Jeder Ratsuchende möchte einen möglichst qualifizierten Rechtsanwalt finden, dabei ist die Suche nach einem guten Anwalt manchmal gar nicht so einfach. Viele verlassen sich auf eine persönliche Empfehlung von Freunden und Bekannten. Auch unsere Mandanten kommen regelmäßig auf Empfehlung zu uns.
Was jedoch, wenn man keine Empfehlung für einen Anwalt bzw. Fachanwalt erhalten hat? Das Internet mit den entsprechenden Suchmaschinen bzw. Anwaltsportalen sicherlich sehr hilfreich. Aber woran erkennt man einen guten Anwalt für Arbeitsrecht? Diese Punkte sprechen für einen guten Anwalt:
1. Spezialisierung
Der Anwalt sollte Anwalt für Arbeitsrecht bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht sein. Dies spricht für vertiefte Kenntnisse im Rechtsgebiet.
Darüber hinaus ist es ein gutes Indiz, wenn der Anwalt nur im Arbeitsrecht tätig ist und nicht auch noch in anderen Bereichen. Dies spricht für ein hohes Fallaufkommen im Arbeitsrecht und der damit verbundenen vermehrten Erfahrungswerten im Arbeitsrecht.
Im Gegensatz dazu beraten Allgemeinanwälte im Arbeitsrecht und darüber hinaus in zahlreichen anderen Rechtsgebieten. Dies führt oft dazu, dass die arbeitsrechtlichen Fälle generalisiert behandelt werden und komplexere Fälle nicht optimal gelöst werden können. Viele Allgemeinanwälte verweisen die Mandanten bei komplexen Fällen ohnehin weiter zum Spezialisten.
Am besten verlassen Sie sich auf einen Spezialisten, der besondere Fachkenntnisse im Bereich Arbeitsrecht hat. Unsere Kanzlei und unsere Anwälte sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Wir sind darüber hinaus auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in erheblichem Umfang tätig.
Damit einhergehend sind wir immer auf dem neusten Stand bei den neusten Entwicklungen im Arbeitsrecht und kennen die aktuellen Entscheidungen der obersten Arbeitsgerichte.
In rechtlichen Auseinandersetzungen geht es oft um juristische Argumentationen, die dem Leihen schwer zugänglich ist. Hier müssen Sie sich auf den Anwalt Arbeitsrecht Hamburg verlassen können. Dieser muss alle juristischen Möglichkeiten kennen und anwenden. Unsere Anwälte kennen alle arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und kennen die gesamte arbeitsrechtliche Rechtsprechung.
2. Reputation / Bewertungen
Werden Anwälte weiterempfohlen, spricht vieles dafür, dass der Empfehlende zufrieden war und der Anwalt sehr wahrscheinlich eine gute Dienstleistung erbracht hat bzw. ein guter Anwalt ist.
Weiterempfehlungen von zufriedenen Klienten werden neben der persönlichen Weiterempfehlung auch für jedermann sichtbar auf den gängigen Bewertungsportalen im Internet veröffentlicht.
Die Weiterempfehlung unserer Klienten ist sehr hoch. Auf Google und bei einigen anderen Portalen im Internet können Sie lesen, was unsere Klienten an uns schätzen. Die Weiterempfehlung unserer Mandanten spornt uns an täglich weiter hochwertige Arbeit für unsere Mandanten abzuliefern.
3. Das Anwaltsgespräch
Im Erstkontakt mit der Kanzlei und dem Anwalt Arbeitsrecht Hamburg sollte Ihr Anliegen zuverlässig und zeitnah behandelt werden. Das Beratungsgespräch mit dem Anwalt sollte konstruktiv und vertrauensvoll ablaufen.
Fachwissen allein reicht oft nicht aus, um von einem Anwalt für Arbeitsrecht gut vertreten zu werden. Ebenso wichtig sind die kommunikative Basis und eine Vertrauensbeziehung.
Nicht unbedingt auf den ersten Blick von außen erkennbar aber bei jeder anwaltlichen Beratung wichtig: Der Anwalt sollte gut mit seinen Mandanten kommunizieren, er sollte zuverlässig sein, einen höflichen Umgang mit seinen Mandanten pflegen, nicht ständig abwesend sein und angemessen gegenüber Gegnern und dem Gericht auftreten. Nur so kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erfolgreich und stressfrei funktionieren.
