abfindung verhandeln
Anwalt für Abfindung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag
Als Anwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Der Schwerpunkt liegt auf:
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Aufhebungsverträgen
- Abfindungsverhandlungen
- Trennungsvereinbarungen
- Abmahnung
Wir sind im gesamten norddeutschen Raum tätig und begleiten Mandanten regelmäßig in arbeitsrechtlichen Verfahren und Verhandlungen.

Abfindung im Arbeitsrecht – was ist möglich?
Eine Abfindung entsteht in der Praxis meist durch Verhandlungen – nicht automatisch durch das Gesetz.

Viele Arbeitnehmer fragen sich:
- Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
- Wie hoch kann sie ausfallen?
- Wie verbessere ich meine Verhandlungsposition?
Unsere anwaltliche Beratung umfasst:
- Prüfung der rechtlichen Ausgangslage
- Einschätzung realistischer Abfindungschancen
- Entwicklung einer Verhandlungsstrategie
- Durchsetzung von Abfindung, Freistellung und Zeugnis
- Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verbessert die Verhandlungsposition häufig erheblich.

Abfindung für Führungskrafte
Bei Führungskräften sind Abfindungen häufig komplexer und individuell verhandelt.
Typische Themen:
- Bonus- und Tantiemeregelungen
- Aktienoptionen und variable Vergütung
- Wettbewerbsverbote
- Aufhebungsverträge auf Management-Ebene
Hier ist eine strategische anwaltliche Verhandlung besonders wichtig.
Abfindungsbeispiele aus unserer Kanzlei
3 typische Situationen
Wann wird eine Abfindung gezahlt?
1. Abfindung nach Kündigung (mit oder ohne Klage)
Erfolgt eine Kündigung durch den Arbeitgeber, wird eine Abfindung häufig im Rahmen von Verhandlungen erzielt – entweder außergerichtlich oder im Zuge einer Kündigungsschutzklage.
2. Abfindung im Aufhebungsvertrag (einvernehmliche Lösung)
Eine Abfindung kann auch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden – also ohne Kündigung
Entwicklung einer klaren Strategie
Eine Abwicklungsvereinbarung wird geschlossen, nachdem das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde – meist nach einer Kündigung. Sie regelt die konkreten Bedingungen der Beendigung und wird häufig zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen.

beispiele aus der praxis:
Wie hoch ist eine Abfindung?
Als Orientierung gilt häufig die Faustformel aus § 1a KSchG:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Diese sogenannte Regelabfindung wird sowohl bei gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Einigungen oft als Ausgangspunkt verwendet. Die tatsächliche Höhe kann je nach Verhandlung, Erfolgsaussichten und Einzelfall deutlich abweichen.
Einfache Beispiele mit 0,5 Monatsgehältern:
- 1 Jahr Betriebszugehörigkeit, 4.000 € Gehalt → ca. 2.000 € Abfindung
- 3 Jahre, 3.000 € Gehalt → ca. 4.500 € Abfindung
- 5 Jahre, 4.000 € Gehalt → ca. 10.000 € Abfindung
- 6 Jahre, 8.000 € Gehalt → ca. 24.000 € Abfindung
- 15 Jahre, 6.000 € Gehalt → ca. 45.000 € Abfindung
Wichtig:
Die Faustformel ist lediglich ein Richtwert. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden – insbesondere bei guter Verhandlungsposition und rechtlichen Angriffspunkten – häufig deutlich höhere Abfindungen erzielt. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung von einem Fachanwalt kann hier einen entscheidenden Unterschied machen.

Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
Erfahrung aus über 3.000 arbeitsrechtlichen Verfahren
Spezialisierung auf Abfindungsverhandlungen
Vertretung gegenüber Arbeitgebern im gesamten Norden
Schnelle Reaktionszeiten
Transparente Beratung
Drei Schritte zu Ihrer Abfindung
Kündigungsprüfung
Wir überprüfen Ihre Kündigung arbeitsrechtlich
Kostenlose Ersteinschätzung
Anwaltliche Beratung zu Arbeitsplatzerhalt, Abfindung und Freistellung.
Abfindung erhalten
Unsere Anwälte verhandeln die höchstmögliche Abfindung für Sie.
Abfindungsverhandlungen im norddeutschen Raum
Wir vertreten Mandanten regelmäßig in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in:
- Hamburg
- Kiel
- Neumünster
- Norderstedt
Der Fokus liegt dabei stets auf wirtschaftlich sinnvollen Lösungen und der bestmöglichen Absicherung Ihrer beruflichen Position.
Erfolgreiche Lösungen.
Verhandlungen mit großen und mittelständischen Arbeitgebern
Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit Personalabteilungen großer Unternehmen ebenso wie mit mittelständischen Arbeitgebern. Unser Fokus liegt dabei auf wirtschaftlich sinnvollen Lösungen – und darauf, Ihre berufliche Reputation bestmöglich zu schützen.
Einen Auszug unserer Gegnerliste finden Sie hier.
Kosten & Rechtschutz
Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Kostenlose Erstberatung
Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung
Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)
Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung
Abrechnung direkt mit der Versicherung
FAQ
In der Regel durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber – häufig nach Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.
Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen. Meist ist die Abfindung Verhandlungssache.
Sofort nach einer Kündigung oder vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags.
Häufig etwa 0,5 Monatsgehälter pro Jahr – abhängig vom Einzelfall deutlich variabel.
Ja, insbesondere bei Aufhebungsverträgen oder einvernehmlichen Trennungen.
Nein, allerdings kann eine Sperrzeit entstehen, wenn ein Aufhebungsvertrag ungünstig gestaltet ist.
In vielen Fällen ja, da häufig deutlich höhere Abfindungen erzielt werden können.


