Arbeitsrechtskanzlei im Kieler Zentrum
Beratung zu Kündigungen
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und sind auf der Suche nach einem Anwalt in Kiel, welcher sich auf den Bereich Kündigung und Kündigungsschutz spezialisiert hat?
Als Rechtsanwälte für Kündigung und Kündigungsschutz gehören wir seit 10 Jahren zu den führenden Kanzleien in Kiel. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Führungskräfte bei allen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus unserem Team prüft auch Ihre Kündigung und berät Sie zu den Themen Kündigungsschutz und Abfindung. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos.

Beratung für Arbeitnehmer & Führungskräfte
Nach einer Kündigung erhalten wir von unseren Klienten viele Fragen zum Thema Kündigungsschutz und Abfindung: Sind Fristen und Formalien einzuhalten? Ist die Kündigung wirksam? Welche Optionen habe ich? Wie hoch wäre meine individuelle Abfindung? Und lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Wir unterstützen Sie dabei, eine klare Entscheidung zu treffen – sachlich, realistisch und stets Kosten und Nutzen im Blick:

Kündigung als Arbeitnehmer
Was wir für Sie tun:
- Prüfung der rechtlichen Situation
- Einschätzung zur Abfindungshöhe
- Entwicklung einer individuellen Verhandlungsstrategie
- Verhandlung von Freistellung, Abfindung und Arbeitszeugnis
- Vermeidung von Nachteilen beim Arbeitslosengeld

Kündigung von Führungskräften
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
- Prüfung von Bonus- und Beteiligungsansprüchen
- Gestaltung von Abfindungs- und Freistellungsregelungen
- Einbeziehung von übertragenen Aktien
- innerbetriebliche und außerbetriebliche Kommunikation des Ausscheidens
Kündigung erhalten
Was muss ich beachten?
Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben
Keine vorschnellen Unterschriften leisten.
3-Wochen-Frist beachten
Nur 3 Wochen Zeit für die Erhebung einer Klage gegen die Kündigung.
Kündigung prüfen lassen
Viele Kündigungen sind angreifbar.
Beratung erhalten
Chancen und Höhe der Abfindung analysieren lassen
Anwalt beauftragen
Kosten und Nutzen berücksichtigen lassen
Mit uns erhalten Sie die optimale Abfindung
9 von 10 Gekündigten erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Unser Anwalt für Kündigung, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage sorgt dafür, dass unsere Mandantinnen und Mandanten die ihnen zustehende Abfindung erhalten.
Häufige Fragen zum Thema Kündigung
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Kündigung. Finden Sie heraus, worauf Sie jetzt achten müssen und sich eine Abfindung sichern.
Wann ist eine Kündigung eigentlich unwirksam?
Das passiert tatsächlich häufiger, als man denkt. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber gesetzliche Vorgaben missachtet. Typische Fehler sind ein fehlender oder unberechtigter Kündigungsgrund, formale Fehler (z. B. keine Original-Unterschrift) oder eine fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen.
- Wichtig für Sie: Da jeder Fall anders ist, sollten Sie Ihr Kündigungsschreiben immer individuell prüfen lassen. Nur so übersehen Sie keine Fehler des Arbeitgebers, die Ihre Verhandlungsposition massiv stärken können.
Muss ich nach einer Kündigung sofort handeln?
Ja, hier gilt absolute Eile. Das Gesetz gibt Ihnen ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, exakt 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verstreicht diese Frist, wird die Kündigung automatisch wirksam – selbst wenn sie völlig unberechtigt war.
- Wichtig für Sie: Verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Nehmen Sie am besten direkt am Tag der Kündigung Kontakt zu uns auf, damit wir die Frist sicher wahren und die beste Strategie für Sie vorbereiten können.
Soll ich den Erhalt der Kündigung unterschreiben?
Die Kündigung selbst ist eine einseitige Erklärung Ihres Arbeitgebers – Sie müssen dafür überhaupt nichts unterschreiben. Wenn der Arbeitgeber von Ihnen eine reine Empfangsbestätigung fordert („Kündigung erhalten am…“), ist das rechtlich in Ordnung. Sie bestätigen damit nur das Datum, nicht dass Sie mit der Kündigung einverstanden sind.