Als Mandant müssen Sie unprofessionelle, unzuverlässige und rücksichtslose Verhaltensweisen des Anwalts nicht hinnehmen. Sie zahlen für die anwaltliche Dienstleistung und dürfen einen professionellen Umgang mit Ihrem Anliegen erwarten.
Sollten Sie bereits anwaltlich vertreten sein und mit Ihrem derzeitigen Anwalt nicht zufrieden sein, können Sie selbstverständlich jederzeit den Anwalt wechseln. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, können Sie eine Kostenübernahme für den Anwaltswechsel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung absprechen. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich zu ihrem Anwaltswechsel.
Was ist ein Fachanwalt?
Ein Fachanwalt hat in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Erfahrungen erworben und diese der Anwaltskammer nachgewiesen. Der Titel Fachanwalt ist ein von den Rechtsanwaltskammern verliehener Titel.
Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Fachanwaltskurs und drei bestandene Leistungskontrollen bei einem privaten Anbieter gefordert. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.
Ein Fachanwalt muss sich jedoch nicht auf diese Fachgebiete beschränken, er darf weiterhin Fälle aus allen anderen Rechtsgebieten bearbeiten.
Somit hat ein Fachanwalt zwar theoretische und praktische Erfahrungen in seinem Fachgebiet, er ist jedoch nicht auf ein Rechtsgebiet beschränkt und ist kein Spezialist auf seinem Gebiet. Eine Spezialisierung wird von den Anwaltskammern nicht vorausgesetzt.
Achten Sie bei der Anwaltssuche nicht nur auf den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht, sondern auf die Spezialisierung des Rechtsanwalts. Ein Rechtsanwalt, der alle Rechtsbereiche abdeckt, beherrscht meist keinen Rechtsbereich vertieft.
Unsere Anwälte sind ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten täglich diverse arbeitsrechtliche Fälle aus den oben genannten Beratungsbereichen aus dem Arbeitsrecht.
Welche Möglichkeiten habe ich bei Problemen am Arbeitsplatz?
Kommt es zu einem rechtlichen Problem am Arbeitsplatz dann ist ein Anwalt für Arbeitsrecht gefragt. Meistens ist der Arbeitgeber im Streitfall bereits anwaltlich beraten. Daher lassen sich die meisten Arbeitnehmer sinnvollerweise ebenfalls rechtlich beraten und vertreten.
Viele wenden sich früher oder später an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Allerdings stehen auch Alternativen zur anwaltlichen Beauftragung zur Verfügung. Zum einen können Sie zunächst versuchen Ihr Problem selbst zu lösen, indem Sie mit Ihrem Vorgesetzten sprechen oder selbst Klage erheben. Auch Beratungsstellen stehen zur Verfügung.
Kontaktieren Sie Ihren Vorgesetzen
Es gibt arbeitsrechtliche Konstellationen, in denen es sinnvoll sein kann, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, um gemeinsam eine Lösung zu suchen. Leider scheidet dieser Weg für die meisten Mitarbeiter aus, da eine Einigung mit dem Chef entweder nicht sinnvoll erscheint, aus persönlichen Gründen gemieden wird oder ohne Unterstützung eines Anwalts nicht möglich ist.
Binden Sie den Betriebsrat ein
Sollte es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat geben, so können Sie sich bei rechtlichen Problemen beim Betriebsrat beschweren. Sie können den Betriebsrat um Unterstützung und/oder Vermittlung ersuchen.
Die ÖRA berät bei niedrigen Einkommen
In Hamburg berät die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) Mitarbeiter mit niedrigen Einkommen und geringem Vermögen. Allerdings: Viele Ratsuchende fühlen sich nach einem Termin bei der Öffentlichen Rechtsauskunft mit oberflächlichen Ratschlägen abgespeist.
Klage einreichen – ohne Anwalt
Sie können eine Klage beim Arbeitsgericht ohne Anwalt einreichen. Meist scheitert es jedoch an den nötigen Rechtskenntnissen und an der Nichteinhaltung der Formalien. Vorteil: Sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Nachteil: Zeitaufwändig, unsicher, Risiko von Rückschlägen und Verlusten. In den meisten Fällen kann der Verlust nicht kompensiert werden, so dass man gut beraten ist von Anfang an einen Anwalt einzuschalten.
Die beste Wahl: den Anwalt Arbeitsrecht Hamburg beauftragen
Ihr Arbeitgeber ist beraten – lassen Sie sich ebenfalls beraten! Die Aufgabe unseres Anwalt Arbeitsrecht Hamburg ist es, den schutzwürdigen Arbeitnehmer zu vertreten, damit eine Chancengleichheit wiederhergestellt ist.
