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Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer & FührungskräfteSchnelle Hilfe nach einer Kündigung in Norderstedt

Beratung bei Kündigung und Abfindung

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Norderstedt

Wir unterstützen Arbeitnehmer und Führungskräfte bei allen Fragen rund um die Kündigung in Norderstedt und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht prüfen wir Kündigungen, bewerten rechtliche Risiken und entwickeln individuelle Strategien – vom Erhalt des Arbeitsplatzes bis zur Verhandlung einer Abfindung.

Beratung bei Kündigung

Kündigung als Arbeitnehmer

Nach einer Kündigung stellen sich viele Arbeitnehmer die gleichen Fragen: Ist die Kündigung wirksam? Welche Optionen habe ich? Und lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Wir helfen Ihnen dabei, eine klare Entscheidung zu treffen.

  • Prüfung der rechtlichen Situation
  • Einschätzung von Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung
  • Entwicklung einer individuellen Verhandlungsstrategie
  • Verhandlung von Freistellung, Abfindung und Arbeitszeugnis
  • Vermeidung von Nachteilen beim Arbeitslosengeld

Eine frühe anwaltliche Prüfung der Kündigung verbessert in vielen Fällen die Verhandlungsposition deutlich.

Kündigung von Führungskräften

Für Führungskräfte gelten häufig besondere vertragliche Regelungen, insbesondere bei Boni, Tantiemen, Aktienoptionen oder Wettbewerbsverboten.

In solchen Fällen steht nicht nur die Kündigung selbst im Fokus, sondern die wirtschaftliche Gesamtlösung.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Analyse komplexer Vergütungsmodelle
  • Prüfung von Bonus- und Beteiligungsansprüchen
  • Gestaltung von Abfindungs- und Freistellungsregelungen
  • Vermeidung arbeitsrechtlicher Nachteile

Das sagen Mandanten über uns

Mehr als 5.000 zufriedene Mandanten in den letzten 10 Jahren beraten und vertreten:

Kündigung erhalten?

Jetzt richtig handeln

Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben

Keine vorschnellen Unterschriften leisten.

3-Wochen-Frist beachten

Nur 3 Wochen Zeit für die Erhebung einer Klage gegen die Kündigung.

Kündigung prüfen lassen

Viele Kündigungen sind angreifbar.

Strategisch festlegen

Arbeitsplatz sichern oder Abfindung erzielen.

Anwalt für Kündigung in Norderstedt einschalten

Frühzeitige Beratung verbessert Ihre Chancen.

Abfindung nach Kündigung in Norderstedt

Viele Arbeitnehmer erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verhandlungsposition zu stärken.

Vertriebsleiter

4 Jahre im Unternehmen

10.000€

Abfindung

Pressesprecher im Sportbereich

1,5 Jahre im Unternehmen

10.000€

Abfindung

Hardware Entwickler

7 Jahre im Unternehmen

94.200 €

Abfindung

Operative Leitung, Marktforschungsunternehmen

26 Jahre im Unternehmen

385.000 €

Abfindung

Finanzbuchhalter

2 Jahre im Unternehmen

8.000 €

Abfindung

Filialleiter Telekommunikationsbranche

20 Jahre im Unternehmen

180.000 €

Abfindung

Bankmitarbeiter

29 Jahre im Unternehmen

365.000 €

Abfindung

Softwareentwickler

1 Jahr im Unternehmen

5.100 €

Abfindung

Kündigungsschutz in Norderstedt – das sollten Sie wissen

Der Kündigungsschutz gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Die genaue rechtliche Bewertung hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Nicht jeder Fall ist eindeutig – insbesondere bei komplexen Vertragsverhältnissen oder leitenden Positionen.

Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Norderstedt kann prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und welche Erfolgsaussichten bestehen.

Schnelle Hilfe vom Anwalt

Kündigung in Norderstedt

Eine Kündigung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Norderstedt prüfen wir Kündigungen, erkennen Fehler und setzen Ihre Ansprüche durch.

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Anwalt Norderstedt Kündigung

Kündigung im Arbeitsverhältnis – rechtliche Grundlagen

Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung durch eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei beendet. Das bedeutet: Eine Kündigung kann auch gegen den ausdrücklichen Willen des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers ausgesprochen werden.