- Wichtig für Sie: Unterschreiben Sie niemals Dokumente, die über eine reine Empfangsbestätigung hinausgehen (wie z. B. Verzichtserklärungen oder Aufhebungsverträge). Lassen Sie uns diese Papiere zuerst gemeinsam ansehen.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir mit einer Kündigung droht?
Eine Kündigungsandrohung erzeugt enormen psychischen Druck. Wichtig ist jetzt: Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Zusagen drängen. Häufig versucht der Arbeitgeber damit, Sie zu einem freiwilligen Ausstieg zu bewegen, weil er rechtlich keine echten Kündigungsgründe in der Hand hat.
- Wichtig für Sie: Protokollieren Sie das Gespräch mit Datum und Zeugen. Lassen Sie uns die Situation analysieren, bevor Fakten geschaffen werden. So agieren Sie aus einer Position der Stärke.
Muss ich trotz einer Kündigung weiterarbeiten?
Grundsätzlich ja. Eine Kündigung beendet den Job fast nie per sofort, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist (Ausnahme ist die fristlose Kündigung). Solange Sie nicht ausdrücklich freigestellt sind, müssen Sie Ihre Arbeitsleistung weiterhin anbieten. Bleiben Sie nicht einfach eigenmächtig zu Hause, da dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein könnte.
- Wichtig für Sie: Sollten Sie unsicher sein, welche Pflichten Sie bis zum letzten Arbeitstag haben, bringen wir gerne schnell Licht ins Dunkel für Sie.
Kann ich sofort freigestellt werden?
Ja, eine Freistellung ist möglich, aber an enge Regeln geknüpft. Ob Ihr Chef Sie einfach nach Hause schicken darf, hängt vom Einzelfall und Ihrem Arbeitsvertrag ab. Zudem gibt es große Unterschiede, ob eine Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt – das hat massive Auswirkungen auf Ihr Gehalt und Ihren Resturlaub.
- Wichtig für Sie: Bevor Sie einer Freistellungsvereinbarung zustimmen, lassen Sie die Details kurz von uns prüfen, damit Ihnen finanziell kein Nachteil entsteht.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist besser?
Das ist eine der wichtigsten Weichenstellungen überhaupt. Bei einer Kündigung greift für Sie der gesetzliche Kündigungsschutz und Sie können sich wehren. Ein Aufhebungsvertrag hingegen ist reine Freiwilligkeit. Er winkt oft mit einer schnellen Einigung, birgt aber das große Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit.
- Wichtig für Sie: Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag sofort vor Ort. Als Ihr Anwalt für Kündigungsrecht in Kiel prüfe ich den Vertrag für Sie und zeige Ihnen, wie Sie ohne finanzielle Risiken das Maximum für sich herausholen.
Änderungskündigung erhalten – was tun?
Bei einer Änderungskündigung beendet der Chef Ihren alten Vertrag und bietet Ihnen gleichzeitig einen neuen Vertrag zu geänderten (meist schlechteren) Bedingungen an. Hier müssen Sie strategisch klug vorgehen: Lehnen Sie das Angebot nicht vorschnell ab, unterschreiben Sie es aber auch nicht ungeprüft.
- Wichtig für Sie: Oft ist es sinnvoll, das neue Angebot unter Vorbehalt anzunehmen. So sichern Sie Ihren Arbeitsplatz und wir können gleichzeitig gerichtlich prüfen lassen, ob die neuen Bedingungen überhaupt rechtmäßig sind. Auch hier laufen extrem kurze Fristen – melden Sie sich also am besten sofort bei uns.
Wie stehen meine Chancen auf eine Abfindung?
In der Praxis stehen die Chancen meistens sehr gut. Zwar gibt es in Deutschland nur selten einen direkten, gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, aber: Die meisten Arbeitgeber scheuen das Risiko und die Kosten eines langen Gerichtsprozesses. Deshalb sind sie im Rahmen eines Vergleichs fast immer bereit, eine angemessene Abfindung zu zahlen.
