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Kündigung kostenlos prüfen lassen – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kiel für Arbeitnehmer & FührungskräfteAnwalt für Kündigung und Kündigungsschutz in Kiel

Arbeitsrechtskanzlei im Kieler Zentrum

Anwalt für Kündigung und Kündigungsschutz in Kiel

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und sind auf der Suche nach einem Anwalt in Kiel, welcher sich auf den Bereich Kündigung und Kündigungsschutz spezialisiert hat?

Als Rechtsanwälte für Kündigung und Kündigungsschutz gehören wir seit etwa 10 Jahren und mehr als 5000 erfolgreich abgeschlossenen Arbeitnehmermandaten zu den führenden Kanzleien in Kiel. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Führungskräfte bei allen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Unser Rechtsanwalt für Kündigungsschutz prüft auch Ihre Kündigung und berät Sie zu den Themen Arbeitsplatzerhalt und Abfindung. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos.

Beratung vom Anwalt für Kündigung und Kündigungsschutz in Kiel

Nach einer Kündigung stellen viele Arbeitnehmer aus Kiel und Umgebung unserem Rechtsanwalt die folgenden Fragen zum Thema Kündigungsschutz und Abfindung: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Welche Optionen habe ich? Und lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Wir unterstützen Sie dabei, eine klare Entscheidung zu treffen – sachlich, realistisch und finanziell vorteilhaft:

Anwalt für Kündigung berät einen Arbeitnehmer aus Kiel nach Erhalt einer Kündigung zu dem Thema Kündigungsschutz.

Kündigung als Arbeitnehmer – rechtlich richtig reagieren

Nach einer Kündigung stellen sich viele Arbeitnehmer in Kiel die gleichen Fragen: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Welche Optionen habe ich? Und lohnt sich eine Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht Kiel? Muss ich eine Kündigungsschutzklage erheben um eine Abfindung zu erhalten?

Wir unterstützen Sie dabei, eine klare Entscheidung zu treffen – sachlich, realistisch und strategisch:

  • Prüfung der rechtlichen Situation
  • Einschätzung von Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindungserhalt
  • Entwicklung einer individuellen Verhandlungsstrategie
  • Verhandlung von Freistellung, Abfindung und Arbeitszeugnis
  • Vermeidung von Nachteilen beim Arbeitslosengeld

Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung verbessert in vielen Fällen die Verhandlungsposition deutlich.

Anwalt aus Kiel berät eine Führungskraft nach Erhalt einer Kündigung zum Thema Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht in Kiel.

Kündigung von Führungskräften – besondere Anforderungen

Für Führungskräfte gelten häufig besondere vertragliche Regelungen, insbesondere im Bereich Boni, Tantiemen, Aktienoptionen oder Wettbewerbsverbote.

In solchen Fällen steht nicht nur die Kündigung selbst im Fokus, sondern oft auch die wirtschaftliche breitgefächerte Gesamtlösung.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Analyse komplexer Vergütungsmodelle
  • Prüfung von Bonus- und Beteiligungsansprüchen
  • Gestaltung von Abfindungs- und Freistellungsregelungen
  • Einbeziehung von übertragenen Aktien
  • Vermeidung arbeitsrechtlicher Nachteile
  • Erzielung maximaler wirtschaftlicher Vorteile
  • innerbetriebliche und außerbetriebliche Kommunikation des Ausscheidens

Das sagen Mandanten über uns

Mehr als 5.000 zufriedene Mandanten in den letzten 10 Jahren beraten und vertreten:

Kündigung erhalten?

Jetzt richtig handeln

Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben

Keine vorschnellen Unterschriften leisten.

3-Wochen-Frist beachten

Nur 3 Wochen Zeit für die Erhebung einer Klage gegen die Kündigung.

Kündigung prüfen lassen

Viele Kündigungen sind angreifbar.

Strategisch festlegen

Arbeitsplatz sichern oder Abfindung erzielen.

Anwalt einschalten

Frühzeitige Beratung verbessert Ihre Chancen.

Mehr Abfindung erhalten – Rechtsanwalt für Kündigung und Kündigungsschutz in Kiel

9 von 10 Gekündigten in Kiel und Umgebung erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Unser Anwalt für Kündigung, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage sorgt dafür, dass unsere Mandantinnen und Mandanten die ihnen zustehende Abfindung erhalten.