Während bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Abwicklungsvereinbarung in der Regel beide Seiten das Ende des Arbeitsverhältnisses gemeinsam vereinbaren, erfolgt die Kündigung häufig einseitig – und ist deshalb besonders häufig rechtlich angreifbar. Eine frühzeitige Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist daher entscheidend, um Ihre Rechte zu sichern.

3 Kündigungsgründe im Überblick

Betriebsbedingte Kündigung

Wirtschaftliche Gründe wie Einsparungen oder Auftragsrückgang. Viele Kündigungen sind angreifbar – wir nutzen Fehler zu Ihrem Vorteil.

Verhaltensbedingte Kündigung

Vorwurf eines Fehlverhaltens wie Arbeitszeitbetrug oder Fehlzeiten. Viele Kündigungen sind unwirksam – wir setzen Ihre Rechte durch.

Personenbedingte Kündigung

Häufig krankheitsbedingte Kündigung. Hohe gesetzliche Hürden – wir prüfen und nutzen Ihre Chancen.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Nach einer ausführlichen Beratung und einer getroffenen Entscheidung für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, bereiten wir alle notwendigen weiteren Schritte für die Klageerhebung vor.

Hierzu gehört die Erfassung der persönlichen Daten unseres Mandanten und die rechtliche Überprüfung der eingereichten Unterlagen. Sodann erstellen wir die Kündigungsschutzklageschrift und ermitteln den richtigen Gerichtsort. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sodann Ihre Klage bei Gericht ein und warten auf die Ladung des Arbeitsgerichts für den ersten Gütetermin.

Parallel hierzu kontaktieren wir – in Ansprache mit Ihnen – bereits Ihren Arbeitgeber und besprechen die vorliegende rechtliche Situation mit diesem. Oftmals gelingt es uns, bereits in diesem frühen Verfahrensstadium der Kündigungsschutzklage eine für unseren Mandanten faire Lösung zu finden und eine hohe Abfindung herauszuhandeln – soweit dies gewünscht ist. Der Gerichtstermin entfällt sodann.

Was unsere Mandantinnen & Mandanten aus Norderstedt berichten:

„Ich habe die Kanzlei das zweite Mal bzgl Arbeitsrecht in Anspruch genommen. Beide Male sehr zufrieden. Schnelle Kontaktaufnahme , umfassende Beratung und Aufklärung sowie Aufklärung über den weiteren Vorgang. Alles sehr freundlich und hilfsbereit. Habe mich gut beraten und aufgehoben gefühlt und werde die Kanzlei wieder wählen, sollte ich sie in Anspruch nehmen müssen.

Urlaubsanspruch sowie Kündigung waren bei mir Thema.“

JB

„Ich kann die Kanzlei Fröling & Reimers uneingeschränkt empfehlen. In meinem Fall ging es um eine Kündigung sowie die Verhandlung einer Abfindung. Von Beginn an wurde ich sehr professionell, transparent und strukturiert beraten. […] Die Verhandlungen wurden souverän geführt und das Ergebnis hat meine Erwartungen klar erfüllt. Auch menschlich fühlte ich mich jederzeit gut begleitet.

Vielen Dank an Herrn Fröling und das gesamte Team für die hervorragende Unterstützung.“

JB

Janis B.

Quelle: Google

„Wahnsinnig gute und schnelle Beratung und Unterstützung. Es wurde zu 100% auf meine Wünsche und Bedenken eingegangen.

In meinem Fall handelte es sich um einen arbeitsrechtlichen Fall, der eine gewisse Dringlichkeit mit sich brachte. Ich erhielt noch am gleichen Tag einen Rückruf, ein kostenloses Erstgespräch und die ersten Schritte.

Ich kann Fröling & Reimers bedenkenlos weiterempfehlen, wenn man gut beraten und gehört werden möchte.“

CW

Carolin W.

Quelle: Google

„Mehr als 5 Sterne.
Ich habe die Kanzlei Fröling & Reimers als äußerst kompetent und sehr engagiert kennen gelernt. Herr Fröling ist nicht nur ein Anwalt, sondern die menschliche Komponente ist bei ihm auch gegeben. Er versteht die Ängste und Sorgen seiner Mandanten und man hat das Gefühl, gut bei ihm aufgehoben zu sein. Ich fühlte mich zu jeder Zeit kompetent und perfekt beraten. Ich kann Herrn Fröling nur wärmstens empfehlen und möchte mich nochmals herzlichst bei ihm bedanken!!!“

JH

Janine H.