- Wichtig für Sie: Eine hohe Abfindung fällt nicht vom Himmel – sie ist das Ergebnis der richtigen Verhandlungsstrategie. Wir wissen genau, welche Hebel wir bei Ihrem Arbeitgeber ansetzen müssen.
Wie hoch fällt meine Abfindung aus?
Als grobe Orientierung nutzen Arbeitsgerichte oft die sogenannte „Regelabfindung“. Diese beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wer also 10 Jahre im Betrieb war und 4.000 € brutto verdient hat, startet gedanklich bei ca. 20.000 €. Je nach Verhandlungsgeschick des Anwalts, der Fehleranfälligkeit der Kündigung und Ihrer Position kann diese Summe aber auch deutlich höher ausfallen.
- Wichtig für Sie: Lassen Sie uns gemeinsam Ihren konkreten „Marktwert“ berechnen, um mit einer starken Forderung in die Verhandlung zu gehen.
Bonus-Hebel: Was treibt meine Abfindung noch weiter nach oben?
Ihre Chancen auf eine deutlich höhere Zahlung stehen besonders dann extrem gut, wenn Sie unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallen. Da Arbeitgeber hierbei rechtlich absolut wasserdichte Kündigungsgründe nachweisen müssen (was ihnen selten fehlerfrei gelingt), zahlen sie oft freiwillig mehr, um einen langen Prozess zu vermeiden.
Es gibt jedoch besondere Lebensumstände, die Ihre Position schlagartig verändern. Greift bei Ihnen ein gesetzlicher Sonderkündigungsschutz, darf der Arbeitgeber Sie ohne vorherige Zustimmung von Behörden meist gar nicht kündigen. Macht er es trotzdem, ist die Kündigung fast immer unwirksam – das katapultiert Ihren Verhandlungsschwerpunkt nach oben und treibt die Abfindungssumme massiv in die Höhe.
Dazu gehören unter anderem:
- Schwerbehinderte Menschen (sowie ihnen gleichgestellte Personen)
- Schwangere und Mütter (während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt)
- Mitglieder des Betriebsrats (oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung)
- Arbeitnehmer in Elternzeit (oder bei bereits beantragter Elternzeit)
- Arbeitnehmer in Pflegezeit oder Familienpflegezeit
- Interne Datenschutzbeauftragte
- Wichtig für Sie: Gehören Sie zu einer dieser Gruppen, hat Ihr Arbeitgeber eine enorme rechtliche Hürde übersprungen. Teilen Sie uns diese Besonderheit unbedingt sofort mit. Wir nutzen diesen massiven Hebel, um das absolute Maximum für Sie herauszuholen.
Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Eine Sperrzeit von meist 12 Wochen droht immer dann, wenn das Arbeitsamt Ihnen vorwirft, mutwillig an der Arbeitslosigkeit mitgewirkt zu haben. Das passiert klassischerweise bei Eigenkündigungen oder unüberlegt formulierten Aufhebungsverträgen.
- Wichtig für Sie: Durch die richtige juristische Formulierung in einem Aufhebungsvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich lässt sich eine Sperrzeit in den allermeisten Fällen komplett vermeiden. Wir sorgen dafür, dass Ihr Geld sicher fließt.
Was passiert mit meinem Resturlaub und den Überstunden?
Wenn das Arbeitsverhältnis endet, verfällt Ihr hart erarbeiteter Urlaub nicht einfach. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihnen ermöglichen, den Resturlaub und Überstunden während der Kündigungsfrist zu nehmen. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich (oder weil Sie freigestellt wurden), muss er diese Tage finanziell ausgleichen – das nennt sich Urlaubsabgeltung.
- Wichtig für Sie: Lassen Sie uns Ihren Arbeitsvertrag genau prüfen. Oft gibt es darin „Ausschlussfristen“. Wer diese verpasst, verliert bares Geld für seine Überstunden.
Was passiert mit meinem Bonusanspruch?
