Beratung bei Kündigung und Abfindung
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Norderstedt
Wir unterstützen Arbeitnehmer und Führungskräfte bei allen Fragen rund um die Kündigung in Norderstedt und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht prüfen wir Kündigungen, bewerten rechtliche Risiken und entwickeln individuelle Strategien – vom Erhalt des Arbeitsplatzes bis zur Verhandlung einer Abfindung.

Beratung bei Kündigung

Kündigung als Arbeitnehmer
Nach einer Kündigung stellen sich viele Arbeitnehmer die gleichen Fragen: Ist die Kündigung wirksam? Welche Optionen habe ich? Und lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Wir helfen Ihnen dabei, eine klare Entscheidung zu treffen.
- Prüfung der rechtlichen Situation
- Einschätzung von Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung
- Entwicklung einer individuellen Verhandlungsstrategie
- Verhandlung von Freistellung, Abfindung und Arbeitszeugnis
- Vermeidung von Nachteilen beim Arbeitslosengeld
Eine frühe anwaltliche Prüfung der Kündigung verbessert in vielen Fällen die Verhandlungsposition deutlich.

Kündigung von Führungskräften
Für Führungskräfte gelten häufig besondere vertragliche Regelungen, insbesondere bei Boni, Tantiemen, Aktienoptionen oder Wettbewerbsverboten.
In solchen Fällen steht nicht nur die Kündigung selbst im Fokus, sondern die wirtschaftliche Gesamtlösung.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
- Analyse komplexer Vergütungsmodelle
- Prüfung von Bonus- und Beteiligungsansprüchen
- Gestaltung von Abfindungs- und Freistellungsregelungen
- Vermeidung arbeitsrechtlicher Nachteile
Das sagen Mandanten über uns
Mehr als 5.000 zufriedene Mandanten in den letzten 10 Jahren beraten und vertreten:



Kündigung erhalten?
Jetzt richtig handeln
Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben
Keine vorschnellen Unterschriften leisten.
3-Wochen-Frist beachten
Nur 3 Wochen Zeit für die Erhebung einer Klage gegen die Kündigung.
Kündigung prüfen lassen
Viele Kündigungen sind angreifbar.
Strategisch festlegen
Arbeitsplatz sichern oder Abfindung erzielen.
Anwalt für Kündigung in Norderstedt einschalten
Frühzeitige Beratung verbessert Ihre Chancen.
Abfindung nach Kündigung in Norderstedt
Viele Arbeitnehmer erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verhandlungsposition zu stärken.
Kündigungsschutz in Norderstedt – das sollten Sie wissen
Der Kündigungsschutz gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Die genaue rechtliche Bewertung hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Nicht jeder Fall ist eindeutig – insbesondere bei komplexen Vertragsverhältnissen oder leitenden Positionen.
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Norderstedt kann prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Schnelle Hilfe vom Anwalt
Kündigung in Norderstedt
Eine Kündigung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Norderstedt prüfen wir Kündigungen, erkennen Fehler und setzen Ihre Ansprüche durch.
Anwalt Norderstedt Kündigung
Kündigung im Arbeitsverhältnis – rechtliche Grundlagen
Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung durch eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei beendet. Das bedeutet: Eine Kündigung kann auch gegen den ausdrücklichen Willen des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers ausgesprochen werden.
Während bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Abwicklungsvereinbarung in der Regel beide Seiten das Ende des Arbeitsverhältnisses gemeinsam vereinbaren, erfolgt die Kündigung häufig einseitig – und ist deshalb besonders häufig rechtlich angreifbar. Eine frühzeitige Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist daher entscheidend, um Ihre Rechte zu sichern.
3 Kündigungsgründe im Überblick
Betriebsbedingte Kündigung
Wirtschaftliche Gründe wie Einsparungen oder Auftragsrückgang. Viele Kündigungen sind angreifbar – wir nutzen Fehler zu Ihrem Vorteil.
Verhaltensbedingte Kündigung
Vorwurf eines Fehlverhaltens wie Arbeitszeitbetrug oder Fehlzeiten. Viele Kündigungen sind unwirksam – wir setzen Ihre Rechte durch.
