FachAnwalt für Arbeitsrecht bei Versetzung
Schnelle Hilfe von unserem Anwalt bei Versetzung.
Arbeitgeber missachten regelmäßig getroffene arbeitsvertragliche Vereinbarungen und verändern die Arbeitsbedingungen ohne jegliche Rücksichtnahme. In einigen Fällen kommt es zudem zu einer Änderungskündigung um die neuen Bedingungen durchzusetzen.
Die allermeisten Versetzungen weisen nach rechtlicher Überprüfung inhaltliche oder formelle Mängel auf. Unser Anwalt für Versetzung mit Standorten in Hamburg, Kiel, Norderstedt und Neumünster kennt die typischen Versetzungsfehler und sorgt dafür, dass unrechtmäßige Versetzung zurückgenommen oder eine faire Abfindung gezahlt wird.
Lassen Sie Ihre Versetzung überprüfen, bevor Sie die Änderungen akzeptieren.

Drei Schritte von der Versetzung zur Abfindung
Prüfung der Versetzung
Überprüfung Ihrer Versetzung im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit
Kostenlose Ersteinschätzung
Individuelle Beratung, ob die konkrete Versetzung abgelehnt werden kann
Versetzung abgelehnt / Abfindung erhalten
Unser Anwalt für Versetzung berät Sie zu einer möglichen Abfindung
Beratung bei einer Versetzung
Mandantinnen und Mandanten wenden sich insbesondere in folgenden Situationen an unsere Kanzlei für Arbeitsrecht:

Versetzung als Arbeitnehmer
Für einen Arbeitnehmer stellt eine Versetzung regelmäßig eine gravierende Änderung der bisherigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen dar. Schnell kommt da die Frage auf, was der Arbeitgeber alles bestimmen darf und was nicht.
Ihr Arbeitgeber hat das gesetzliche Recht, Inhalt, Ort und Zeit Ihrer Arbeit näher festzulegen. Das gilt für alle Teammitglieder und auch für Führungskräfte.
- Keine Willkür: Jede Anweisung muss „billigem Ermessen“ entsprechen. Ihr Chef muss also Ihre persönlichen und familiären Belange (z. B. Kinderbetreuung oder Pflege) fair mit den Interessen der Firma abwägen.
- Feste Grenzen: Was bereits fest in Ihrem Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Gesetz geregelt ist, kann der Arbeitgeber nicht einfach per Weisung ändern.
Agieren Sie frühzeitig! Das rechtzeitige Einschalten von unserem Anwalt für Versetzungen mit Standorten in Hamburg, Kiel, Norderstedt und Neumünster signalisiert Professionalität und sichert Ihnen die besten Erfolgsaussichten.

Versetzung als Führungskraft
Wer als Führungskraft Verantwortung übernimmt, bewegt sich arbeitsrechtlich oft in einem flexibleren Rahmen. Bei Führungskräften greift das gesetzliche Direktionsrecht im Einzelfall oft weiter als bei anderen Angestellten, da ihre Verträge meist von vornherein auf eine größere räumliche und inhaltliche Flexibilität ausgelegt sind.
Dennoch bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, bei jeder Weisung eine Interessenabwägung vorzunehmen und die privaten sowie familiären Belange des Betroffenen zu schützen.
Unser Anwalt berät Sie umfassend zu Ihrer Versetzung als Führungskraft.
- Weisungsrecht: Gilt nach § 106 GewO auch für Führungskräfte, allerdings oft mit einem größeren Spielraum aufgrund meist flexibler gestalteter Arbeitsverträge.
- Schutz: Auch hier ist eine Abwägung mit den persönlichen und familiären Belangen der Führungskraft zwingend erforderlich.
- Regel-Versetzung: Der Betriebsrat muss grundsätzlich vorher informiert werden und der Versetzung zustimmen. Er besitzt ein gesetzliches Recht zur Zustimmungsverweigerung.
- Sonderfall „Leitende Angestellte“ (§ 5 Abs. 3 BetrVG): Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen. Die Maßnahme muss dem Betriebsrat lediglich mitgeteilt werden.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte geschützt sind und Ihre Interessen optimal vertreten werden. Handeln Sie sofort!
Änderungskündigung erhalten?
Jetzt Hilfe vom Anwalt für Versetzung einholen
Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten? Das bedeutet meistens nichts Gutes: Ihr Arbeitgeber kündigt Ihren bestehenden Arbeitsvertrag und bietet Ihnen gleichzeitig die Fortsetzung zu anderen – oft deutlich schlechteren – Bedingungen an. Typisch ist hier die dauerhafte Zuweisung eines neuen Arbeitsortes oder eine massive Veränderung Ihrer Aufgaben.
Häufig versuchen Arbeitgeber, solche einschneidenden Schritte über das normale Direktionsrecht zu regeln. Doch Vorsicht: Eine einseitige Versetzung ist nur dann erlaubt, wenn sie durch Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gedeckt ist. Reicht dieses Direktionsrecht nicht aus, muss der Arbeitgeber den Weg über die Änderungskündigung gehen.
Ihr Vorteil bei uns:
Unser spezialisierter Anwalt prüft bei Ihrer Versetzung und Ihrer Änderungskündigung sofort Ihre rechtlichen Optionen. Unser Ziel ist es, die unzulässigen Änderungen für Sie zurückzunehmen oder für Sie eine faire und höchstmögliche Abfindung und eine langfristige Freistellung auszuhandeln.