Quelle: Google

„Ich wurde während meiner Kündigungsschutzklage sehr kompetent beraten, egal ob persönlich, telefonisch oder schriftlich, Herr Fröling hat sich immer sehr schnell gemeldet und mich umfassend über meine Rechte und Möglichkeiten informiert. Der Rechtsstreit endete mit einem für mich sehr guten Vergleich, was mir bestätigte, dass Geduld, Sachlichkeit und professionelle rechtliche Unterstützung sich definitiv vor dem Arbeitsgericht auszahlen. Fröling und Reimers kann ich nur weiterempfehlen!“

NR

Nadia R.

Quelle: Google

„Ich bin sehr zufrieden und kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.

Rechtsanwalt Johannes Fröling arbeitet sehr professionell, zuverlässig und effektiv.

Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben und beraten gefühlt. Auch in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht war er gut vorbereitet und souverän. Das erzielte Ergebnis war für mich mehr als zufriedenstellend.“

MW

Martin W.

Quelle: Google

„Absolut unkomplizierte und transparente Abwicklung meines Anliegens. Sehr freundliche und bemühte Mitarbeiter, die alle Rückfragen direkt oder nach kurzer Rücksprache beantworten konnten. Alle Fragen im Vorfeld wurden mir direkt am Telefon von Herrn Fröling kompetent und schnell beantwortet. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, sehr gut vertreten zu werden.

Auch wenn ich hoffe keinen Anwalt für Arbeitsrecht mehr zu benötigen, so würde ich es jeder Zeit wieder mit dieser Kanzlei machen. Vielen Dank.“

TN

Thorben N.

Quelle: Google

„Einer der besten Anwaltskanzleien. Die Rückmeldung erfolgte ein Tag später nach der Anfrage. Frau Wendt hat sich viel Zeit für mein Anliegen genommen und mir alle Möglichkeiten und den weiteren Verlauf erläutert. Ich fühlte mich während der ganzen Zeit bestens betreut und auf all meine Fragen ist Frau Wendt direkt eingegangen.

In meiner Situation wurde das bestmögliche rausgeholt und ich bin rundum zufrieden und würde diese Anwaltskanzlei und besonders Frau Wendt immer weiterempfehlen.

Ein großes Dankeschön noch mal an Frau Wendt.“

AH

Alexandra H.

Quelle: Google

„Ich kann die Kanzlei Fröling & Reimers im Kontext Arbeitsreicht voll und ganz weiterempfehlen. Mir fiel von Anfang an sehr positiv auf, dass die gesamte Kommunikation von allen Beteiligten sehr professionell, verbindlich und zeitnah erfolgt. Selbst wenn ein kurzfristiges Telefonat nicht stattfinden konnte und man um einen Rückruf gebeten hatte, wurde dies stets eingehalten und der Kontakt aufgenommen. Inhaltlich werden die relevanten Themen vollständig und zielführend besprochen und verschriftlicht, sowie alle weiteren notwendigen Schritte und Maßnahmen zeitnah eingeleitet, um eine klare und strukturierte Lösung zu finden. Ich bin sehr zufrieden, ein ganz großes Lob hierfür!“

TR

Thomas R.

Quelle: Google

„Herr Fröling und sein Team konnten mir rasant und engagiert – in allen Belangen – helfen. Mein dringendes und arbeitsrechtliches Anliegen hatte er schnell im Griff. Ich habe mich sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Herr Fröling ist mir mit Elan und Empathie begegnet, er war dabei sehr sympathisch, hilfsbereit, kompetent, aufklärend und authentisch. Ich möchte seinem Team und ihm für seine vertrauenswürdige Arbeit und Unterstützung bedanken. Jetzt bin ich voller Zuversicht und möchte hiermit seine Kanzlei weiterempfehlen.“

AS

Anna S.

Quelle: Google

„RA Fröling und die gesamte Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen! Beratung, Erreichbarkeit und das erziehlte Ergebnis entsprechen zu 100 Prozent meinen Vorstellungen von einer vertrauensvollen und sehr guten Zusammenarbeit! Sollte ich jemals wieder im Arbeitsrecht Unterstützung benötigen werde ich mich erneut an Herrn Fröling wenden! Vielen Dank an die gesamte Kanzlei für die tolle Arbeit!“

MV

Marcus V.