Alternativen zum Gerichtsverfahren
Eine außergerichtliche Erledigung von Streitigkeiten ist oftmals erstrebenswert. Eine schnelle außergerichtliche Einigung verhilft Ihnen zu einer sofortigen Lösung Ihres Problems und sorgt insbesondere schnell für eine klare Rechtslage.
Bei komplexeren Sachverhalten bzw. uneinsichtigen Gegnern gelingt eine außergerichtliche Erledigung leider oftmals nicht. Da auch die Anwälte parteiisch sind und nur die Interessen Ihrer Mandanten vertreten kann eine Moderation des Streits durch eine neutrale Person notwendig werden. Deshalb wird in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren erforderlich.
Mediation und Schlichtung
Sowohl die Mediation als auch die Schlichtung sind Alternativen zum gerichtlichen Verfahren. Bei der Mediation streben die Parteien mithilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes an. Die Schlichtung ist ebenfalls ein Verfahren bei der die Parteien eine Einigung mithilfe eines Vermittlers erarbeiten – hierfür sind für einige Themenbereiche Schlichtungsstellen eingerichtet (z.B. die Schlichtungsstelle für Ausbildungsstreitigkeiten).
Das Gerichtsverfahren ist auf die Bewertung der Rechtslage fokussiert, während die Mediation und die Schlichtung eher die zwischenmenschliche Konfliktlösung anstreben. Beide Verfahren kommen ganz ohne Gerichtsverfahren aus und sind kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
Der Nachteil an der Mediation ist, dass beide Parteien den Willen haben müssen den Konflikt mithilfe des Mediators selbst zu lösen. Oft scheitert es daran, dass beide Parteien aufgeschlossen hierfür sind. Das Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer steht der Mediation oft im Wege.
Die Schlichtung kommt andererseits lediglich für bestimmte Themenbereiche infrage, weshalb diese auch meist ausscheidet.
Gütetermin vor dem Arbeitsgericht
Ungeachtet dessen, ist das Gerichtsverfahren vor den Arbeitsgerichten so aufgebaut, dass dem streitigen Verfahren als Auftakt ein Gütetermin vorgelagert ist. Der Gütetermin ist der erste Termin bei Gericht. Moderiert wird dieser Termin von einem Arbeitsrichter. In diesem Termin geht es nur um das Besprechen von Einigungsmöglichkeiten. Dieser Gütetermin ist vom Gericht zwingend durchzuführen. Ziel ist es, den Rechtsstreit zu deeskalieren und ihn stattdessen im Interesse beider Parteien beizulegen. Übrigens: Selbst, wenn der erste Güteversuch scheitert, auch während des restlichen Verfahrens strebt der Richter eine gütliche Erledigung des Rechtsstreits an. Viele Arbeitsrichter haben zudem eine Schulung zum Mediator gemacht.
Ablauf des Gütetermins
Der Ablauf einer Verhandlung vor Gericht ist für viele meist eine neue Erfahrung.
Der erste Termin vor dem Arbeitsgericht ist der sogenannte Gütetermin. Ziel des Gütetermins ist eine gütliche Einigung beider Parteien und eine damit einvernehmliche Erledigung des Rechtsstreits. Sie ist meist von kurzer Dauer, da nur Einigungsmöglichkeiten besprochen werden.
Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, werden Sie Ihren Anwalt meistens bereits vor dem Sitzungszimmer treffen. Nach Aufruf der Parteien wird die Güteverhandlung von einem Richter in einem Verhandlungszimmer bei Gericht durchgeführt. Der Richter fasst den schriftlich vorgetragenen Sachverhalt für die Parteien noch einmal mündlich zusammen und versucht den Streit mit den Parteien anschließend sachlich zu erörtern. Beispielsweise fragt er den Arbeitgeber nach seinen Kündigungsgründen und gibt dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme.
Anschließend versucht er eine gütliche Einigung zu fördern. Inhaltlich werden die Tatsachen und Rechtsfragen nicht im Detail erörtert. Vielmehr zeigt der Richter Probleme des Falles auf und prognostiziert die Erfolgschancen der Parteien im weiteren Verlauf des Verfahrens. Die Parteien werden vom Richter nach Einigungsmöglichkeiten gefragt. Der Richter kann den Parteien auch eigene Einigungsvorschläge unterbreiten.