Personenbedingte Kündigung
Häufig krankheitsbedingte Kündigung. Hohe gesetzliche Hürden – wir prüfen und nutzen Ihre Chancen.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Nach einer ausführlichen Beratung und einer getroffenen Entscheidung für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, bereiten wir alle notwendigen weiteren Schritte für die Klageerhebung vor.
Hierzu gehört die Erfassung der persönlichen Daten unseres Mandanten und die rechtliche Überprüfung der eingereichten Unterlagen. Sodann erstellen wir die Kündigungsschutzklageschrift und ermitteln den richtigen Gerichtsort. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sodann Ihre Klage bei Gericht ein und warten auf die Ladung des Arbeitsgerichts für den ersten Gütetermin.
Parallel hierzu kontaktieren wir – in Ansprache mit Ihnen – bereits Ihren Arbeitgeber und besprechen die vorliegende rechtliche Situation mit diesem. Oftmals gelingt es uns, bereits in diesem frühen Verfahrensstadium der Kündigungsschutzklage eine für unseren Mandanten faire Lösung zu finden und eine hohe Abfindung herauszuhandeln – soweit dies gewünscht ist. Der Gerichtstermin entfällt sodann.
Was unsere Mandantinnen & Mandanten aus Norderstedt berichten:
Spezialisiert auf Kündigungen – Ihr Vorteil
Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Kündigung. Mit klarem Fokus auf die höchstmögliche Abfindung mit langzeitiger Freistellung ohne Sperrzeit.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
3000+ erfolgreiche Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer
Erfolgreiche Vertretung gegenüber mehr als 3000 Arbeitgebern
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Kostenlose Erstberatung
Abfindung nach der Kündigung: Wie stehen Ihre Chancen?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stellt sich sofort die Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Als Anwalt für Kündigungen in Norderstedt wissen wir aus Erfahrung: Die Aussichten hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Wann ist die Chance auf eine Abfindung hoch?
Haben Sie eine fristgerechte Kündigung erhalten und genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Dann stehen Ihre Chancen auf eine Abfindungszahlung in der Regel sehr gut.
Besondere Umstände können Ihre Position zusätzlich stärken und die Aussichten weiter erhöhen. Dazu gehören unter anderem:
- Schwerbehinderte Menschen
- Schwangere und Mütter
- Die Mitgliedschaft im Betriebsrat
- Arbeitnehmer in Elternzeit
- Arbeitnehmer in Pflegezeit oder Familienpflegezeit
- Interne Datenschutzbeauftragte
Was gilt ohne Kündigungsschutz?
Greift das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall nicht, ist die Chance auf eine Abfindung meist geringer. Doch auch hier gibt es oft Spielräume und Faktoren, die Ihre Verhandlungsposition verbessern können.
Verhandlungsgeschick ist der Schlüssel
Letztlich ist eine Abfindung fast immer das Ergebnis gezielter Verhandlungen. Ein professioneller und erfahrener Verhandler erzielt dabei regelmäßig deutlich bessere Ergebnisse als jemand, der solche Gespräche nur selten führt.
Unsere Rechtsanwälte für Aufhebungsverträge haben bereits tausende Abfindungsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen – sowohl mit kleinen und mittleren Betrieben als auch mit großen Unternehmen in Norderstedt und ganz Deutschland.
Drei Schritte zu Ihrer Abfindung
Kündigungsprüfung
Wir überprüfen Ihre Kündigung rechtlich
Kostenlose Ersteinschätzung
Anwaltliche Beratung zu Abfindung und Freistellung.
Abfindung erhalten
Wir verhandeln das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Ihr Rat vom Anwalt für Kündigung in Norderstedt
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geschieht dies meist auf zwei Wegen: durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Der wesentliche Unterschied liegt in der Freiwilligkeit. Als Anwalt für Kündigung in Norderstedt erleben wir oft, dass Arbeitnehmer verunsichert sind, welche Variante die bessere ist. Während eine
Kündigung eine einseitige Entscheidung ist, setzt der Aufhebungsvertrag eine Einigung beider Parteien voraus.
Die Kündigung: Einseitig und gesetzlich geschützt
Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, eine Partei (meist der Arbeitgeber) beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einfache Erklärung.
- Schriftform: Damit sie wirksam ist, muss sie zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).