Vertriebsleiter

4 Jahre im Unternehmen

10.000€

Abfindung

Pressesprecher im Sportbereich

1,5 Jahre im Unternehmen

10.000€

Abfindung

Hardware Entwickler

7 Jahre im Unternehmen

94.200 €

Abfindung

Operative Leitung, Marktforschungsunternehmen

26 Jahre im Unternehmen

385.000 €

Abfindung

Finanzbuchhalter

2 Jahre im Unternehmen

8.000 €

Abfindung

Filialleiter Telekommunikationsbranche

20 Jahre im Unternehmen

180.000 €

Abfindung

Bankmitarbeiter

29 Jahre im Unternehmen

365.000 €

Abfindung

Softwareentwickler

1 Jahr im Unternehmen

5.100 €

Abfindung

Unser Rechtsanwalt unterstützt Sie dabei, die für Sie beste Entscheidung zu treffen.

Kündigungsschutz genießen grundsätzlich Arbeitnehmer – also Personen, die in persönlicher Abhängigkeit innerhalb einer vom Arbeitgeber bestimmten Arbeitsorganisation tätig sind.

In der Praxis ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig. Besonders im Bereich der sogenannten Scheinselbstständigkeit ist eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Kündigung in Kiel erforderlich, um festzustellen, ob tatsächlich Arbeitnehmerstatus und damit Kündigungsschutz besteht.

Keinen Kündigungsschutz im klassischen Sinne genießen gesetzliche Vertreter juristischer Personen, wie Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt zudem nur in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern. Leitende Angestellte sind jedoch ebenfalls vom Kündigungsschutz erfasst, wenn auch mit Besonderheiten.

Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kiel kann im Einzelfall prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Kiel sinnvoll und erfolgversprechend ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

kundigung erhalten

Hilfe durch Anwalt Kiel Kündigung

Eine Kündigung hat oft erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kiel prüfen wir Kündigungen, decken Fehler auf und setzen Ihre Ansprüche durch. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Anwalt für Kündigung in Kiel.

Anwalt Kiel Kündigung

Kündigung im Arbeitsverhältnis – rechtliche Grundlagen

Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung durch eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei beendet. Das bedeutet: Eine Kündigung kann auch gegen den ausdrücklichen Willen des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers ausgesprochen werden.

Während bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Abwicklungsvereinbarung in der Regel beide Seiten das Ende des Arbeitsverhältnisses gemeinsam vereinbaren, erfolgt die Kündigung häufig einseitig – und ist deshalb besonders häufig rechtlich angreifbar. Eine frühzeitige Prüfung durch einen Anwalt für Kündigung in Kiel ist daher entscheidend, um Ihre Rechte zu sichern.

3 Kündigungsgründe im Überblick

Betriebsbedingte Kündigung

Wirtschaftliche Gründe wie Einsparungen oder Auftragsrückgang. Viele Kündigungen sind angreifbar – wir nutzen Fehler zu Ihrem Vorteil.

Verhaltensbedingte Kündigung

Vorwurf eines Fehlverhaltens wie Arbeitszeitbetrug oder Fehlzeiten. Viele Kündigungen sind unwirksam – wir setzen Ihre Rechte durch.

Personenbedingte Kündigung

Häufig krankheitsbedingte Kündigung. Hohe gesetzliche Hürden – wir prüfen und nutzen Ihre Chancen.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage beim Anwalt für Kündigung am Kieler Rathausmarkt

Nach einer ausführlichen Beratung und einer getroffenen Entscheidung für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, bereiten wir alle notwendigen weiteren Schritte für die Klageerhebung vor.

Hierzu gehört die Erfassung der persönlichen Daten unseres Mandanten und die rechtliche Überprüfung der eingereichten Unterlagen. Sodann erstellen wir die Kündigungsschutzklageschrift und ermitteln den richtigen Gerichtsort. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sodann Ihre Klage bei Gericht ein und warten auf die Ladung des Arbeitsgerichts für den ersten Gütetermin.

Parallel hierzu kontaktieren wir – in Ansprache mit Ihnen – bereits Ihren Arbeitgeber und besprechen die vorliegende rechtliche Situation mit diesem. Oftmals gelingt es uns, bereits in diesem frühen Verfahrensstadium der Kündigungsschutzklage eine für unseren Mandanten faire Lösung zu finden und eine hohe Abfindung herauszuhandeln – soweit dies gewünscht ist. Der Gerichtstermin entfällt sodann.

