. Wir schützen Ihren Ruf und Ihre Karriere.
Wie unser Anwalt für Abmahnungen Führungskräfte unterstützt:
- Rechtliche Analyse: Wir prüfen das Schreiben akribisch auf alle formalen und inhaltlichen Mängel.
- Strategische Beratung: Wir decken die wahren Hintergründe auf und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.
- Verhaltenscoaching: Wir zeigen Ihnen exakt, welches Verhalten am Arbeitsplatz jetzt schädlich wäre.
- Verhandlung von Beendigungskonditionen: Wir erzielen für Sie die bestmöglichen Beendigungskonditionen.
- Maximale Ansprüche: Wir kämpfen für eine höchstmögliche Abfindung, lange Freistellungen, offene Boni, die Streichung von Wettbewerbsverboten etc.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte geschützt sind und Ihre Interessen optimal vertreten werden. Handeln Sie sofort!
Hilfe vom Anwalt für Abmahnung in Hamburg:
Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?
Arbeitgeber sprechen Abmahnungen regelmäßig aus, wenn sie mit der Arbeitsleistung oder dem Verhalten eines Arbeitnehmers unzufrieden sind. Das Gesetz sieht zudem vor, dass eine Kündigung wegen einer Vertragsverletzung meist eine erfolglose Abmahnung voraussetzt.
Damit ist dieses Schreiben nicht nur ein bloßer Hinweis. Eine Abmahnung ist der Vorbote einer Kündigung. Aus diesem Grund enthalten Abmahnungen regelmäßig eine konkrete Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall. Genau diese Androhung unterscheidet die Abmahnung rechtlich von einer bloßen Ermahnung, Verwarnung oder Rüge.
In unserer Kanzlei erleben wir häufig die folgenden typischen Abmahnungsgründe:
- Androhen von Krankfeiern
- Fehlende Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
- Arbeitsverweigerung
- Fehlverhalten in sozialen Medien (außerdienstliches Verhalten)
- Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten
- Datenschutzverletzungen
- Falsche Zeiterfassung (Arbeitszeitbetrug)
- Vorliegen einer Konkurrenztätigkeit
- Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
- Zu geringe Arbeitsleistung
- Nichterfüllung von Anweisungen
In all diesen Fällen ist eine präzise rechtliche Prüfung unverzichtbar. Gerne überprüft unser spezialisierter Anwalt für eine Abmahnung Ihr Abmahnungsschreiben. Unser Fachanwalt für Abmahnungen in Hamburg gibt Ihnen direkt eine professionelle Ersteinschätzung zu den Chancen einer Löschung aus Ihrer Personalakte.
Ihre Abmahnungsanwälte
Unser Anwalt für Abmahnungen berät Sie individuell zu Ihrer Abmahnung. Mit klarem Fokus auf Ihre individuellen Ziele.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
3000+ erfolgreiche Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer
Erfolgreiche Vertretung gegenüber mehr als 3000 Arbeitgebern
Schnelle Terminvergabe
Kostenlose Erstberatung
Hilfe vom Anwalt für eine Abmahnung in Hamburg: Warum schnelles Handeln wichtig ist
Entdeckt der Arbeitgeber nach einer Abmahnung erneut einen (angeblichen) arbeitsvertraglichen Verstoß, folgt meist die fristlose Kündigung. Die Folge ist der plötzliche Wegfall Ihres Arbeitsverhältnisses. Auch das am Arbeitsplatz aufgebaute soziale Umfeld bricht damit meist weg.
Viel gravierender ist jedoch der Verlust Ihrer finanziellen Lebensgrundlage und die negativen Folgen in Bezug auf den Arbeitslosengeldanspruch.
Bei einer fristlosen, verhaltensbedingten Kündigung droht regelmäßig eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit zahlt Ihnen in dieser Zeit kein Geld.
Eine frühzeitige Löschung der Abmahnung verhindert solche negativen Entwicklungen in vielen Fällen effektiv.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend eine frühzeitige Beratung durch unseren spezialisierten Anwalt für eine Abmahnung mit Standorten in HH, Kiel, Norderstedt und Neumünster.
Das tun wir sofort für Sie:
- Löschung durchsetzen: Wir unterstützen Sie aktiv bei der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
- Eskalation verhindern: Wir suchen das professionelle Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um die Situation zu entschärfen bzw. Beendigungskonditionen zu verhandeln
Handeln Sie rechtzeitig, um Ihre Existenz und Ihre Rechte zu sichern!
Mehr Abfindung erhalten
9 von 10 Gekündigten erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Wir sichern unsere Mandantinnen und Mandanten die ihnen zustehende Abfindung.
Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
Damit eine Abmahnung rechtlich Bestand hat, muss sie sowohl formell als auch inhaltlich (materiell) korrekt sein. Sie ist unwirksam, wenn sie unkonkret bleibt, die Pflichtverletzung nicht klar benennt oder ihre Warnfunktion nicht erfüllt.
Präzise Beschreibung statt vager Vorwürfe
Die Abmahnung muss Ihr beanstandetes Verhalten exakt beschreiben. Es muss deutlich werden, welche Vertragspflichten Sie verletzt haben und welche Konsequenzen (z. B. eine Kündigung) im Wiederholungsfall drohen. Fehlt diese Bestimmtheit, ist die Abmahnung wirkungslos: Sie können dann nicht klar erkennen, was Sie künftig ändern müssen, wodurch die Abmahnung ihre Aufgabe, Ihr Verhalten zu steuern, verfehlt.
Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit
Eine Abmahnung ist zudem unwirksam, wenn sie unverhältnismäßig ist – zum Beispiel bei sehr geringfügigen Anlässen. Auch wenn sie sich grundsätzlich als ungeeignetes Mittel erweist, um Ihr Verhalten zu beeinflussen, ist sie rechtlich nicht haltbar.
Vorsicht bei „Sammelabmahnungen“
Werden in einer Abmahnung gleich mehrere Vorwürfe zusammengefasst, ist besondere Vorsicht geboten: Ist auch nur ein einziger dieser Vorwürfe unzutreffend oder nicht ausreichend begründet, wird die gesamte Sammelabmahnung unwirksam. In diesem Fall haben Sie als Arbeitnehmer das Recht zu verlangen, dass das komplette Dokument aus Ihrer Personalakte entfernt wird.
transparent und
nachvollziehbar
Ablauf einer
Beratung
Erste Einschätzung zu Ihrer Abmahnung
Zunächst überprüfen wir die uns übersendete Abmahnung und verschaffen uns einen Überblick über die arbeitsvertraglichen Regelungen.
Beratung zu der Rechtmäßigkeit der Abmahnung
Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen verständlich, ob und welche Mängel Ihre Abmahnung konkret enthält.
Entwicklung einer klaren Strategie
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Vorgehensweise sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre beruflichen Ziele innerhalb des Unternehmens als auch mögliche Abfindungswünsche.
Vertretung Ihrer Interessen
Kommen wir zu dem Ergebnis, dass Ihre Abmahnung unrechtmäßig ist, setzen wir uns auf Ihren Wunsch hin, für die Löschung der Abmahnung ein. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und führen die notwendigen Gespräche mit der erforderlichen Erfahrung und Verhandlungssicherheit.
Verhandlung von Beendigungskonditionen
Sie möchten das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgeben? Die Verhandlung einer Abfindung, einer Freistellung, von offenen Boni etc. gehört zu unseren Kernkompetenzen.
Was unsere Mandantinnen & Mandanten berichten:
Anwalt für Abmahnung in Hamburg – wann lohnt sich das?
Bei einer Abmahnung im Arbeitsverhältnis sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden. Eine Abmahnung ist regelmäßig ein einschneidendes Ereignis, welches das zukünftige Arbeitsverhältnis stark beeinflussen wird.
Solange sich eine Abmahnung in der Personalakte befindet, wird diese auch Auswirkungen auf Ihr berufliches Fortkommen bei Ihrem Arbeitgeber haben. Selbt wenn es nicht zur Kündigung kommt, kann eine Abmahnung beispielsweise negative Auswirkungen bei einer Beförderung haben.
Mit einer Abmahnung ist ein Arbeitnehmer gewissermaßen angezählt und muss nun sehr gut auf sein Handeln achten. Hierfür ist es natürlich wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten man hat.
Die Überprüfung einer Abmahnung lohnt sich also in den allermeisten Fällen. Die Nichtüberprüfung kann dagegen deutlich gravierendere Folgen haben.
Erfolgreiche Lösungen
Verhandlungen mit großen und mittelständischen Arbeitgebern
Wir verhandeln regelmäßig mit Personalabteilungen größerer Unternehmen sowie mit mittelständischen Arbeitgebern. Dabei stehen wirtschaftlich tragfähige Lösungen und die Wahrung Ihrer beruflichen Reputation im Vordergrund.
Unsere gesamte Gegnerliste finden Sie hier.
Kosten & Rechtschutz
Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Kostenlose Erstberatung
Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung
Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)
Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung
Abrechnung direkt mit der Versicherung
FAQ
Eine Abmahnung sollte man mit unserem Anwalt für Abmahnung besprechen und sich danach erkundigen, welche Reaktion jetzt sinnvoll erscheint. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen können. Allerdings teilen Arbeitnehmer in solchen Stellungnahmen regelmäßig Inhalte mit, welche die individuelle arbeitsrechtliche Situation weiter verschlechtert. Arbeitgeber lesen sich Gegendarstellungen oftmals sehr genau durch und hoffen sogar teilweise, dass der Inhalt einen richtigen Kündigungsgrund liefert. Deshalb ist hier große Vorsicht geboten.
Kurz gesagt: Es kommt auf den Einzelfall an. Eine Abmahnung bleibt so lange in deiner Akte, wie der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat. Das ist meistens dann der Fall, wenn das Fehlverhalten noch Auswirkungen auf deine Beurteilung, Versetzungen oder eine mögliche Kündigung haben könnte.
Wenn Sie sich allerdings nach einer Abmahnung lange nichts mehr zu Schulden kommen lassen und nur ein leichter Verstoß vorliegt, sollte eine Löschung der Abmahnung nach 2 Jahren erfolgen.
Eine Abmahnung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Ist sie „unwirksam“, hast du einen Anspruch darauf, dass sie aus deiner Personalakte entfernt wird. Typische Fehler sind:
- Inhaltliche Fehler: Der Arbeitgeber legt einen falschen Sachverhalt zugrunde oder das Verhalten rechtfertigt gar keine Abmahnung.
- Formfehler: Du hast die Abmahnung nie erhalten
- Verfahrensfehler: Im öffentlichen Dienst ist eine vorherige Anhörung Pflicht – fehlt diese, ist die Abmahnung unwirksam.