Ihre Abmahnungsanwälte
Unser Anwalt für Abmahnungen berät Sie individuell zu Ihrer Abmahnung. Mit klarem Fokus auf Ihre individuellen Ziele.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Anwalt für Versetzung in Hamburg
3000+ erfolgreiche Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer
Erfolgreiche Vertretung gegenüber mehr als 3000 Arbeitgebern
Schnelle Terminvergabe
Kostenlose Erstberatung
Versetzung erhalten? Warum Sie jetzt sofort einen Anwalt einschalten sollten
Hat Ihr Arbeitgeber Sie an einen anderen Standort beordert oder Ihnen plötzlich völlig neue Aufgaben zugeteilt? Sie vermuten bereits, dass diese Maßnahme unrechtmäßig ist? Dann sollten Sie schnell handeln! Wer zu lange wartet, riskiert, seine Rechte dauerhaft zu verlieren.
Hier sind die drei größten Risiken, wenn Sie eine Versetzung nicht sofort durch einen Anwalt prüfen lassen:
- Die Verwirkung: Wenn Sie die neue Situation monatelang klaglos hinnehmen, darf Ihr Arbeitgeber möglicherweise irgendwann darauf vertrauen, dass Sie damit einverstanden sind. Ihr Recht, sich gegen die Maßnahme zu wehren, ist dann „verwirkt“.
- Abgelaufene Fristen: In Arbeits- oder Tarifverträgen stehen oft sehr kurze Ausschlussfristen. Reagieren Sie nicht rechtzeitig, erlöschen Ihre Ansprüche unter Umständen komplett.
- Stillschweigende Zustimmung: Wer einfach weiterarbeitet und nicht protestiert, stimmt der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen unter Umständen ungewollt („konkludent“) zu.
Warten Sie nicht ab! Unser spezialisierter Anwalt bei einer Versetzung sorgt dafür, dass keine Fristen verstreichen. Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu unserer Kanzlei auf, um Ihre persönlichen und beruflichen Ziele rechtssicher zu erreichen.
Mehr Abfindung erhalten
9 von 10 Gekündigten erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Wir sichern unsere Mandantinnen und Mandanten die ihnen zustehende Abfindung.
transparent und
nachvollziehbar
Ablauf der anwaltlichen Beratung bei Ihrer Versetzung
Erste Einschätzung zu Ihrer Versetzung
Zunächst überprüfen wir das uns übersendete Versetzungsschreiben und verschaffen uns einen Überblick über die arbeitsvertraglichen Regelungen
Beratung zu der Rechtmäßigkeit der Versetzung
Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen verständlich, ob und welche Mängel Ihre Versetzung konkret enthält.
Entwicklung einer klaren Strategie
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Vorgehensweise sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre beruflichen Ziele innerhalb des Unternehmens als auch mögliche Abfindungswünsche.
Vertretung Ihrer Interessen
Kommen wir zu dem Ergebnis, dass Ihre Versetzung unrechtmäßig ist, setzen wir uns auf Ihren Wunsch hin, für die Rücknahme der Versetzung ein. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem
Arbeitgeber und führen die notwendigen Gespräche mit der erforderlichen Erfahrung und Verhandlungssicherheit.
Verhandlung von Beendigungskonditionen
Sie möchten das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgeben? Die Verhandlung einer Abfindung, einer Freistellung, von offenen Boni etc. gehören zu unseren Kernkompetenzen.