An dieser Stelle ist eine anwaltliche Vertretung äußerst wichtig, da hier die Weichen für eine Einigung gestellt werden. Der Arbeitnehmer muss dazu wissen, ob er sich in einer guten oder schlechten Verhandlungsposition befindet. Befindet er sich in einer guten Verhandlungsposition muss er weniger Zugeständnisse machen und kann beispielsweise eine höhere Abfindung fordern als vom Gegner oder Richter vorgeschlagen.
Ohne anwaltliche Vertretung ist er der Verhandlung vor Gericht jedoch schutzlos ausgeliefert und wird das Nachsehen haben.
Vergleich
Haben beide Parteien durch gegenseitiges Nachgeben eine Einigungsmöglichkeit erarbeitet kann ein Einigungsvertrag, der sogenannte Vergleich, geschlossen werden. Der Vergleich wird dann vom Gericht protokolliert und beschlossen. Damit ist der Rechtsstreit beendet.
Ablauf des Kammertermins / Gerichtstermins
Wurde im vorangegangenen Gütetermin keine Einigung zwischen den Parteien erzielt, lädt das Arbeitsgericht die Parteien zum nächsten Gerichtstermin, dem sogenannten Kammertermin.
Kammertermin
Der Kammertermin wird von drei Richtern durchgeführt – einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Der Kammertermin findet meist ein paar Monate nach dem ersten Gütetermin statt. Ziel des Arbeitsgerichts ist es zu einer Entscheidungsgrundlage zu gelangen, um Rechtsstreit durch Urteil zu entscheiden.
Schriftlicher Vortrag
Große Vorträge und Plädoyers durch Anwälte wie sie meist in US-Filmen und Serien vorkommen, gibt es im arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren nicht. Meist haben beide Parteien dem Gericht bis zum Kammertermin bereits alles schriftlich vorgetragen. Dieses schriftliche Vorbringen wird in der Verhandlung vor Gericht nicht mündlich wiederholt. Die mündliche Verhandlung ist daher oftmals wenig spektakulär, da oft bereits alles ausgeschrieben ist und kein zusätzlicher mündlicher Vortrag notwendig ist.
Bei Bedarf erörtert das Gericht einzelne Aspekte des schriftlichen Vortrages mit den Parteien und teilt seine rechtliche Sicht mit.
Der vorsitzende Richter wird versuchen, noch einmal eine gütliche Einigung beider Parteien herbeizuführen.
Beweiserhebung
Sind Fakten streitig, müssen Beweise erhoben und Zeugen vernommen werden, soweit es für die Entscheidung gerade auf diese streitigen Fakten ankommt. Oftmals wird hierzu ein zweiter Kammertermin anberaumt. Sind nun alle Fakten geklärt wird das Gericht auf dieser Grundlage nochmals eine Einigungsmöglichkeit vorschlagen.
Urteil
Wurde der entscheidungsrelevante Sachverhalt und alle Fakten für eine Urteilsfindung hinreichend geklärt, so beraten die Richter und verkünden noch am selben Tag ein Urteil. Das verkündete Urteil wird innerhalb der nächsten Wochen nach dem Termin samt Begründung ausgefertigt und den Parteien zugesandt.
Wie verhalte ich mich während des Gerichtstermins im Arbeitsgericht
Vor Gericht ist korrektes Verhalten wichtig. Richter schätzen es, wenn sich alle Personen im Saal angemessen verhalten.
Die Parteien erhalten während des Gerichtstermins die Gelegenheit sich zu äußern. Werden Sie vom Richter etwas gefragt, so antworten Sie sachlich und beantworten Sie nur die Frage, schweifen Sie nicht ab. Am besten lassen Sie Ihren Anwalt für sich sprechen.
Antworten Sie jedoch keinesfalls, wenn der gegnerische Anwalt Sie befragt. Der Anwalt der Gegenseite erhofft sich unbedachte Äußerungen von Ihnen zu erhalten, die er gegen Sie verwenden kann. Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie die Beantwortung der Fragen lieber Ihrem Anwalt überlassen.
Tipp: Unterbrechen Sie den Gegner während der Verhandlung auf keinen Fall, auch wenn er falsche oder unangebrachte Sachen sagt. Äußern Sie sich am besten nur, wenn Sie vom Gericht dazu aufgefordert werden und dies mit Ihrem Anwalt abgesprochen ist. Möchten Sie gerne etwas sagen, dann wenden Sie sich erst an Ihren Anwalt, bevor Sie dem Richter oder Gegner etwas sagen.