Was unsere Mandantinnen & Mandanten berichten:

„Ich kann Frau Wendt von der Kanzlei Fröling & Reimers als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg uneingeschränkt empfehlen. Vom ersten Gespräch an habe ich mich hervorragend beraten und unterstützt gefühlt. […] Dank ihres großen Engagements und ihrer Erfahrung im Arbeitsrecht konnte für mich ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Ich habe mich während des gesamten Prozesses bestens vertreten gefühlt.

Wer einen kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg sucht, ist bei Frau Wendt und der Kanzlei Fröling & Reimers in den besten Händen. Absolute Weiterempfehlung!“

MB

Martin B.

Quelle: Google

„Ich kann die Kanzlei Fröling & Reimers uneingeschränkt empfehlen. In meinem Fall ging es um eine Kündigung sowie die Verhandlung einer Abfindung. Von Beginn an wurde ich sehr professionell, transparent und strukturiert beraten. […] Die Verhandlungen wurden souverän geführt und das Ergebnis hat meine Erwartungen klar erfüllt. Auch menschlich fühlte ich mich jederzeit gut begleitet.

Vielen Dank an Herrn Fröling und das gesamte Team für die hervorragende Unterstützung.“

JB

Janis B.

Quelle: Google

„Wahnsinnig gute und schnelle Beratung und Unterstützung. Es wurde zu 100% auf meine Wünsche und Bedenken eingegangen.

In meinem Fall handelte es sich um einen arbeitsrechtlichen Fall, der eine gewisse Dringlichkeit mit sich brachte. Ich erhielt noch am gleichen Tag einen Rückruf, ein kostenloses Erstgespräch und die ersten Schritte.

Ich kann Fröling & Reimers bedenkenlos weiterempfehlen, wenn man gut beraten und gehört werden möchte.“

CW

Carolin W.

Quelle: Google

„Sehr kompetente Anwälte in Sachen Arbeitsrecht in Hamburg.

Die Unterstützung rund um meinen Aufhebungsvertrag sowie die klare Strategie für meine Abfindungsverhandlung waren extrem hilfreich und haben mir geholfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Verständlich, engagiert und absolut empfehlenswert.

Vielen Dank für die tolle Unterstützung!“

FF

Felix F.

Quelle: Google

„Sehr kompetenter und engagierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Von Beginn an fühlte ich mich bestens beraten und gut aufgehoben.

Die Kommunikation war stets schnell und sehr zuverlässig. Beeindruckend war das starke Durchsetzungsvermögen gegenüber der Gegenseite. Uneingeschränkt empfehlenswert für alle die einen hervorragender Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg suchen.“

FZ

Florian Z.

Quelle: Google

„Ich bin sehr zufrieden und kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.

Rechtsanwalt Johannes Fröling arbeitet sehr professionell, zuverlässig und effektiv.

Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben und beraten gefühlt. Auch in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht war er gut vorbereitet und souverän. Das erzielte Ergebnis war für mich mehr als zufriedenstellend.“

MW

Martin W.

Quelle: Google

„Absolut unkomplizierte und transparente Abwicklung meines Anliegens. Sehr freundliche und bemühte Mitarbeiter, die alle Rückfragen direkt oder nach kurzer Rücksprache beantworten konnten. Alle Fragen im Vorfeld wurden mir direkt am Telefon von Herrn Fröling kompetent und schnell beantwortet. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, sehr gut vertreten zu werden.

Auch wenn ich hoffe keinen Anwalt für Arbeitsrecht mehr zu benötigen, so würde ich es jeder Zeit wieder mit dieser Kanzlei machen. Vielen Dank.“

TN

Thorben N.

Quelle: Google

„Einer der besten Anwaltskanzleien. Die Rückmeldung erfolgte ein Tag später nach der Anfrage. Frau Wendt hat sich viel Zeit für mein Anliegen genommen und mir alle Möglichkeiten und den weiteren Verlauf erläutert. Ich fühlte mich während der ganzen Zeit bestens betreut und auf all meine Fragen ist Frau Wendt direkt eingegangen.

In meiner Situation wurde das bestmögliche rausgeholt und ich bin rundum zufrieden und würde diese Anwaltskanzlei und besonders Frau Wendt immer weiterempfehlen.

Ein großes Dankeschön noch mal an Frau Wendt.“

AH

Alexandra H.

