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Kündigung wegen Personalabbaus bei Lufthansa Technik

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In Hamburg und Norderstedt

Der angekündigte Stellenabbau in der Verwaltung bei Lufthansa Technik in Hamburg und Norderstedt sorgt aktuell für erhebliche Unruhe unter den Beschäftigten. Im Zuge von Umstrukturierungen und wirtschaftlichem Druck plant das Unternehmen offenbar, insbesondere administrative Bereiche zu verkleinern und Arbeitsplätze abzubauen.

Nach bisherigen Informationen setzt Lufthansa Technik dabei auf ein Bündel von Maßnahmen. Neben klassischen betriebsbedingten Kündigungen werden Mitarbeitenden häufig auch Aufhebungsverträge angeboten. Letztere erscheinen auf den ersten Blick oft als attraktive Alternative, da sie mit Abfindungsangeboten verbunden sein können. Allerdings bergen sie auch erhebliche Risiken – insbesondere im Hinblick auf Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Kündigungsschutzrechten.

Auch bei Kündigungen selbst gilt: Diese sind an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. So müssen unter anderem soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden, etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter oder Unterhaltspflichten. Fehler in diesem Prozess sind keine Seltenheit und können dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam ist.

Für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es daher entscheidend, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Weder eine Kündigung noch ein Aufhebungsvertrag sollten ungeprüft akzeptiert oder unterschrieben werden.

Unsere Kanzlei hat bereits mehrfach erfolgreich Arbeitnehmer gegenüber Lufthansa Technik vertreten und kennt die typischen Vorgehensweisen des Unternehmens. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu Ihren individuellen Möglichkeiten – sei es zur Überprüfung einer Kündigung, zur Verhandlung einer Abfindung oder zur Bewertung eines Aufhebungsvertrags.

Wenn Sie vom Stellenabbau betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah bei uns zu melden. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie bestmöglich durch diese schwierige Situation begleitet werden.

Fröling Reimers Rechtsanwälte

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