Quelle: Google

„Beim Erstgespräch hat sich Herr Fröling sehr viel Zeit genommen. Es blieben keine Fragen offen. Sympathisch, Kompetent, gute Erreichbarkeit. Herr Fröling hat einen sehr guten Vergleich für mich ausgehandelt. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder beauftragen und weiterempfehlen!!!!

Ich habe mich von Herrn Fröling in meiner Angelegenheit sehr gut vertreten gefühlt.“

TR

Tobias R.

Quelle: Google

Spezialisiert auf Kündigungen – Ihr Vorteil

Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Kündigung. Mit klarem Fokus auf die höchstmögliche Abfindung mit langzeitiger Freistellung ohne Sperrzeit.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

3000+ erfolgreiche Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer

Erfolgreiche Vertretung gegenüber mehr als 3000 Arbeitgebern

Schnelle Terminvergabe

Kostenlose Erstberatung

Abfindung nach der Kündigung: Wie stehen Ihre Chancen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stellt sich sofort die Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Als Anwalt für Kündigungen in Norderstedt wissen wir aus Erfahrung: Die Aussichten hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Wann ist die Chance auf eine Abfindung hoch?

Haben Sie eine fristgerechte Kündigung erhalten und genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Dann stehen Ihre Chancen auf eine Abfindungszahlung in der Regel sehr gut.

Besondere Umstände können Ihre Position zusätzlich stärken und die Aussichten weiter erhöhen. Dazu gehören unter anderem:

  • Schwerbehinderte Menschen
  • Schwangere und Mütter
  • Die Mitgliedschaft im Betriebsrat
  • Arbeitnehmer in Elternzeit
  • Arbeitnehmer in Pflegezeit oder Familienpflegezeit
  • Interne Datenschutzbeauftragte

Was gilt ohne Kündigungsschutz?

Greift das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall nicht, ist die Chance auf eine Abfindung meist geringer. Doch auch hier gibt es oft Spielräume und Faktoren, die Ihre Verhandlungsposition verbessern können.

Verhandlungsgeschick ist der Schlüssel

Letztlich ist eine Abfindung fast immer das Ergebnis gezielter Verhandlungen. Ein professioneller und erfahrener Verhandler erzielt dabei regelmäßig deutlich bessere Ergebnisse als jemand, der solche Gespräche nur selten führt.

Unsere Rechtsanwälte für Aufhebungsverträge haben bereits tausende Abfindungsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen – sowohl mit kleinen und mittleren Betrieben als auch mit großen Unternehmen in Norderstedt und ganz Deutschland.

Drei Schritte zu Ihrer Abfindung

Kündigungsprüfung

Wir überprüfen Ihre Kündigung rechtlich

Kostenlose Ersteinschätzung

Anwaltliche Beratung zu Abfindung und Freistellung.

Abfindung erhalten

Wir verhandeln das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Ihr Rat vom Anwalt für Kündigung in Norderstedt

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geschieht dies meist auf zwei Wegen: durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Der wesentliche Unterschied liegt in der Freiwilligkeit. Als Anwalt für Kündigung in Norderstedt erleben wir oft, dass Arbeitnehmer verunsichert sind, welche Variante die bessere ist. Während eine

Kündigung eine einseitige Entscheidung ist, setzt der Aufhebungsvertrag eine Einigung beider Parteien voraus.

Die Kündigung: Einseitig und gesetzlich geschützt

Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, eine Partei (meist der Arbeitgeber) beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einfache Erklärung.

  • Schriftform: Damit sie wirksam ist, muss sie zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).
  • Starker Schutz: Der Arbeitgeber muss dabei zahlreiche Kündigungsschutzbestimmungen beachten (z. B. das KSchG oder Sonderschutz für Schwangere und Schwerbehinderte). Zudem muss der Betriebsrat beteiligt werden (§§ 102, 103 BetrVG).
  • Ihre Chance: Gegen eine Kündigung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Ein erfahrener Anwalt für Kündigung in Norderstedt kann hier oft eine hohe Abfindung für Sie herausholen.

Der Aufhebungsvertrag: Einvernehmlich, aber risikoreich

Der Aufhebungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Hier einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf das Ende der Zusammenarbeit.