Quelle: Google

„Ich kann die Kanzlei Fröling & Reimers im Kontext Arbeitsreicht voll und ganz weiterempfehlen. Mir fiel von Anfang an sehr positiv auf, dass die gesamte Kommunikation von allen Beteiligten sehr professionell, verbindlich und zeitnah erfolgt. Selbst wenn ein kurzfristiges Telefonat nicht stattfinden konnte und man um einen Rückruf gebeten hatte, wurde dies stets eingehalten und der Kontakt aufgenommen. Inhaltlich werden die relevanten Themen vollständig und zielführend besprochen und verschriftlicht, sowie alle weiteren notwendigen Schritte und Maßnahmen zeitnah eingeleitet, um eine klare und strukturierte Lösung zu finden. Ich bin sehr zufrieden, ein ganz großes Lob hierfür!“

TR

Thomas R.

Quelle: Google

„Herr Fröling und sein Team konnten mir rasant und engagiert – in allen Belangen – helfen. Mein dringendes und arbeitsrechtliches Anliegen hatte er schnell im Griff. Ich habe mich sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Herr Fröling ist mir mit Elan und Empathie begegnet, er war dabei sehr sympathisch, hilfsbereit, kompetent, aufklärend und authentisch. Ich möchte seinem Team und ihm für seine vertrauenswürdige Arbeit und Unterstützung bedanken. Jetzt bin ich voller Zuversicht und möchte hiermit seine Kanzlei weiterempfehlen.“

AS

Anna S.

Quelle: Google

„RA Fröling und die gesamte Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen! Beratung, Erreichbarkeit und das erziehlte Ergebnis entsprechen zu 100 Prozent meinen Vorstellungen von einer vertrauensvollen und sehr guten Zusammenarbeit! Sollte ich jemals wieder im Arbeitsrecht Unterstützung benötigen werde ich mich erneut an Herrn Fröling wenden! Vielen Dank an die gesamte Kanzlei für die tolle Arbeit!“

MV

Marcus V.

Quelle: Google

„Beim Erstgespräch hat sich Herr Fröling sehr viel Zeit genommen. Es blieben keine Fragen offen. Sympathisch, Kompetent, gute Erreichbarkeit. Herr Fröling hat einen sehr guten Vergleich für mich ausgehandelt. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder beauftragen und weiterempfehlen!!!!

Ich habe mich von Herrn Fröling in meiner Angelegenheit sehr gut vertreten gefühlt.“

TR

Tobias R.

Quelle: Google

Spezialisiert auf Kündigungen – Ihr Vorteil

Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Kündigung. Mit klarem Fokus auf die höchstmögliche Abfindung mit langzeitiger Freistellung ohne Sperrzeit.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

3000+ erfolgreiche Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer

Erfolgreiche Vertretung gegenüber mehr als 3000 Arbeitgebern

Schnelle Terminvergabe

Kostenlose Erstberatung

Abfindung nach der Kündigung: Wie stehen Ihre Chancen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stellt sich sofort die Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Als Anwalt für Kündigungen in Kiel wissen wir aus Erfahrung: Die Aussichten hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Wann ist die Chance auf eine Abfindung hoch?

Haben Sie eine fristgerechte Kündigung erhalten und genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Dann stehen Ihre Chancen auf eine Abfindungszahlung in der Regel sehr gut.

Besondere Umstände können Ihre Position zusätzlich stärken und die Aussichten weiter erhöhen. Dazu gehören unter anderem:

  • Schwerbehinderte Menschen
  • Schwangere und Mütter
  • Die Mitgliedschaft im Betriebsrat
  • Arbeitnehmer in Elternzeit
  • Arbeitnehmer in Pflegezeit oder Familienpflegezeit
  • Interne Datenschutzbeauftragte

Was gilt ohne Kündigungsschutz?

Greift das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall nicht, ist die Chance auf eine Abfindung meist geringer. Doch auch hier gibt es oft Spielräume und Faktoren, die Ihre Verhandlungsposition verbessern können.

Verhandlungsgeschick ist der Schlüssel

Letztlich ist eine Abfindung fast immer das Ergebnis gezielter Verhandlungen. Ein professioneller und erfahrener Verhandler erzielt dabei regelmäßig deutlich bessere Ergebnisse als jemand, der solche Gespräche nur selten führt.

Unsere Rechtsanwälte für Aufhebungsverträge haben bereits tausende Abfindungsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen – sowohl mit kleinen und mittleren Betrieben als auch mit großen Unternehmen in Kiel und ganz Deutschland.

Drei Schritte zu Ihrer Abfindung

Kündigungsprüfung

Wir überprüfen Ihre Kündigung rechtlich

Kostenlose Ersteinschätzung

Anwaltliche Beratung zu Abfindung und Freistellung.