- Starker Schutz: Der Arbeitgeber muss dabei zahlreiche Kündigungsschutzbestimmungen beachten (z. B. das KSchG oder Sonderschutz für Schwangere und Schwerbehinderte). Zudem muss der Betriebsrat beteiligt werden (§§ 102, 103 BetrVG).
- Ihre Chance: Gegen eine Kündigung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Ein erfahrener Anwalt für Kündigung in Norderstedt kann hier oft eine hohe Abfindung für Sie herausholen.
Der Aufhebungsvertrag: Einvernehmlich, aber risikoreich
Der Aufhebungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Hier einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf das Ende der Zusammenarbeit.
- Keine Schutzregeln: Da Sie zustimmen, greifen Kündigungsschutzbestimmungen hier nicht. Es ist weder ein Kündigungsgrund noch eine behördliche Zustimmung nötig.
- Betriebsrat: Dieser muss bei einem Aufhebungsvertrag in der Regel nicht beteiligt werden.
- Soziale Folgen: Mit der Unterschrift verzichten Sie freiwillig auf Ihren Kündigungsschutz. Dies führt häufig zu sozialrechtlichen Nachteilen, wie einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Fazit: Flexibilität vs. Sicherheit
Der Aufhebungsvertrag bietet eine flexible Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis sauber zu beenden. Allerdings sind Sie als Arbeitnehmer dabei deutlich weniger geschützt als bei einer einseitigen Kündigung.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen oder ein Dokument unterschreiben, sollten Sie die Details prüfen lassen. Ein Anwalt für Kündigung in Norderstedt hilft Ihnen dabei, die Risiken abzuwägen und das beste wirtschaftliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Möchten Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen lassen oder haben Sie bereits eine Kündigung erhalten?
transparent und
nachvollziehbar
Ablauf der
Beratung
Kontaktaufnahme und Übersendung von Unterlagen
Nach Ihrer Kontaktaufnahme teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
Unser Anwalt führt mit Ihnen ein erstes unverbindliches Telefongespräch über die Themen Kündigungsschutz und Abfindung und berät Sie zu Ihren Optionen. Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen verständlich, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Vertrag hat und welche Punkte erfahrungsgemäß verhandelbar sind.
Entwicklung einer klaren Strategie
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Strategie für den Arbeitsplatzerhalt oder die Erzielung der höchstmöglichen Abfindung für Sie sinnvoll ist.
Vertretung Ihrer Interessen
Kündigungen münden oftmals in Einigungen in Form von Vergleichen. Wir konstatieren Ihren Arbeitgeber und verhandeln für Sie die bestmöglichen Beendigungskonditionen.
Rechtssicherer Abschluss
Zum Abschluss werden die verhandelten Regelungen rechtssicher festgehalten, sodass das Arbeitsverhältnis auf einer klaren und belastbaren Grundlage mit optimierten Konditionen beenden ist oder fortbesteht.
Änderungskündigung erhalten? Das müssen Sie wissen
Bei einer Änderungskündigung beendet der Arbeitgeber Ihren Vertrag und bietet Ihnen gleichzeitig die Fortsetzung zu neuen Bedingungen an. Dies ist rechtlich komplex und erfordert schnelles Handeln.
Ihre Strategie: Annahme unter Vorbehalt
Anstatt das Angebot sofort abzulehnen oder ungeprüft zu unterschreiben, sollten Sie – nach Rücksprache mit einem Anwalt für Kündigungen – die Änderung unter Vorbehalt annehmen. So sichern Sie sich Ihren Arbeitsplatz und können gleichzeitig durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht Norderstedt prüfen lassen, ob die neuen Bedingungen überhaupt rechtmäßig sind.
Warum Sie einen Experten brauchen
Es gelten extrem kurze Fristen. Unsere erfahrener Anwälte für Kündigung in Norderstedt hilft Ihnen dabei, die richtige Taktik zu wählen und Ihre ursprünglichen Arbeitsbedingungen zu retten oder eine hohe Abfindung auszuhandeln.
Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten? Lassen Sie uns jetzt Ihre Erfolgschancen in Norderstedt prüfen.
Erfolgreiche Lösungen – Fachanwalt Norderstedt Kündigung
Verhandlungen mit Arbeitgebern
Wir verhandeln regelmäßig mit großen Unternehmen und mittelständischen Arbeitgebern und erzielen wirtschaftlich optimale Lösungen.