Ist man verpflichtet zum Gütetermin zu erscheinen
Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Anwälte sind regelmäßig vom Gericht geladen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen jedoch nur anwesend sein, wenn diese persönlich geladen wurden. Hierzu versendet das Gericht eine Ladung zum Gerichtstermin an die Adresse des Klägers oder des Beklagten.
Das persönliche Erscheinen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers wird vom Gericht dann angeordnet, wenn der Richter dies zur Aufklärung des Sachverhalts als notwendig erachtet. Ein Nichterscheinen der Beteiligten kann die Aufklärung des Sachverhalts erschweren und dadurch den Prozess verzögern.
Es kann vorkommen, dass das Gericht das persönliche Erscheinen einer Partei anordnet, obwohl diese nichts zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen kann. Sollten Sie persönlich geladen sein, jedoch aus persönlichen Gründen nicht zum Termin erscheinen können müssen Sie einen Anwalt mit der Vertretung bevollmächtigen.
Übrigens: Eine Kleiderordnung für Anwesende gibt es nicht. Lediglich unser Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, der Anwalt der Gegenseite und der Richter oder die Richterin tragen eine Robe.
Was ist ein Vergleich?
Ein Vergleich ist ein gegenseitiger Vertrag der Parteien, durch den deren Rechtsstreit erledigt wird.
Voraussetzung des Vergleichs ist das gegenseitige Nachgeben beider Seiten. Unerheblich ist, zu welchen Teilen nachgegeben wird.
Ein Beispiel eines Vergleichs
Arbeitnehmer und Arbeitgeber streiten über die Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung. Um den weiteren Streit und den ungewissen Ausgang des Rechtsstreits zu vermeiden, akzeptiert der Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitgebers und erhält von diesem dafür im Gegenzug eine Abfindung. Beide Seiten haben nachgegeben. Der Arbeitnehmer hätte die Kündigung nicht akzeptieren müssen und der Arbeitgeber hätte keine Abfindung zahlen müssen.
Wann ein Vergleich geschlossen wird
Ein Vergleich kann im außergerichtlichen Verfahren und im laufenden Gerichtsverfahren geschlossen werden. Der Vergleich kann zu jedem Zeitpunkt während des Verfahrens geschlossen werden. In der Praxis werden viele Vergleiche während eines Gerichtstermins geschlossen. Sollten sich beide Parteien schon vorher einigen können, kann der Vergleich auch noch vor dem Gerichtstermin geschlossen werden, um den Gerichtstermin zu vermeiden.
Wird ein Vergleich geschlossen, ergeht kein Urteil.
Wie im obigen Beispiel werden sich die Parteien in Kündigungsschutzprozessen oftmals auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auf eine Abfindung einigen. Ein Urteil über die rechtliche Wirksamkeit der Kündigung ergeht dann nicht mehr.
Der Prozessvergleich ist ein Vollstreckungstitel. Sein Inhalt kann – sofern die Verpflichtungen aus dem Vergleich nicht eingehalten werden – zwangsvollstreckt werden.
In einem Vergleich finden sich meist komplexe Lösungen, weshalb ein Vergleich durch einen Anwalt formuliert werden sollte.
Unser Anwalt Arbeitsrecht Hamburg informiert Sie
Ein Vergleich ist meist eine wirtschaftlich vorteilhafte Alternative zu langwierigen und häufig teuren Gerichtsprozessen mit meist ungewissem Prozessausgang.
Unser Anwalt Arbeitsrecht Hamburg informiert Sie gerne zum Thema Vergleich. Vielleicht profitiert auch Ihr Rechtsstreit von einem Vergleich. Unser Anwalt Arbeitsrecht Hamburg ist auf Vergleichsverhandlungen im Arbeitsrecht spezialisiert und verhandelt für Sie gerne Ihren gewünschten Vergleich.
Kündigung wegen Corona
Auch in Zeiten von Corona schützt das Kündigungsschutzgesetz Sie weiterhin vor ungerechtfertigten Kündigungen. Rufen Sie uns an und lassen sich kostenfrei und unverbindlich vom Anwalt Arbeitsrecht Hamburg zu Ihrer Kündigung beraten.
Unsere auf Corona Kündigungen spezialisierte Kanzlei ist gerne für Sie da. Unsere Mitarbeiter sind auf Corona Kündigungen geschult.