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Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

Anwalt für ArbeitsrechtAbfindung durchsetzen

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Abfindung rechtlich zu prüfen und wirtschaftlich optimal durchzusetzen. Nutzen Sie jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung – wir melden uns noch am selben Tag bis 18 Uhr zurück.

abfindung verhandeln

Anwalt für Abfindung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

Als Anwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Der Schwerpunkt liegt auf:

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Aufhebungsverträgen
  • Abfindungsverhandlungen
  • Trennungsvereinbarungen
  • Abmahnung

Wir sind im gesamten norddeutschen Raum tätig und begleiten Mandanten regelmäßig in arbeitsrechtlichen Verfahren und Verhandlungen.

Abfindung im Arbeitsrecht – was ist möglich?

Eine Abfindung entsteht in der Praxis meist durch Verhandlungen – nicht automatisch durch das Gesetz.

Viele Arbeitnehmer fragen sich:

  • Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
  • Wie hoch kann sie ausfallen?
  • Wie verbessere ich meine Verhandlungsposition?

Unsere anwaltliche Beratung umfasst:

  • Prüfung der rechtlichen Ausgangslage
  • Einschätzung realistischer Abfindungschancen
  • Entwicklung einer Verhandlungsstrategie
  • Durchsetzung von Abfindung, Freistellung und Zeugnis
  • Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld

Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verbessert die Verhandlungsposition häufig erheblich.

Abfindung für Führungskrafte

Bei Führungskräften sind Abfindungen häufig komplexer und individuell verhandelt.

Typische Themen:

  • Bonus- und Tantiemeregelungen
  • Aktienoptionen und variable Vergütung
  • Wettbewerbsverbote
  • Aufhebungsverträge auf Management-Ebene

Hier ist eine strategische anwaltliche Verhandlung besonders wichtig.

Das sagen Mandanten über uns

Mehr als 5.000 zufriedene Mandanten in den letzten 10 Jahren beraten und vertreten:

Fröling & Reimers Rechtsanwälte gehört durch ausgezeichnete Arbeit zu den BESTEN!
Erfahrungen & Bewertungen zu Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - Fröling & Reimers Rechtsanwälte

Abfindungsbeispiele aus unserer Kanzlei

Vertriebsleiter

4 Jahre im Unternehmen

100.000€

Abfindung

Pressesprecher im Sportbereich

1,5 Jahre im Unternehmen

10.000€

Abfindung

Hardware Entwickler

7 Jahre im Unternehmen

94.200 €

Abfindung

Operative Leitung, Marktforschungsunternehmen

26 Jahre im Unternehmen

385.000 €

Abfindung

Finanzbuchhalter

2 Jahre im Unternehmen

8.000 €

Abfindung

Filialleiter Telekommunikationsbranche

20 Jahre im Unternehmen

180.000 €

Abfindung

Bankmitarbeiter

29 Jahre im Unternehmen

365.000 €

Abfindung

Softwareentwickler

1 Jahr im Unternehmen

5.100 €

Abfindung

3 typische Situationen

Wann wird eine Abfindung gezahlt?

1. Abfindung nach Kündigung (mit oder ohne Klage)

Erfolgt eine Kündigung durch den Arbeitgeber, wird eine Abfindung häufig im Rahmen von Verhandlungen erzielt – entweder außergerichtlich oder im Zuge einer Kündigungsschutzklage.

2. Abfindung im Aufhebungsvertrag (einvernehmliche Lösung)

Eine Abfindung kann auch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden – also ohne Kündigung

Entwicklung einer klaren Strategie

Eine Abwicklungsvereinbarung wird geschlossen, nachdem das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde – meist nach einer Kündigung. Sie regelt die konkreten Bedingungen der Beendigung und wird häufig zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen.

beispiele aus der praxis:

Wie hoch ist eine Abfindung?

Als Orientierung gilt häufig die Faustformel aus § 1a KSchG:

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Diese sogenannte Regelabfindung wird sowohl bei gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Einigungen oft als Ausgangspunkt verwendet. Die tatsächliche Höhe kann je nach Verhandlung, Erfolgsaussichten und Einzelfall deutlich abweichen.

Einfache Beispiele mit 0,5 Monatsgehältern:

  • 1 Jahr Betriebszugehörigkeit, 4.000 € Gehalt → ca. 2.000 € Abfindung
  • 3 Jahre, 3.000 € Gehalt → ca. 4.500 € Abfindung
  • 5 Jahre, 4.000 € Gehalt → ca. 10.000 € Abfindung
  • 6 Jahre, 8.000 € Gehalt → ca. 24.000 € Abfindung
  • 15 Jahre, 6.000 € Gehalt → ca. 45.000 € Abfindung

Wichtig:

Die Faustformel ist lediglich ein Richtwert. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden – insbesondere bei guter Verhandlungsposition und rechtlichen Angriffspunkten – häufig deutlich höhere Abfindungen erzielt. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung von einem Fachanwalt kann hier einen entscheidenden Unterschied machen.

Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Erfahrung aus über 3.000 arbeitsrechtlichen Verfahren

Spezialisierung auf Abfindungsverhandlungen

Vertretung gegenüber Arbeitgebern im gesamten Norden

Schnelle Reaktionszeiten

Transparente Beratung

Drei Schritte zu Ihrer Abfindung

Kündigungsprüfung

Wir überprüfen Ihre Kündigung arbeitsrechtlich

Kostenlose Ersteinschätzung

Anwaltliche Beratung zu Arbeitsplatzerhalt, Abfindung und Freistellung.

Abfindung erhalten

Unsere Anwälte verhandeln die höchstmögliche Abfindung für Sie.

Abfindungsverhandlungen im norddeutschen Raum

Wir vertreten Mandanten regelmäßig in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in:

  • Hamburg
  • Kiel
  • Neumünster
  • Norderstedt

Der Fokus liegt dabei stets auf wirtschaftlich sinnvollen Lösungen und der bestmöglichen Absicherung Ihrer beruflichen Position.

Erfolgreiche Lösungen.

Verhandlungen mit großen und mittelständischen Arbeitgebern

Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit Personalabteilungen großer Unternehmen ebenso wie mit mittelständischen Arbeitgebern. Unser Fokus liegt dabei auf wirtschaftlich sinnvollen Lösungen – und darauf, Ihre berufliche Reputation bestmöglich zu schützen.

Einen Auszug unserer Gegnerliste finden Sie hier.

Transparent geregelt

Kosten & Rechtschutz

Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Kostenlose Erstberatung

Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung

Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)

Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung

Abrechnung direkt mit der Versicherung

Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, Norderstedt, Neumünster und Kiel

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Kostenlos und unverbindlich

FAQ

In der Regel durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber – häufig nach Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.

Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen. Meist ist die Abfindung Verhandlungssache.

Sofort nach einer Kündigung oder vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags.

Häufig etwa 0,5 Monatsgehälter pro Jahr – abhängig vom Einzelfall deutlich variabel.

Ja, insbesondere bei Aufhebungsverträgen oder einvernehmlichen Trennungen.

Nein, allerdings kann eine Sperrzeit entstehen, wenn ein Aufhebungsvertrag ungünstig gestaltet ist.

In vielen Fällen ja, da häufig deutlich höhere Abfindungen erzielt werden können.