Unsere gesamte Gegnerliste finden Sie hier.
Kosten & Rechtschutz
Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Kostenlose Erstberatung
Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung
Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)
Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung
Abrechnung direkt mit der Versicherung
Ihre Ansprechpartner – Anwälte für Arbeitsrecht
Unser Standort
Kanzlei Norderstedt
Ochsenzoller Straße 147
22848 Norderstedt
Telefon: (040) 30 92 88 85
E-Mail: info@froeling-reimers.de
FAQ
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das ist häufiger der Fall, als viele Arbeitnehmer denken. Typische Fehler sind zum Beispiel, dass kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, formale Anforderungen nicht eingehalten wurden oder bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl fehlerhaft ist.
Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Deshalb ist es wichtig, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen, um mögliche Fehler zu erkennen und die eigenen Chancen richtig einzuschätzen.
Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden. Lassen Sie die Kündigung daher frühzeitig prüfen, damit genügend Zeit für eine rechtliche Einschätzung und die richtige Strategie bleibt.
In der Praxis ist es ganz üblich, dass Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit einer Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden.
Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für diesen Weg, um schnell eine klare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen. Mit der richtigen Verhandlungsstrategie bestehen sehr gute Chancen auf eine Abfindung.
Die Höhe einer Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Höhe Ihres Gehalts und der jeweiligen Verhandlungssituation.
Als grobe Orientierung wird in der Praxis häufig ein Wert von etwa einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr herangezogen. In vielen Fällen lässt sich im Rahmen einer gezielten Verhandlung jedoch ein deutlich besseres Ergebnis erzielen. Die tatsächliche Abfindung kann daher – je nach Einzelfall – spürbar darüber liegen.
Eine Kündigung selbst müssen Sie in der Regel nicht unterschreiben. Sie wird Ihnen entweder persönlich übergeben oder per Post zugestellt. Wird lediglich der Empfang bestätigt, ist dies unproblematisch – damit dokumentieren Sie nur den Erhalt, nicht Ihr Einverständnis.
Besondere Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Ihnen im Zusammenhang mit der Kündigung weitere Dokumente oder Vereinbarungen vorgelegt werden. Diese sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben, sondern vorab rechtlich prüfen lassen.
Wenn Sie innerhalb von 3 Wochen keine Kündigungsschutzklage einreichen, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch dann, wenn sie möglicherweise angreifbar gewesen wäre.
Damit gehen häufig auch wichtige Verhandlungsmöglichkeiten verloren, etwa für eine Abfindung oder bessere Konditionen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung stellt sicher, dass Fristen gewahrt bleiben und Sie Ihre Chancen vollständig ausschöpfen können.
Eine Sperrzeit kann im Zusammenhang mit einer Kündigung entstehen, wenn die Agentur für Arbeit bestimmte Umstände als versicherungswidriges Verhalten bewertet – etwa im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Kündigungsaussprache oder anderen formalen Aspekten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung hilft dabei, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Nachteile zu vermeiden.
In den meisten Fällen ja. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann Ihre Chancen deutlich verbessern – insbesondere auf eine höhere Abfindung.
Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Fall und zeigen Ihnen klar und verständlich, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Ergebnisse realistisch erreichbar sind. Dabei berücksichtigen wir auch, ob sich ein Vorgehen für Sie wirtschaftlich lohnt. Ein weiteres Vorgehen empfehlen wir nur, wenn es aus unserer Sicht wirklich sinnvoll ist.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir prüfen zunächst Ihre Angaben und teilen Ihnen zeitnah mit, ob wir Ihren Fall zeitlich übernehmen können. Ist eine Übernahme möglich, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung sowie eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.
In der Regel nicht. Die meisten Fälle können wir schnell und unkompliziert telefonisch oder digital klären – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie. Ein Kanzleibesuch ist dafür meist nicht erforderlich.
Ein erstes Gespräch dauert in der Regel etwa 30 Minuten, in komplexeren Fällen auch etwas länger.
Die Ersteinschätzung ist für Sie zunächst kostenlos, sofern wir Ihren Fall grundsätzlich übernehmen können. Danach besprechen wir alles Weitere transparent mit Ihnen.