Ihr Anspruch auf einen Bonus oder eine Weihnachtsprämienzahlung verfällt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie die vereinbarten Ziele erreicht haben oder die Prämie eine Belohnung für Ihre geleistete Arbeit im laufenden Jahr war, steht Ihnen das Geld in der Regel anteilig bis zu Ihrem Ausscheiden zu.
- Wichtig für Sie: Viele Bonusklauseln in Arbeitsverträgen sind rechtlich unwirksam formuliert (z. B. wenn die Auszahlung an ein „ungekündigtes Arbeitsverhältnis“ geknüpft wird). Lassen Sie uns Ihre Verträge prüfen – wir setzen Ihren berechtigten Bonusanspruch für Sie durch oder lassen ihn direkt wertsteigernd in die Abfindungsverhandlung einfließen.
Kann ich gegen meine Kündigung klagen?
Auf jeden Fall. Wenn wir feststellen, dass Ihre Kündigung rechtlich angreifbar ist, erheben wir für Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Das Ziel ist es entweder, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, oder – was viel häufiger vorkommt – Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, um eine erstklassige Abfindung auszuhandeln.
- Wichtig für Sie: Denken Sie an die 3-Wochen-Frist. Je eher wir die Klage vorbereiten, desto entspannter können wir das Verfahren angehen.
Habe ich Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis?
Ja, Sie haben einen Anspruch auf ein „wohlwollendes“ Arbeitszeugnis, das Ihr weiteres Fortkommen nicht erschwert. In der Praxis nutzen Arbeitgeber das Zeugnis nach einem Streit aber leider oft für versteckte Fouls oder schlechte Formulierungen im „Zeugnis-Code“.
- Wichtig für Sie: Wenn wir eine Abfindung für Sie verhandeln, regeln wir das perfekte Zeugnis (Note „sehr gut“ oder „gut“) direkt im selben Aufwasch mit. So ist der Weg frei für Ihren nächsten Traumjob.
Wer zahlt eigentlich den Anwalt? (Die Kostenfrage)
Das ist meistens die größte Sorge von Arbeitnehmern. Die gute Nachricht: Wenn Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die kompletten Kosten für den Streit um Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Wir übernehmen den gesamten Papierkram und die Deckungsanfrage kostenlos für Sie.
- Wichtig für Sie: Haben Sie keine Versicherung, tragen Sie im Arbeitsrecht in der ersten Instanz Ihre Anwaltskosten selbst – egal, wer gewinnt. Aber keine Sorge: Wir besprechen die Kosten vorab absolut transparent im Erstgespräch. Häufig zahlt sich die Investition durch eine deutlich höhere Abfindung um ein Vielfaches aus.
Lohnt sich ein Anwalt bei einer Kündigung?
In weit über 90 % der Fälle: Ja. Ohne anwaltliche Hilfe unterschreiben Arbeitnehmer oft Verträge, die bares Geld kosten oder zu Sperrzeiten führen. Ein erfahrener Anwalt an Ihrer Seite gleicht das Machtgefälle zum Arbeitgeber aus. Wir holen für Sie das Maximum heraus – sei es der Erhalt des Jobs, ein hervorragendes Arbeitszeugnis oder eine faire Abfindung.
- Wichtig für Sie: Gehen Sie das Risiko nicht alleine ein. Ein erstes Orientierungsgespräch bringt Ihnen sofortige Klarheit. Das erste Gespräch ist bei uns kostenlos.
Was passiert, wenn ich nicht gegen die Kündigung vorgehe?
Wenn Sie gegen eine Kündigung nicht rechtzeitig vorgehen, kann sie wirksam werden – selbst wenn sie ursprünglich rechtlich angreifbar war. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Lassen Sie diese Frist verstreichen, sind die Möglichkeiten, sich gegen die Kündigung zu wehren, sehr eingeschränkt. Daher sollten Sie eine Kündigung möglichst umgehend anwaltlich prüfen lassen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kiel prüfen wir Kündigungen, decken Fehler auf und setzen Ihre Ansprüche durch. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Anwalt für Kündigung in Kiel.