  • Keine Schutzregeln: Da Sie zustimmen, greifen Kündigungsschutzbestimmungen hier nicht. Es ist weder ein Kündigungsgrund noch eine behördliche Zustimmung nötig.
  • Betriebsrat: Dieser muss bei einem Aufhebungsvertrag in der Regel nicht beteiligt werden.
  • Soziale Folgen: Mit der Unterschrift verzichten Sie freiwillig auf Ihren Kündigungsschutz. Dies führt häufig zu sozialrechtlichen Nachteilen, wie einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Fazit: Flexibilität vs. Sicherheit

Der Aufhebungsvertrag bietet eine flexible Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis sauber zu beenden. Allerdings sind Sie als Arbeitnehmer dabei deutlich weniger geschützt als bei einer einseitigen Kündigung.

Bevor Sie eine Entscheidung treffen oder ein Dokument unterschreiben, sollten Sie die Details prüfen lassen. Ein Anwalt für Kündigung in Norderstedt hilft Ihnen dabei, die Risiken abzuwägen und das beste wirtschaftliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Möchten Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen lassen oder haben Sie bereits eine Kündigung erhalten?

transparent und
nachvollziehbar

Ablauf der
Beratung

Kontaktaufnahme und Übersendung von Unterlagen

Nach Ihrer Kontaktaufnahme teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Unser Anwalt führt mit Ihnen ein erstes unverbindliches Telefongespräch über die Themen Kündigungsschutz und Abfindung und berät Sie zu Ihren Optionen. Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen verständlich, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Vertrag hat und welche Punkte erfahrungsgemäß verhandelbar sind.

Entwicklung einer klaren Strategie

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Strategie für den Arbeitsplatzerhalt oder die Erzielung der höchstmöglichen Abfindung für Sie sinnvoll ist.

Vertretung Ihrer Interessen

Kündigungen münden oftmals in Einigungen in Form von Vergleichen. Wir konstatieren Ihren Arbeitgeber und verhandeln für Sie die bestmöglichen Beendigungskonditionen.

Rechtssicherer Abschluss

Zum Abschluss werden die verhandelten Regelungen rechtssicher festgehalten, sodass das Arbeitsverhältnis auf einer klaren und belastbaren Grundlage mit optimierten Konditionen beenden ist oder fortbesteht.

Änderungskündigung erhalten? Das müssen Sie wissen

Bei einer Änderungskündigung beendet der Arbeitgeber Ihren Vertrag und bietet Ihnen gleichzeitig die Fortsetzung zu neuen Bedingungen an. Dies ist rechtlich komplex und erfordert schnelles Handeln.

Ihre Strategie: Annahme unter Vorbehalt

Anstatt das Angebot sofort abzulehnen oder ungeprüft zu unterschreiben, sollten Sie – nach Rücksprache mit einem Anwalt für Kündigungen – die Änderung unter Vorbehalt annehmen. So sichern Sie sich Ihren Arbeitsplatz und können gleichzeitig durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht Norderstedt prüfen lassen, ob die neuen Bedingungen überhaupt rechtmäßig sind.

Warum Sie einen Experten brauchen

Es gelten extrem kurze Fristen. Unsere erfahrener Anwälte für Kündigung in Norderstedt hilft Ihnen dabei, die richtige Taktik zu wählen und Ihre ursprünglichen Arbeitsbedingungen zu retten oder eine hohe Abfindung auszuhandeln.

Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten? Lassen Sie uns jetzt Ihre Erfolgschancen in Norderstedt prüfen.

Erfahrung aus über 3000 Fällen

Abfindung erreicht in Millionenhöhe

Spezialisiert auf Auffindungsverhandlungen

Fachanwaltskanzlei

Hohe Kundenzufriedenheit

Volle Kostentransparenz

Erfolgreiche Lösungen – Fachanwalt Norderstedt Kündigung

Verhandlungen mit Arbeitgebern

Wir verhandeln regelmäßig mit großen Unternehmen und mittelständischen Arbeitgebern und erzielen wirtschaftlich optimale Lösungen.

Unsere gesamte Gegnerliste finden Sie hier.