Abfindung erhalten

Wir verhandeln das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Ihr Rat vom Anwalt für Kündigung in Kiel

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geschieht dies meist auf zwei Wegen: durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Der wesentliche Unterschied liegt in der Freiwilligkeit. Als Anwalt für Kündigung in Kiel erleben wir oft, dass Arbeitnehmer verunsichert sind, welche Variante die bessere ist. Während eine

Kündigung eine einseitige Entscheidung ist, setzt der Aufhebungsvertrag eine Einigung beider Parteien voraus.

Die Kündigung: Einseitig und gesetzlich geschützt

Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, eine Partei (meist der Arbeitgeber) beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einfache Erklärung.

  • Schriftform: Damit sie wirksam ist, muss sie zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).
  • Starker Schutz: Der Arbeitgeber muss dabei zahlreiche Kündigungsschutzbestimmungen beachten (z. B. das KSchG oder Sonderschutz für Schwangere und Schwerbehinderte). Zudem muss der Betriebsrat beteiligt werden (§§ 102, 103 BetrVG).
  • Ihre Chance: Gegen eine Kündigung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Ein erfahrener Anwalt für Kündigung in Kiel kann hier oft eine hohe Abfindung für Sie herausholen.

Der Aufhebungsvertrag: Einvernehmlich, aber risikoreich

Der Aufhebungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Hier einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf das Ende der Zusammenarbeit.

  • Keine Schutzregeln: Da Sie zustimmen, greifen Kündigungsschutzbestimmungen hier nicht. Es ist weder ein Kündigungsgrund noch eine behördliche Zustimmung nötig.
  • Betriebsrat: Dieser muss bei einem Aufhebungsvertrag in der Regel nicht beteiligt werden.
  • Soziale Folgen: Mit der Unterschrift verzichten Sie freiwillig auf Ihren Kündigungsschutz. Dies führt häufig zu sozialrechtlichen Nachteilen, wie einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Fazit: Flexibilität vs. Sicherheit

Der Aufhebungsvertrag bietet eine flexible Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis sauber zu beenden. Allerdings sind Sie als Arbeitnehmer dabei deutlich weniger geschützt als bei einer einseitigen Kündigung.

Bevor Sie eine Entscheidung treffen oder ein Dokument unterschreiben, sollten Sie die Details prüfen lassen. Ein Anwalt für Kündigung in Kiel hilft Ihnen dabei, die Risiken abzuwägen und das beste wirtschaftliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Möchten Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen lassen oder haben Sie bereits eine Kündigung erhalten?

transparent und
nachvollziehbar

Ablauf der
Beratung

Kontaktaufnahme und Übersendung von Unterlagen

Nach Ihrer Kontaktaufnahme teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Unser Anwalt führt mit Ihnen ein erstes unverbindliches Telefongespräch über die Themen Kündigungsschutz und Abfindung und berät Sie zu Ihren Optionen. Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen verständlich, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Vertrag hat und welche Punkte erfahrungsgemäß verhandelbar sind.

Entwicklung einer klaren Strategie

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Strategie für den Arbeitsplatzerhalt oder die Erzielung der höchstmöglichen Abfindung für Sie sinnvoll ist.

Vertretung Ihrer Interessen

Kündigungen münden oftmals in Einigungen in Form von Vergleichen. Wir konstatieren Ihren Arbeitgeber und verhandeln für Sie die bestmöglichen Beendigungskonditionen.

Rechtssicherer Abschluss

Zum Abschluss werden die verhandelten Regelungen rechtssicher festgehalten, sodass das Arbeitsverhältnis auf einer klaren und belastbaren Grundlage mit optimierten Konditionen beenden ist oder fortbesteht.

Änderungskündigung erhalten? Das müssen Sie wissen

Bei einer Änderungskündigung beendet der Arbeitgeber Ihren Vertrag und bietet Ihnen gleichzeitig die Fortsetzung zu neuen Bedingungen an. Dies ist rechtlich komplex und erfordert schnelles Handeln.

Ihre Strategie: Annahme unter Vorbehalt

Anstatt das Angebot sofort abzulehnen oder ungeprüft zu unterschreiben, sollten Sie – nach Rücksprache mit einem Anwalt für Kündigungen – die Änderung unter Vorbehalt annehmen. So sichern Sie sich Ihren Arbeitsplatz und können gleichzeitig durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht Kiel prüfen lassen, ob die neuen Bedingungen überhaupt rechtmäßig sind.

