Kündigung prüfen lassen
Anwalt bei Kündigung
Eine Kündigung kommt für viele Arbeitnehmer überraschend. Gerade jetzt ist es wichtig, schnell zu handeln und keine Fristen zu versäumen. Ob die Kündigung wirksam ist, welche Ansprüche Ihnen zustehen oder ob eine Abfindung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Wir prüfen Ihre Kündigung, erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Beratung bei Kündigung
Mandantinnen und Mandanten wenden sich insbesondere in folgenden Situationen an unsere Kanzlei für Arbeitsrecht:

Kündigung als Arbeitnehmer
Bei einer Kündigung stellen sich Arbeitnehmer häufig die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist. Kann man sich erfolgreich wehren? Möchte ich meinen Arbeitsplatz behalten oder eine Abfindung bekommen?
Unsere Beratung hilft Arbeitnehmern, klar und souverän zu handeln:
- Beratung zu Arbeitsplatzerhalt und Abfindung
- Entwicklung einer Verhandlungsstrategie
- Verhandlung von Abfindung, Freistellung, Boni und Arbeitszeugnis
- Sicherstellung, dass keine Sperrzeiten beim ALG1 entstehen
- Schutz vor unerwarteten Fallstricken bei einer Einigung
Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung signalisiert Professionalität und führt regelmäßig zu besseren Konditionen.

Kündigung als Führungskraft
Führungskräfte haben oft besondere vertragliche Regelungen, die individuell berücksichtigt werden müssen. Außerdem sind hier meist die Themen Boni, Aktien, Tantiemen, Wettbewerbsverbote besonders relevant.
Unsere Beratung hilft Führungskräften, klar und souverän zu handeln:
- Regelungen zu Abfindung und Freistellung
- Boni, variable Vergütung und Sonderzahlungen
- Wettbewerbsverbote und Sprachregelungen
- Geltendmachung gevesteter Aktienoptionen (vested stock options)
- Sicherstellung, dass keine Sperrzeiten beim ALG1 entstehen
Ziehen Sie als Führungskraft bei einer Kündigung frühzeitig eine anwaltliche Beratung hinzu, um die bestmöglichen Konditionen zu sichern.
Kündigung erhalten?
Jetzt richtig handeln und Fristen beachten
Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben
Unterschreiben Sie insbesondere keinen Aufhebungsvertrag oder sonstige Vereinbarungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Viele Regelungen sind nachteilig und lassen sich später nicht mehr korrigieren.
3-Wochen-Frist unbedingt beachten
Nach Zugang der schriftlichen Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war oder nicht.
Kündigung rechtlich prüfen lassen
Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung zeigt Ihnen, ob Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder eine Abfindung durchsetzen können.
Strategisch entscheiden: Arbeitsplatz oder Abfindung
Gemeinsam mit Ihnen klären wir, ob eine Weiterbeschäftigung sinnvoll ist oder ob eine wirtschaftlich attraktive Lösung mit Abfindung, Freistellung und guten Zeugnissen angestrebt werden sollte.
Frühzeitig anwaltliche Unterstützung sichern
Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen auf ein optimales Ergebnis. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen und typische Fehler zu vermeiden.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Ersteinschätzung und lassen Sie Ihre Kündigung schnell und unkompliziert prüfen.

Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie beste Entscheidung zu treffen.
Sicherheit & Schutz
Unser Anwalt für Kündigung und das gesamte Anwaltsteam in Hamburg führen bereits seit Jahren erfolgreich Kündigungsschutzprozesse. Mit unserer ganzen Erfahrung und Expertise unterstützen wir Sie als Anwalt für Kündigungsschutz dabei, dass Sie Ihren Job und damit Ihre finanzielle Absicherung nicht verlieren.
Verhandlung & Neuanfang
Die Verhandlung von Beendigungskonditionen ist unsere absolute Kernkompetenz. Unser Anwalt für Kündigung verhandelt für Sie gern die höchstmögliche Abfindung, eine sofortige Freistellung unter Lohnfortzahlung, ein sehr gutes Arbeitszeugnis oder eine andere individuelle Bedingung.
Mehr Abfindung erhalten
9 von 10 Gekündigten erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Wir sichern unsere Mandantinnen und Mandanten die ihnen zustehende Abfindung.
3 Kündigungsgründe im Überblick
Betriebsbedingte Kündigung
Die Kündigung wird mit betrieblichen Umständen begründet. Regelmäßig spielen wirtschaftliche Erwägungen wie Einsparmaßnahmen oder eine geänderte Auftragslage eine wesentliche Rolle. Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Wir finden die Fehler und machen diese zu Ihrem Verhandlungsvorteil.
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung wird einem Arbeitnehmer regelmäßig ein schweres Fehlverhalten vorgeworfen. Oftmals geht es hier um Arbeitszeitbetrug oder unentschuldigtes Fehlen. Ein Großteil der verhaltensbedingten Kündigungen ist unrechtmäßig. Wir finden die Unrechtmäßigkeitsgründe und setzen Ihre Interessen durch.
Personenbedingte Kündigung
Der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung. Hier haben häufige Fehlzeiten zur Kündigung geführt. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten hohe gesetzliche Hürden. Wir finden Unrechtmäßigkeiten zügig und unterstützen Sie der Erreichung Ihrer Ziele
kundigung erhalten
Schnelle Hilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kündigt der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis, hat dies regelmäßig zahlreiche negative Folgen für den Arbeitnehmer. Schließlich nimmt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hierdurch seine finanzielle Existenzgrundlage und ändert hierdurch auch das tägliche soziale Umfeld. Die erbrachte Arbeitsleistung und das gezeigte Engagement scheinen plötzlich keinen Wert für den Arbeitgeber mehr zu haben.
Als Anwalt für Kündigung beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Führungskräfte jeder Art von Kündigung. Unsere Kündigungsanwälte sind darauf spezialisiert, Kündigungen zu überprüfen und Unrechtmäßigkeiten aufzudecken. Aus Erfahrung können wir sagen, dass die allermeisten Kündigungen unrechtmäßig sind.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise als Kanzlei für Kündigung in Hamburg.
Im Falle einer Kündigung ist die rechtliche Ersteinschätzung durch unseren Anwalt für Kündigung in Hamburg und im Norden sogar kostenlos!recht