Transparent geregelt

Kosten & Rechtschutz

Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Kostenlose Erstberatung

Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung

Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)

Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung

Abrechnung direkt mit der Versicherung

Ihr Anwalt für Kündigungen in Norderstedt

Rechtliche Klarheit für Ihre Karriere

Ihre nächsten Schritte noch heute prüfen lassen

Persönlicher Kontakt – telefonisch oder über das Kontaktformular

Rückruf am selben Tag bis 18 Uhr – schnell und effizient

Diskret, unverbindlich und kostenlos

Ihre Ansprechpartner – Anwälte für Arbeitsrecht

Unser Standort

Kanzlei Norderstedt
Ochsenzoller Straße 147

22848 Norderstedt
Telefon:  (040) 30 92 88 85
E-Mail: info@froeling-reimers.de

FAQ

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das ist häufiger der Fall, als viele Arbeitnehmer denken. Typische Fehler sind zum Beispiel, dass kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, formale Anforderungen nicht eingehalten wurden oder bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl fehlerhaft ist.

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Deshalb ist es wichtig, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen, um mögliche Fehler zu erkennen und die eigenen Chancen richtig einzuschätzen.

Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden. Lassen Sie die Kündigung daher frühzeitig prüfen, damit genügend Zeit für eine rechtliche Einschätzung und die richtige Strategie bleibt.

In der Praxis ist es ganz üblich, dass Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit einer Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden.

Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für diesen Weg, um schnell eine klare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen. Mit der richtigen Verhandlungsstrategie bestehen sehr gute Chancen auf eine Abfindung.

Die Höhe einer Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Höhe Ihres Gehalts und der jeweiligen Verhandlungssituation.

Als grobe Orientierung wird in der Praxis häufig ein Wert von etwa einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr herangezogen. In vielen Fällen lässt sich im Rahmen einer gezielten Verhandlung jedoch ein deutlich besseres Ergebnis erzielen. Die tatsächliche Abfindung kann daher – je nach Einzelfall – spürbar darüber liegen.

Eine Kündigung selbst müssen Sie in der Regel nicht unterschreiben. Sie wird Ihnen entweder persönlich übergeben oder per Post zugestellt. Wird lediglich der Empfang bestätigt, ist dies unproblematisch – damit dokumentieren Sie nur den Erhalt, nicht Ihr Einverständnis.

Besondere Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Ihnen im Zusammenhang mit der Kündigung weitere Dokumente oder Vereinbarungen vorgelegt werden. Diese sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben, sondern vorab rechtlich prüfen lassen.

Wenn Sie innerhalb von 3 Wochen keine Kündigungsschutzklage einreichen, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch dann, wenn sie möglicherweise angreifbar gewesen wäre.

Damit gehen häufig auch wichtige Verhandlungsmöglichkeiten verloren, etwa für eine Abfindung oder bessere Konditionen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung stellt sicher, dass Fristen gewahrt bleiben und Sie Ihre Chancen vollständig ausschöpfen können.

Eine Sperrzeit kann im Zusammenhang mit einer Kündigung entstehen, wenn die Agentur für Arbeit bestimmte Umstände als versicherungswidriges Verhalten bewertet – etwa im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Kündigungsaussprache oder anderen formalen Aspekten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung hilft dabei, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Nachteile zu vermeiden.

In den meisten Fällen ja. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann Ihre Chancen deutlich verbessern – insbesondere auf eine höhere Abfindung.

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Fall und zeigen Ihnen klar und verständlich, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Ergebnisse realistisch erreichbar sind. Dabei berücksichtigen wir auch, ob sich ein Vorgehen für Sie wirtschaftlich lohnt. Ein weiteres Vorgehen empfehlen wir nur, wenn es aus unserer Sicht wirklich sinnvoll ist.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir prüfen zunächst Ihre Angaben und teilen Ihnen zeitnah mit, ob wir Ihren Fall zeitlich übernehmen können. Ist eine Übernahme möglich, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung sowie eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.

In der Regel nicht. Die meisten Fälle können wir schnell und unkompliziert telefonisch oder digital klären – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie. Ein Kanzleibesuch ist dafür meist nicht erforderlich.

Ein erstes Gespräch dauert in der Regel etwa 30 Minuten, in komplexeren Fällen auch etwas länger.

Die Ersteinschätzung ist für Sie zunächst kostenlos, sofern wir Ihren Fall grundsätzlich übernehmen können. Danach besprechen wir alles Weitere transparent mit Ihnen.