3 Kündigungsgründe im Überblick
Betriebsbedingte Kündigung
Wirtschaftliche Gründe wie Einsparungen oder Auftragsrückgang. Viele Kündigungen sind angreifbar – wir nutzen Fehler zu Ihrem Vorteil.
Verhaltensbedingte Kündigung
Vorwurf eines Fehlverhaltens wie Arbeitszeitbetrug oder Fehlzeiten. Viele Kündigungen sind unwirksam – wir setzen Ihre Rechte durch.
Personenbedingte Kündigung
Häufig krankheitsbedingte Kündigung. Hohe gesetzliche Hürden – wir prüfen und nutzen Ihre Chancen.
Was unsere Mandantinnen & Mandanten berichten:
Spezialisiert auf Kündigungen – Ihr Vorteil
Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Kündigung. Mit klarem Fokus auf die höchstmögliche Abfindung mit langzeitiger Freistellung ohne Sperrzeit.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
3000+ erfolgreiche Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer
Erfolgreiche Vertretung gegenüber mehr als 3000 Arbeitgebern
Schnelle Terminvergabe
Kostenlose Erstberatung
Drei Schritte zu Ihrer Abfindung
Kündigungsprüfung
Wir überprüfen Ihre Kündigung rechtlich
Kostenlose Ersteinschätzung
Anwaltliche Beratung zu Abfindung und Freistellung.
Abfindung erhalten
Wir verhandeln das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Transparent und
nachvollziehbar
Ablauf der
Zusammenarbeit
Kontaktaufnahme und Übersendung von Unterlagen
Nach Ihrer Kontaktaufnahme sagen wir Ihnen, welche Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben oder Gehaltsabrechnung) wir von Ihnen für die Ersteinschätzung benötigen. Sie senden uns diese einfach per E-Mail oder laden sie sicher hoch.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
Ein Anwalt unseres Teams führt mit Ihnen ein erstes, völlig unverbindliches Telefongespräch über die Themen Kündigungsschutz und Abfindung. Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen ehrlich Ihre Optionen auf. Danach entscheiden ganz allein Sie, wie es weitergeht: Ob Sie Ihre Rechte gemeinsam mit uns durchsetzen möchten oder es einfach bei dieser ersten Beratung belassen – Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein.
Entwicklung einer klaren Strategie
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, was Ihr persönliches Ziel ist. Wollen wir beispielsweise die höchstmögliche Abfindung für Sie herausholen? Auf Basis Ihres Ziels schmieden wir die passende Verhandlungsstrategie.
Vertretung Ihrer Interessen
Wir nehmen direkt Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber oder dessen Rechtsanwälten auf. Wir prüfen alle Unterlagen detailliert, verfassen die Kündigungsschutzklage und reichen sie fristgerecht beim Arbeitsgericht ein. Wir begleiten Sie zum ersten Gerichtstermin (dem sogenannten Gütetermin) und sind immer für Sie da. Oft schaffen wir es durch diesen Druck bereits in einer sehr frühen Phase, eine hervorragende Lösung auszuhandeln.
Rechtssicherer Abschluss
Die allermeisten Kündigungsstreitigkeiten münden am Ende in einer Einigung (einem sogenannten Vergleich). Zum Abschluss halten wir die verhandelten Regelungen absolut wasserdicht fest. Wir sorgen dafür, dass das Arbeitsverhältnis zu optimalen Konditionen für Sie endet, das Geld sicher auf Ihr Konto fließt und Sie mit einem perfekten Zeugnis in die Zukunft starten können.
Verhandlungen mit Arbeitgebern
Wir verhandeln regelmäßig mit großen Unternehmen und mittelständischen Arbeitgebern und erzielen wirtschaftlich optimale Lösungen.
Unsere gesamte Gegnerliste finden Sie hier.
