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Aufhebungsvertrag prüfen lassenSchnelle Hilfe bei Aufhebungsvertrag

Fachkundige Beratung bei Aufhebungsverträgen für Arbeitnehmer und Führungskräfte. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung – wir rufen Sie noch am selben Tag bis 18 Uhr zurück.

Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Anwalt für Arbeitnehmer und Führungskräfte in Hamburg, Kiel, Neumünster und Norderstedt

Aufhebungsverträge bieten die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu beenden. Sie eröffnen Chancen, bergen aber auch Risiken – insbesondere bei Abfindung, Freistellung, Zeugnis oder Wettbewerbsverbot. Unsere Kanzlei berät Mandanten aus Hamburg, Kiel, Neumünster und Norderstedt persönlich und diskret.

Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Beratung bei Aufhebungsvertrag

Mandantinnen und Mandanten wenden sich insbesondere in folgenden Situationen an unsere Kanzlei für Arbeitsrecht:

Für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer stehen häufig vor der Herausforderung, dass Aufhebungsverträge unter Zeitdruck vorgelegt werden oder rechtliche Konsequenzen nicht sofort ersichtlich sind. Unsere Beratung hilft Ihnen, klar und souverän zu handeln:

  • Prüfung des Vertrags auf Risiken und Chancen
  • Verhandlung von Abfindung, Freistellung und Arbeitszeugnis
  • Sicherstellung, dass keine Sperrzeiten für Arbeitslosengeld entstehen
  • Schutz vor unerwarteten Fallstricken im Vertrag

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung signalisiert Professionalität und kann zu besseren Konditionen führen.

Für Führungskrafte

Führungskräfte haben oft besondere vertragliche Regelungen, die individuell berücksichtigt werden müssen:

Mandanten aus Hamburg, Kiel, Neumünster und Norderstedt profitieren von unserer persönlichen und diskreten Begleitung bei der Prüfung und Verhandlung ihres Aufhebungsvertrags. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte geschützt sind und Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Drei Schritte zu Ihrer Abfindung

Kündigungsprüfung

Wir überprüfen Ihre Kündigung arbeitsrechtlich

Kostenlose Ersteinschätzung

Anwaltliche Beratung zu Arbeitsplatzerhalt, Abfindung und Freistellung.

Abfindung erhalten

Unsere Anwälte verhandeln die höchstmögliche Abfindung für Sie.

Das sagen Mandanten über uns

Mehr als 5.000 zufriedene Mandanten in den letzten 10 Jahren beraten und vertreten:

Fröling & Reimers Rechtsanwälte gehört durch ausgezeichnete Arbeit zu den BESTEN!
Erfahrungen & Bewertungen zu Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - Fröling & Reimers Rechtsanwälte

Aufhebungsverträge:

Warum schnelles, ungeprüftes Handeln riskant ist

Aus Sicht des Arbeitgebers ist der Aufhebungsvertrag ein strategisches Instrument: Er vermeidet Kündigungsschutzklagen, reduziert Risiken und schafft Planungssicherheit. Deshalb werden Aufhebungsverträge häufig mit kurzen Fristen vorgelegt und als „einmalige Gelegenheit“ dargestellt.

Arbeitgeber kalkulieren dabei regelmäßig ein, dass Arbeitnehmer:

  • unter emotionalem Druck stehen
  • die rechtlichen Folgen nicht vollständig überblicken
  • ohne anwaltliche Beratung reagieren

Wichtig zu wissen:

In vielen Fällen besteht erheblicher Verhandlungsspielraum – etwa bei Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot oder Sperrzeitvermeidung. Dieser Spielraum wird jedoch meist erst dann genutzt, wenn ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet ist.

Eine anwaltliche Prüfung signalisiert dem Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer seine Rechte kennt und professionell vertreten wird. Das führt häufig zu besseren Konditionen – oder dazu, dass der Arbeitgeber seine Strategie überdenkt.

Gerade deshalb lohnt es sich, einen Aufhebungsvertrag niemals ungeprüft zu unterschreiben, sondern frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg einzuschalten.

Aufhebungsvertrags-Experten

Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Aufhebungsvertragssituation. Mit klarem Fokus auf eine optimale Abfindungsvereinbarung und Freistellung ohne Sperrzeit.