Spezialisiert auf Kündigungen – Ihr Vorteil
Wir beraten Sie individuell und zielgerichtet, mit klarem Fokus auf die Durchsetzung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen. Durch unsere Spezialisierung im Arbeitsrecht profitieren Sie
3000+ erfolgreiche Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer
Team aus 6 erfahrenen Rechtsanwälten für Arbeitsrecht
Schnelle Terminvergabe
Kostenlose Erstberatung
Drei Schritte zu Ihrer Abfindung
Kündigungsprüfung
Wir überprüfen Ihre Kündigung arbeitsrechtlich
Kostenlose Ersteinschätzung
Anwaltliche Beratung zu Arbeitsplatzerhalt, Abfindung und Freistellung.
Abfindung erhalten
Unsere Anwälte verhandeln die höchstmögliche Abfindung für Sie.
transparent und
nachvollziehbar
Ablauf der
Beratung
Kontaktaufnahme und Übersendung von Unterlagen
Nach Ihrer Kontaktaufnahme teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
Unser Anwalt führt mit Ihnen ein erstes unverbindliches Telefongespräch über die Themen Kündigungsschutz und Abfindung und berät Sie zu Ihren Optionen. Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen verständlich, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Vertrag hat und welche Punkte erfahrungsgemäß verhandelbar sind.
Entwicklung einer klaren Strategie
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Strategie für den Arbeitsplatzerhalt oder die Erzielung der höchstmöglichen Abfindung für Sie sinnvoll ist.
Vertretung Ihrer Interessen
Kündigungen münden oftmals in Einigungen in Form von Vergleichen. Wir konstatieren Ihren Arbeitgeber und verhandeln für Sie die bestmöglichen Beendigungskonditionen.
Rechtssicherer Abschluss
Zum Abschluss werden die verhandelten Regelungen rechtssicher festgehalten, sodass das Arbeitsverhältnis auf einer klaren und belastbaren Grundlage mit optimierten Konditionen beenden ist oder fortbesteht.

Erfolgreiche Lösungen.
Verhandlungen mit großen und mittelständischen Arbeitgebern
Wir verhandeln regelmäßig mit Personalabteilungen größerer Unternehmen sowie mit mittelständischen Arbeitgebern. Dabei stehen wirtschaftlich tragfähige Lösungen und die Wahrung Ihrer beruflichen Reputation im Vordergrund.
Unsere gesamte Gegnerliste finden Sie hier.
Kosten & Rechtschutz
Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Kostenlose Erstberatung
Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung
Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)
Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung
Abrechnung direkt mit der Versicherung
FAQ
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das ist häufiger der Fall, als viele Arbeitnehmer denken. Typische Fehler sind zum Beispiel, dass kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, formale Anforderungen nicht eingehalten wurden oder bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl fehlerhaft ist.
Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Deshalb ist es wichtig, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen, um mögliche Fehler zu erkennen und die eigenen Chancen richtig einzuschätzen.
Sie haben nach Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Anwalt, damit ausreichend Zeit für die Prüfung und strategische Vorbereitung bleibt.
In der Praxis ist es ganz üblich, dass Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit einer Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden.
Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für diesen Weg, um schnell eine klare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen. Mit der richtigen Verhandlungsstrategie bestehen sehr gute Chancen auf eine Abfindung.
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Verhandlungssituation. Oft wird von den Arbeitsgerichten etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Orientierung herangezogen.
Eine Kündigung selbst müssen Sie in der Regel nicht unterschreiben. Häufig wird sie Ihnen lediglich übergeben oder per Post zugestellt. Wenn Sie den Erhalt bestätigen sollen, können Sie dies grundsätzlich auch schriftlich tun – das bedeutet nur, dass Sie die Kündigung erhalten haben, nicht dass Sie sie akzeptieren.
Vorsicht ist jedoch bei zusätzlichen Dokumenten oder Vereinbarungen geboten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Kündigung vorgelegt werden. Diese sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben, sondern immer vorher anwaltlich prüfen lassen.
Wenn Sie innerhalb von 3 Wochen keine Kündigungsschutzklage einreichen, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre.
In diesem Fall bestehen in der Regel auch keine Möglichkeiten mehr, im Nachhinein eine Abfindung oder bessere Konditionen auszuhandeln. Deshalb ist es wichtig, die Frist unbedingt einzuhalten und die Kündigung rechtzeitig prüfen zu lassen.
Eine Sperrzeit kann entstehen, wenn Sie aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirken, z. B. durch einen Aufhebungsvertrag. Eine rechtliche Beratung hilft, dieses Risiko zu vermeiden.
In den meisten Fällen ja. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann Ihre Chancen deutlich verbessern – sowohl auf den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes als auch auf eine höhere Abfindung.
Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir zunächst Ihren Fall und schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein. Dabei schauen wir auch, ob sich ein Vorgehen für Sie wirtschaftlich lohnt. Wir empfehlen ein Vorgehen nur dann, wenn es aus unserer Sicht sinnvoll ist.