Erfolgreiche Lösungen
Verhandlungen mit großen und mittelständischen Arbeitgebern
Wir verhandeln regelmäßig mit Personalabteilungen größerer Unternehmen sowie mit mittelständischen Arbeitgebern. Dabei stehen wirtschaftlich tragfähige Lösungen und die Wahrung Ihrer beruflichen Reputation im Vordergrund.
Unsere gesamte Gegnerliste finden Sie hier.
Kosten & Rechtschutz
Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Kostenlose Erstberatung
Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung
Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)
Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung
Abrechnung direkt mit der Versicherung
FAQ
Eine Versetzung ist nicht grenzenlos erlaubt. Der Arbeitgeber darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit zwar grundsätzlich nach dem sogenannten Direktionsrecht (§ 106 GewO) bestimmen, muss dabei aber „billiges Ermessen“ beachten. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen können die Versetzung zusätzlich einschränken.
Eine Versetzung ist oft unwirksam, wenn:
- sie vom Arbeitsvertrag nicht gedeckt ist
- keine Interessenabwägung erfolgt ist
- familiäre oder gesundheitliche Gründe ignoriert werden
- der Betriebsrat nicht beteiligt wurde (wenn erforderlich)
- sie willkürlich oder ohne sachlichen Grund erfolgt
Viele Versetzungen sind bei genauer Prüfung angreifbar.
Nein. Arbeitnehmer müssen nicht jede Versetzung akzeptieren. Sie sollten die Maßnahme jedoch nicht vorschnell ablehnen, sondern rechtlich prüfen lassen. Eine unberechtigte Ablehnung kann arbeitsrechtliche Folgen haben.
Wichtig: Erst prüfen lassen, dann reagieren.
Sie können:
- die Versetzung rechtlich prüfen lassen
- Widerspruch einlegen (z. B. mit Anwaltsschreiben)
- den Betriebsrat einschalten
- im Zweifel eine gerichtliche Klärung herbeiführen
Oft lassen sich unzulässige Versetzungen außergerichtlich stoppen.
Ja. Arbeitnehmer können beim Arbeitsgericht prüfen lassen, ob die Versetzung rechtmäßig ist. Besonders häufig werden Versetzungen im Eilverfahren (einstweiliger Rechtsschutz) gestoppt, wenn sie offensichtlich unzulässig sind.
Der Arbeitsvertrag ist entscheidend. Je genauer Arbeitsort, Tätigkeit oder Position festgelegt sind, desto eingeschränkter ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Weicht die Versetzung stark davon ab, ist sie oft unwirksam.
Nur eingeschränkt. Ein Wechsel des Arbeitsorts ist nur zulässig, wenn er durch den Arbeitsvertrag gedeckt ist oder eine wirksame Versetzungsklausel besteht. Ohne diese Grundlage ist eine dauerhafte Versetzung häufig unzulässig.
- Versetzung: Arbeitgeber nutzt sein Direktionsrecht
- Änderungskündigung: bestehender Vertrag wird gekündigt und neu angeboten
Eine Änderungskündigung ist erforderlich, wenn die Grenzen des Direktionsrechts überschritten werden.
Ja, manchmal wird eine Versetzung genutzt, um eine Kündigung zu vermeiden oder vorzubereiten. In manchen Fällen ist sie Teil einer größeren Umstrukturierung oder sogar eine „verdeckte Verschlechterung“ der Arbeitsbedingungen.
Führungskräfte haben häufig flexiblere Verträge, wodurch der Arbeitgeber mehr Spielraum hat. Dennoch gilt auch hier:
- Interessen müssen abgewogen werden
- Grenzen des Arbeitsvertrags bleiben bestehen
- Betriebsratsrechte können greifen
Es gibt keine einheitliche Frist, aber:
- arbeitsvertragliche Ausschlussfristen
- kurze Reaktionszeiten in der Praxis
- Gefahr der „stillen Zustimmung“ bei zu langem Abwarten
Deshalb sollte früh reagiert werden.
Wenn Sie eine Versetzung über längere Zeit widerspruchslos hinnehmen, kann dies als Zustimmung gewertet werden. Dadurch können Rechte verloren gehen (sogenannte konkludente Zustimmung oder Verwirkung).
Eine Abfindung ist nicht automatisch gesetzlich vorgesehen. Sie kann aber oft im Rahmen von Verhandlungen erreicht werden, insbesondere wenn die Versetzung rechtlich angreifbar ist.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen:
- ob die Versetzung rechtmäßig ist
- ob Sie sie ablehnen können
- ob Abfindung oder bessere Konditionen möglich sind
- ob Fristen laufen
In vielen Fällen lassen sich deutliche Verbesserungen erreichen.
Typische Fehler sind:
- fehlende oder falsche Interessenabwägung
- Überschreitung des Direktionsrechts
- fehlende Betriebsratsbeteiligung
- unklare oder zu weite Versetzungsklauseln
- Druck durch inoffizielle Änderung der Arbeitsbedingungen
Der wichtigste Schritt ist immer: Versetzungsschreiben prüfen lassen, bevor Sie unterschreiben oder reagieren.