Fachanwalt für Arbeitsrecht – spezialisiert auf Aufhebungsverträge

3000+ erfolgreiche Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer

Erfolgreiche Vertretung gegenüber mehr als 3000 Arbeitgebern

Schnelle Terminvergabe

Kostenlose Erstberatung

Mehr Abfindung erhalten

9 von 10 Gekündigten erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Wir sichern unsere Mandantinnen und Mandanten die ihnen zustehende Abfindung.

Pressesprecher

1,5 Jahre im Unternehmen

10.000€

Abfindung

Hardware Entwickler

7 Jahre im Unternehmen

94.200 €

Abfindung

Vertriebsleiter

4 Jahre im Unternehmen

100.000€

Abfindung

Filialleiter

20 Jahre im Unternehmen

180.000 €

Abfindung

transparent und
nachvollziehbar

Ablauf der anwaltlichen Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags

1. Erste Einschätzung Ihres Aufhebungsvertrags

Zunächst prüfen wir den vorgelegten Aufhebungsvertrag und verschaffen uns einen Überblick über die wesentlichen Regelungen – etwa zu Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Bonuszahlungen oder Wettbewerbsverboten.

Beratung zu Chancen, Risiken und Verhandlungsspielräumen

Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen verständlich, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Vertrag hat und welche Punkte erfahrungsgemäß verhandelbar sind.

Entwicklung einer klaren Strategie

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Vorgehensweise sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre beruflichen Ziele als auch mögliche Auswirkungen auf Ihre weitere Karriere.

Vertretung Ihrer Interessen

Aufhebungsverträge enthalten häufig Regelungen zu Abfindung, Freistellung oder Bonuszahlungen, die verhandelt und verbessert werden können. In diesen Fällen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und führen die notwendigen Gespräche mit der erforderlichen Erfahrung und Verhandlungssicherheit

Rechtssicherer Abschluss

Zum Abschluss werden die verhandelten Regelungen rechtssicher festgehalten, sodass Sie das Arbeitsverhältnis auf einer klaren und belastbaren Grundlage mit optimierten Konditionen beenden können.

Erfahrung aus über 3000 Fällen

Abfindung erreicht in Millionenhöhe

Spezialisiert auf Auffindungsverhandlungen

Fachanwaltskanzlei

Hohe Kundenzufriedenheit

Volle Kostentransparenz

Erfolgreiche Lösungen.

Verhandlungen mit großen und mittelständischen Arbeitgebern

Wir verhandeln regelmäßig mit Personalabteilungen größerer Unternehmen sowie mit mittelständischen Arbeitgebern. Dabei stehen wirtschaftlich tragfähige Lösungen und die Wahrung Ihrer beruflichen Reputation im Vordergrund.

Unsere gesamte Gegnerliste finden Sie hier.

Transparent geregelt

Kosten & Rechtschutz

Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Kostenlose Erstberatung

Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung

Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)

Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung

Abrechnung direkt mit der Versicherung

Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, Norderstedt, Neumünster und Kiel

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Kostenlos und unverbindlich

FAQ

Ein Aufhebungsvertrag sollte grundsätzlich nicht ungeprüft unterschrieben werden. Häufig enthalten solche Verträge Regelungen zu Abfindung, Freistellung oder Zeugnis, die noch verhandelt oder verbessert werden können.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht. In der Praxis werden jedoch häufig Abfindungen vereinbart, insbesondere wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden möchte.

Ja. In vielen Fällen besteht Verhandlungsspielraum, etwa bei der Höhe der Abfindung, der Dauer der Freistellung, der Formulierung des Arbeitszeugnisses oder bei Bonus- und Vergütungsregelungen.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Durch eine passende Vertragsgestaltung lassen sich diese Risiken jedoch häufig reduzieren oder vermeiden.

Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

  • Abfindung
  • ·reistellung
  • Resturlaub und Überstunden
  • Arbeitszeugnis
  • Bonus- oder Provisionsansprüche
  • Wettbewerbsverbote

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist in der Regel bindend und kann meist nicht widerrufen werden. Deshalb ist es wichtig, den Vertrag vor der Unterschrift sorgfältig prüfen zu lassen.

Bei Führungskräften enthalten Aufhebungsverträge häufig zusätzliche Regelungen, etwa zu variabler Vergütung, Bonuszahlungen, Wettbewerbsverboten oder längeren Freistellungen. Diese Punkte sollten besonders sorgfältig geprüft werden.