Warum Sie einen Experten brauchen

Es gelten extrem kurze Fristen. Unser erfahrener Anwalt für Kündigung in Kiel hilft Ihnen dabei, die richtige Taktik zu wählen und Ihre ursprünglichen Arbeitsbedingungen zu retten oder eine hohe Abfindung auszuhandeln.

Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten? Lassen Sie uns jetzt Ihre Erfolgschancen in Kiel prüfen.

Erfahrung aus über 3000 Fällen

Abfindung erreicht in Millionenhöhe

Spezialisiert auf Auffindungsverhandlungen

Fachanwaltskanzlei

Hohe Kundenzufriedenheit

Volle Kostentransparenz

Erfolgreiche Lösungen – Fachanwalt Kiel Kündigung

Verhandlungen mit Arbeitgebern

Wir verhandeln regelmäßig mit großen Unternehmen und mittelständischen Arbeitgebern und erzielen wirtschaftlich optimale Lösungen.

Unsere gesamte Gegnerliste finden Sie hier.

Transparent geregelt

Kosten & Rechtschutz

Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Kostenlose Erstberatung

Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung

Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)

Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung

Abrechnung direkt mit der Versicherung

Ihr Anwalt für Kündigungen in Kiel

Rechtliche Klarheit für Ihre Karriere

Ihre nächsten Schritte noch heute prüfen lassen

Persönlicher Kontakt – telefonisch oder über das Kontaktformular

Rückruf am selben Tag bis 18 Uhr – schnell und effizient

Diskret, unverbindlich und kostenlos

Ihre Ansprechpartner – Anwälte für Arbeitsrecht

Unser Standort

Kanzlei Kiel
Ringstraße 63

24114 Kiel

Telefon:  (0431) 58 09 09 65
E-Mail: info@froeling-reimers.de

FAQ

Kündigung prüfen lassen | Anwalt Kiel Kündigung

Viele Kündigungen sind angreifbar und können rechtlich erfolgreich überprüft werden. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Kiel unterstützen Sie schnell und unkompliziert bei jeder Kündigung.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Kündigung. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, welche Fristen gelten und welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Rechte zu sichern und eine Abfindung zu erzielen.

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das ist häufiger der Fall, als viele Arbeitnehmer denken. Typische Fehler sind zum Beispiel, dass kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, formale Anforderungen nicht eingehalten wurden oder bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl fehlerhaft ist.

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Deshalb ist es wichtig, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen, um mögliche Fehler zu erkennen und die eigenen Chancen richtig einzuschätzen.

Sie haben nach Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Anwalt, damit ausreichend Zeit für die Prüfung und strategische Vorbereitung bleibt.

In der Praxis ist es ganz üblich, dass Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit einer Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden.

Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für diesen Weg, um schnell eine klare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen. Mit der richtigen Verhandlungsstrategie bestehen sehr gute Chancen auf eine Abfindung.

Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Verhandlungssituation. Oft wird von den Arbeitsgerichten etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Orientierung herangezogen.

Eine Kündigung selbst müssen Sie in der Regel nicht unterschreiben. Häufig wird sie Ihnen lediglich übergeben oder per Post zugestellt. Wenn Sie den Erhalt bestätigen sollen, können Sie dies grundsätzlich auch schriftlich tun – das bedeutet nur, dass Sie die Kündigung erhalten haben, nicht dass Sie sie akzeptieren.

Vorsicht ist jedoch bei zusätzlichen Dokumenten oder Vereinbarungen geboten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Kündigung vorgelegt werden. Diese sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben, sondern immer vorher anwaltlich prüfen lassen.

Wenn Sie innerhalb von 3 Wochen keine Kündigungsschutzklage einreichen, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre.

In diesem Fall bestehen in der Regel auch keine Möglichkeiten mehr, im Nachhinein eine Abfindung oder bessere Konditionen auszuhandeln. Deshalb ist es wichtig, die Frist unbedingt einzuhalten und die Kündigung rechtzeitig prüfen zu lassen.

Eine Sperrzeit kann entstehen, wenn Sie aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirken, z. B. durch einen Aufhebungsvertrag. Eine rechtliche Beratung hilft, dieses Risiko zu vermeiden.

In den meisten Fällen ja. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann Ihre Chancen deutlich verbessern – sowohl auf den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes als auch auf eine höhere Abfindung.

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir zunächst Ihren Fall und schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein. Dabei schauen wir auch, ob sich ein Vorgehen für Sie wirtschaftlich lohnt. Wir empfehlen ein Vorgehen nur dann, wenn es aus unserer Sicht sinnvoll ist.