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Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

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FAQ

Wir sind spezialisiert auf ausgewählte, zentrale Fragestellungen im Arbeitsrecht: Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Abmahnungen, Boni und Versetzungen. Unsere Beratung richtet sich besonders an diejenigen, die eine einvernehmliche oder strukturierte Trennung anstreben, um ihre Situation rechtlich sicher und vorteilhaft zu gestalten. Durch diese klare Fokussierung können wir Ihnen besonders fundierte, praxisnahe und effektive Beratung bieten. Sie profitieren von unserer Expertise als ausgewiesene Spezialisten in diesen Bereichen, die Ihre Situation kompetent analysieren und individuelle Lösungen entwickeln.

Unsere Beratung erfolgt individuell und auf Ihre Situation zugeschnitten. In einem ersten Gespräch schildern Sie kurz Ihr Anliegen – zum Beispiel zu Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Boni, Abfindung oder Versetzung – und wir klären alle offenen Fragen. Anschließend erhalten Sie eine fundierte erste Einschätzung sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten.

Die Beratung findet in der Regel telefonisch statt, auf Wunsch ist auch ein Termin vor Ort oder online über Teams, Zoom oder ähnliche Plattformen möglich. Telefonische Beratungstermine lassen sich am schnellsten vereinbaren und dauern in der Regel etwa eine halbe Stunde, können je nach Komplexität Ihres Falls jedoch variieren. Vorab können relevante Unterlagen bequem per E-Mail an info@froeling-reimers.de eingereicht werden. Unser Sekretariat informiert Sie bei der Terminvereinbarung, welche Dokumente hilfreich sind, damit das Gespräch effizient und zielführend ablaufen kann. Selbstverständlich unterliegt die Beratung der anwaltlichen Schweigepflicht und ist unverbindlich.

Unser erstes Orientierungsgespräch zur Ersteinschätzung ist für Sie völlig unverbindlich.

Für das weitere Verfahren regeln sich die Kosten in der Regel über zwei Wege:

  • Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt: Sie übernimmt meist die kompletten Kosten. Wir kümmern uns zu 100 % kostenfrei um die gesamte Kommunikation und die Deckungsanfrage für Sie.
  • Selbstzahler: Ohne Versicherung besprechen wir vorab auf den Cent genau, welche Gebühren anfallen. So behalten Sie immer die volle finanzielle Transparenz und wissen genau, mit welchem Ergebnis Sie am Ende rausgehen.

Gut zu wissen: Das gesetzliche Anwaltshonorar regelt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientiert sich am sogenannten „Streitwert“. Dieser bemisst sich im Arbeitsrecht meist nach Ihrem aktuellen Bruttomonatslohn.

Ja. Alle Beratungen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie können darauf vertrauen, dass Ihre persönlichen und beruflichen Informationen streng vertraulich behandelt werden.

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir entwickeln für Sie eine Strategie, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre Situation zugeschnitten ist, und begleiten Sie konsequent bei allen Schritten – vom ersten Beratungsgespräch bis zur Lösung Ihres Falls, sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

In eiligen Fällen können Sie noch am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden einen Termin erhalten. Wir legen großen Wert auf schnelle Reaktionszeiten, damit Sie zügig Klarheit über Ihre rechtliche Situation bekommen.

Wenn möglich, können relevante Unterlagen bereits im Vorfeld per E-Mail gesendet werden. Unser Sekretariat informiert Sie bei der Terminvereinbarung genau darüber, welche Unterlagen benötigt werden, damit das Beratungsgespräch effizient und zielführend ablaufen kann.

Ja. Alle Beratungen führen wir grundsätzlich telefonisch durch. So können wir Ihnen in der Regel kurzfristig einen Termin anbieten. Sollte eine Online-Beratung im Einzelfall sinnvoll sein, ist diese ebenfalls möglich.

Bekannt aus:

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