In den letzten Wochen erreichen unsere Kanzlei immer wieder Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jungheinrich AG, die von den aktuellen Stellenabbau-Maßnahmen betroffen sind. Der Hamburger Gabelstapler- und Flurförderzeughersteller hat angekündigt, rund 1.000 Stellen zu streichen – eine Nachricht, die bei vielen Beschäftigten für Unsicherheit sorgt.
Welche Jobprofile sind betroffen?
Nach unseren bisherigen Informationen können unter anderem folgende Tätigkeitsbereiche betroffen sein:
- Vertriebs- und Außendienstmitarbeiter
- Sachbearbeitung und Verwaltung
- Technische Fachkräfte und Servicetechniker
- Produktionsmitarbeiter
- Logistik- und Lagerpersonal
- IT- und Projektmanagement-Positionen
Natürlich hängt die konkrete Betroffenheit von der jeweiligen Abteilung und dem Standort ab.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Rechtliche Beratung ist wichtig
Sobald eine Kündigung ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, ist es entscheidend, die eigene Position sorgfältig zu prüfen. Wir empfehlen allen betroffenen Mitarbeitern, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Nachteile zu vermeiden und die eigenen Ansprüche zu sichern.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, wenn es um folgende Themen geht:
- Prüfung und Bewertung von Kündigungen
- Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Abfindung und Sozialplanrechte
- Ansprüche auf Resturlaub, Überstunden oder Bonuszahlungen
Wenn Sie von den geplanten Maßnahmen bei Jungheinrich betroffen sind oder ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie professionell und individuell, damit Sie Ihre Rechte kennen und bestmöglich durch die Situation kommen.




