Aufhebungsvertrag Anwalt Hamburg

Spezialisiert auf die Beratung zum Thema Aufhebungsvertrag

Erfahrungen & Bewertungen zu Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - Fröling & Reimers Rechtsanwälte
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Anwalt für Aufhebungsvertag
Wir helfen in Hamburg und im gesamten Norden

Unser Anwalt für Arbeitsrecht hat sich auf die Beratung von Arbeitnehmern zu dem Thema Aufhebungsvertrag spezialisiert.

Gern überprüft unser Anwalt für Aufhebungsvertrag auch Ihren Vertrag im Hinblick auf die Abfindung und jegliche rechtliche Risiken. Wir teilen Ihnen mit, an welcher Stelle noch Optimierungsbedarf besteht und ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) droht.

Wir prüfen täglich Aufhebungsverträge und handeln für Arbeitnehmer hohe Abfindungen und lange Freistellungszeiträume heraus. Dabei verlieren wir das Thema Sperrzeit beim ALG 1 nie aus dem Blick. Unsere Spezialisierung zahlt sich für unsere Mandanten finanziell aus.

Rufen Sie uns an und senden Sie uns Ihre Vertragsdetails per Mail zu. Gern beraten wir Sie!

Spezialist

Unsere Anwälte sind auf Aufhebungsverträge spezialisiert

Erfahren

Wir haben Erfahrung aus über 1000 Aufhebungsverträgen

Kurzfristige Terminvergabe

Bei uns erhalten Sie immer kurzfristig einen Termin

Was unser Aufhebungsvertrag Anwalt Hamburg für Sie tun kann

Aufhebungsvertag: Prüfung, Beratung und Verhandlung

Vertragsprüfung

Unser Anwalt überprüft Ihren Aufhebungsvertrag vollständig im Hinblick auf jegliche rechtlichen Vor- und Nachteile, sowie sehr genau im Hinblick auf eine etwaige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 1 und in Bezug auf eine Steueroptimierung. Eine Beratung in Hinsicht auf Optimierungsbedarf ist bei uns ebenfalls selbstverständlich.

Der Anwalt für Kündigung Hamburg hilft bei allen Fragen zur Kündigung

Vertragsentwurf

Wir beraten Sie umfassend zum Thema und formulieren Ihnen auf der Basis des Beratungsgesprächs einen Aufhebungsvertrag, der Ihre Interessen vollständig berücksichtigt. Auf Ihren Wunsch hin erstellt unser Aufhebungsvertrag Anwalt Ihnen einzelne Klauseln für einen bereit bestehenden Aufhebungsvertrag.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Vertragsverhandlungen

Unser Rechtsanwalt ermittelt mit Ihnen gemeinsam Ihre individuellen Ziele und berät Sie zum weiteren Vorgehen. In der Beratung klären wir die rechtlichen Vor- und Nachteile und informieren Sie über die anfallenden Kosten. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Arbeitgeber und handeln einen Aufhebungsvertrag mit höchstmöglicher Abfindung für Sie aus.

Soforthilfe von unserem Anwalt für Aufhebungsvertrag

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Unser Hamburger Anwalt für Aufhebungsvertrag prüft und unterstützt

Unser Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag überprüft:

  • Ist die Abfindung im Aufhebungsvertrag hoch genug ?
  • War eine Freistellung von der Arbeit gewünscht und wurde diese vereinbart?
  • Müssen Sie die Abfindung auf Ihr eventuell zu beziehenden Arbeitslosengeld 1 anrechnen?
  • Müssen Sie mit einer Sperrzeit beim ALG 1 rechnen?
  • Enthält Ihr Aufhebungsvertrag ungünstige Regelungen für Sie?
  • Sind alle gängigen und für Sie günstigen Regelungen enthalten?
  • Ist der Aufhebungsvertrag rechtlich wirksam?

Unser Anwalt für Aufhebungsvertrag sorgt dafür, dass…

  • … Sie nicht selbst mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln müssen
  • … Ihre Abfindung so hoch wie möglich ausfällt
  • … Sie auf Wunsch von der Arbeit freigestellt werden
  • … Ihre Abfindung nicht auf das ALG 1 angerechnet wird
  • … Sie keine Sperrzeit beim ALG 1 bekommen
  • … ungünstige Regelungen weitestmöglich entfernt werden
  • … spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden
  • … der Aufhebungsvertrag für Ihren Arbeitgeber rechtlich bindend ist
  • … steuerliche Aspekte mitberücksichtigt werden
  • … Sie für alle auftretenden Fragen einen Ansprechpartner haben

Informationen von unserem Aufhebungsvertrag Anwalt Hamburg

Aufhebungsvertrag

  • Aufhebungsvertrag – Was ist das?
  • Wie kommt ein Aufhebungsvertrag zu Stande?
  • Ist ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung besser?
  • Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag?
Kündigung durch den Arbeitgeber

Aufhebungsvertragsklauseln

  • Beendigungszeitpunkt im Aufhebungsvertrag
  • Beendigungsgrund im Aufhebungsvertrag
  • Abfindung im Aufhebungsvertrag
  • Vergütung bis zum Endzeitpunkt im Aufhebungsvertrag
  • Freistellung unter Lohnfortzahlung im Aufhebungsvertrag
  • Urlaubsabgeltung und Überstundenabgeltung
  • Arbeitszeugnis im Aufhebungsvertrag
  • vorzeitiges Ausscheiden im Aufhebungsvertrag Sprinterklausel
  • Outplacement im Aufhebungsvertrag
  • Dienstwagen im Aufhebungsvertrag
  • Recht zum Wiederruf im Aufhebungsvertrag
  • Erledigungsklausel im Aufhebungsvertrag
Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag und Ihre Abfindung.

Aufhebungsvertrag anfechten

  • Aufhebungsvertrag anfechten Arbeitnehmer
  • Aufhebungsvertrag Anfechtung widerrechtliche Drohung
  • Aufhebungsvertrag Anfechtung unterlassene Aufklärung
  • Aufhebungsvertrag anfechten Frist

Aufhebungsvertrag und Abfindung

  • Höhe der Abfindung im Aufhebungsvertrag
  • Aufhebungsvertrag, Abfindung und Arbeitslosengeld
  • Aufhebungsvertrag, Abfindung und Steuern
  • Aufhebungsvertrag Abfindung verhandeln
Kündigung durch den Arbeitgeber

Kündigungsschutzklage

  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzklage Voraussetzungen
  • Kündigungsschutzklage Frist
  • Kündigungsschutzklage Kosten
  • Kündigungsschutzklage Abfindung
  • Kündigungsschutzklage Kleinbetrieb
Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag und Ihre Abfindung.

Kündigungsschutz

  • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
  • Kündigungsschutz Schwerbehinderung
  • Kündigungsschutz Schwangerschaft
  • Kündigungsschutz Elternzeit
  • Kündigungsschutz Betriebsrat
  • Kündigung während der Ausbildung

Kontaktformular

Bitte nutzen Sie das folgende Online-Formular, um mit uns in Kontakt zu treten. Ihre Eingaben unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Durch Ihre Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.

Sie können uns hier Ihr Rechtsproblem schildern und wir werden Ihnen schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail eine erste Einschätzung des Sachverhalts sowie eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten zukommen lassen.

Wir betreuen unsere Mandanten deutschlandweit ohne Mehrkosten. Für viele Sachverhalte ist kein Vor-Ort-Termin erforderlich – die Kommunikation läuft unkompliziert über E-Mail und/oder Telefon.