Kosten & Rechtschutz
Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Kostenlose Erstberatung
Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung
Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)
Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung
Abrechnung direkt mit der Versicherung
Ihre Ansprechpartner – Anwälte für Arbeitsrecht
Unser Standort
Kanzlei Kiel
Ringstraße 63
24114 Kiel
Telefon: (0431) 58 09 09 65
E-Mail: info@froeling-reimers.de
Bürozeiten:
Mo-Fr 8:00-18:00 Uhr
FAQ
Wir sind spezialisiert auf ausgewählte, zentrale Fragestellungen im Arbeitsrecht: Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Abmahnungen, Boni und Versetzungen. Unsere Beratung richtet sich besonders an diejenigen, die eine einvernehmliche oder strukturierte Trennung anstreben, um ihre Situation rechtlich sicher und vorteilhaft zu gestalten. Durch diese klare Fokussierung können wir Ihnen besonders fundierte, praxisnahe und effektive Beratung bieten. Sie profitieren von unserer Expertise als ausgewiesene Spezialisten in diesen Bereichen, die Ihre Situation kompetent analysieren und individuelle Lösungen entwickeln.
Unsere Beratung erfolgt individuell und auf Ihre Situation zugeschnitten. In einem ersten Gespräch schildern Sie kurz Ihr Anliegen – zum Beispiel zu Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Boni, Abfindung oder Versetzung – und wir klären alle offenen Fragen. Anschließend erhalten Sie eine fundierte erste Einschätzung sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten.
Die Beratung findet in der Regel telefonisch statt, auf Wunsch ist auch ein Termin vor Ort oder online über Teams, Zoom oder ähnliche Plattformen möglich. Telefonische Beratungstermine lassen sich am schnellsten vereinbaren und dauern in der Regel etwa eine halbe Stunde, können je nach Komplexität Ihres Falls jedoch variieren. Vorab können relevante Unterlagen bequem per E-Mail an info@froeling-reimers.de eingereicht werden. Unser Sekretariat informiert Sie bei der Terminvereinbarung, welche Dokumente hilfreich sind, damit das Gespräch effizient und zielführend ablaufen kann. Selbstverständlich unterliegt die Beratung der anwaltlichen Schweigepflicht und ist unverbindlich.
Unser erstes Orientierungsgespräch zur Ersteinschätzung ist für Sie völlig unverbindlich.
Für das weitere Verfahren regeln sich die Kosten in der Regel über zwei Wege:
- Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt: Sie übernimmt meist die kompletten Kosten. Wir kümmern uns zu 100 % kostenfrei um die gesamte Kommunikation und die Deckungsanfrage für Sie.
- Selbstzahler: Ohne Versicherung besprechen wir vorab auf den Cent genau, welche Gebühren anfallen. So behalten Sie immer die volle finanzielle Transparenz und wissen genau, mit welchem Ergebnis Sie am Ende rausgehen.
Gut zu wissen: Das gesetzliche Anwaltshonorar regelt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientiert sich am sogenannten „Streitwert“. Dieser bemisst sich im Arbeitsrecht meist nach Ihrem aktuellen Bruttomonatslohn.
Ja. Alle Beratungen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie können darauf vertrauen, dass Ihre persönlichen und beruflichen Informationen streng vertraulich behandelt werden.
Wir vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir entwickeln für Sie eine Strategie, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre Situation zugeschnitten ist, und begleiten Sie konsequent bei allen Schritten – vom ersten Beratungsgespräch bis zur Lösung Ihres Falls, sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
In eiligen Fällen können Sie noch am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden einen Termin erhalten. Wir legen großen Wert auf schnelle Reaktionszeiten, damit Sie zügig Klarheit über Ihre rechtliche Situation bekommen.
Wenn möglich, können relevante Unterlagen bereits im Vorfeld per E-Mail gesendet werden. Unser Sekretariat informiert Sie bei der Terminvereinbarung genau darüber, welche Unterlagen benötigt werden, damit das Beratungsgespräch effizient und zielführend ablaufen kann.
Ja. Alle Beratungen führen wir grundsätzlich telefonisch durch. So können wir Ihnen in der Regel kurzfristig einen Termin anbieten. Sollte eine Online-Beratung im Einzelfall sinnvoll sein, ist diese ebenfalls möglich.







