Unser Anwalt für Arbeitsrecht hat sich auf die Beratung von Arbeitnehmern zu dem Thema Aufhebungsvertrag spezialisiert.
Gern überprüft unser Anwalt für Aufhebungsvertrag auch Ihren Vertrag im Hinblick auf die Abfindung und jegliche rechtliche Risiken. Wir teilen Ihnen mit, an welcher Stelle noch Optimierungsbedarf besteht und ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) droht.
Wir prüfen täglich Aufhebungsverträge und handeln für Arbeitnehmer hohe Abfindungen und lange Freistellungszeiträume heraus. Dabei verlieren wir das Thema Sperrzeit beim ALG 1 nie aus dem Blick. Unsere Spezialisierung zahlt sich für unsere Mandanten finanziell aus.
Rufen Sie uns an und senden Sie uns Ihre Vertragsdetails per Mail zu. Gern beraten wir Sie!