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Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

Anwalt für Arbeitsrecht prüft Ihren AufhebungsvertragAnwalt Aufhebungsvertrag Kiel – Abfindung erhöhen & Sperrzeit vermeiden

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht am Kieler Rathausmarkt überprüft Ihren Aufhebungsvertrag und unterstützt bei der Verhandlung der Abfindung und der Sperrzeitvermeidung. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung – wir rufen Sie noch am selben Tag bis 18 Uhr zurück.

Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge am Kieler Rathausmarkt

Fachanwalt Aufhebungsvertrag Kiel

In den meisten Fällen stehen Aufhebungsverträge im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Kündigung. Dabei geht es für Arbeitnehmer regelmäßig um die finanzielle Existenz. Ein Aufhebungsvertrag kann neue Chancen eröffnen, aber auch zahlreiche Risiken bergen. Insbesondere bei den Themen Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Sonderzahlungen und der Sperrzeitvermeidung ist anwaltliche Hilfe gefragt.

Wir beraten täglich Arbeitnehmer zu Aufhebungsverträgen und unterstützen dabei, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Abfindungsverhandlung und Sperrzeitvermeidung sind unsere Kernkompetenzen. In Kiel und Umgebung zählen wir seit mehr als 10 Jahren zu den führenden Arbeitsrechtskanzleien.

Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag von unserem Fachanwalt prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Drei Schritte zu Ihrer Abfindung

Prüfung Aufhebungsvertrag

Überprüfung Ihres Aufhebungsvertrages im Hinblick auf Abfindung, Freistellung, Sperrzeit etc.

Kostenlose Ersteinschätzung

Individuelle Beratung zur Optimierung und Verhandlungsstrategie

Abfindung optimieren & Sperrzeit vermeiden

Unser Fachanwalt unterstützt Sie bei der Erhöhung der Abfindung und der Sperrzeitvermeidung

Das sagen Mandanten über uns

Mehr als 5.000 zufriedene Mandanten in den letzten 10 Jahren beraten und vertreten:

Beratung zu Ihrem Aufhebungsvertrag in Kiel

Mandantinnen und Mandanten wenden sich insbesondere in folgenden Situationen an unsere Kanzlei für Arbeitsrecht:

Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer stehen häufig vor der Herausforderung, dass Aufhebungsverträge unter Zeitdruck vorgelegt werden oder rechtliche Konsequenzen nicht sofort ersichtlich sind. Unsere Beratung hilft Ihnen, klar und souverän zu handeln:

  • Prüfung des Aufhebungsvertrags auf Risiken und Chancen
  • Verhandlung von Abfindung, Freistellung und Arbeitszeugnis
  • Sicherstellung, dass keine Sperrzeiten für Arbeitslosengeld entstehen
  • Schutz vor unerwarteten Fallstricken im Vertrag

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung signalisiert Professionalität und kann zu besseren Konditionen führen.

Aufhebungsvertrag für Führungskrafte

Führungskräfte haben oft besondere vertragliche Regelungen, die individuell berücksichtigt werden müssen:

  • Regelungen zu Abfindung und Freistellung
  • Boni, variable Vergütung und Sonderzahlungen
  • Wettbewerbsverbote und Sperrzeiten

Unsere Mandanten aus Kiel und Umgebung profitieren von unserer persönlichen und diskreten Begleitung bei der Prüfung und Verhandlung ihres Aufhebungsvertrags. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte geschützt sind und Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Was unsere Mandantinnen & Mandanten berichten:

„Ich kann Frau Wendt von der Kanzlei Fröling & Reimers als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg uneingeschränkt empfehlen. Vom ersten Gespräch an habe ich mich hervorragend beraten und unterstützt gefühlt. […] Dank ihres großen Engagements und ihrer Erfahrung im Arbeitsrecht konnte für mich ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Ich habe mich während des gesamten Prozesses bestens vertreten gefühlt.

Wer einen kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg sucht, ist bei Frau Wendt und der Kanzlei Fröling & Reimers in den besten Händen. Absolute Weiterempfehlung!“

MB

Martin B.

Quelle: Google

„Ich kann die Kanzlei Fröling & Reimers uneingeschränkt empfehlen. In meinem Fall ging es um eine Kündigung sowie die Verhandlung einer Abfindung. Von Beginn an wurde ich sehr professionell, transparent und strukturiert beraten. […] Die Verhandlungen wurden souverän geführt und das Ergebnis hat meine Erwartungen klar erfüllt. Auch menschlich fühlte ich mich jederzeit gut begleitet.

Vielen Dank an Herrn Fröling und das gesamte Team für die hervorragende Unterstützung.“

JB

Janis B.

Quelle: Google

„Wahnsinnig gute und schnelle Beratung und Unterstützung. Es wurde zu 100% auf meine Wünsche und Bedenken eingegangen.

In meinem Fall handelte es sich um einen arbeitsrechtlichen Fall, der eine gewisse Dringlichkeit mit sich brachte. Ich erhielt noch am gleichen Tag einen Rückruf, ein kostenloses Erstgespräch und die ersten Schritte.

Ich kann Fröling & Reimers bedenkenlos weiterempfehlen, wenn man gut beraten und gehört werden möchte.“

CW

Carolin W.

Quelle: Google

„Sehr kompetente Anwälte in Sachen Arbeitsrecht in Hamburg.

Die Unterstützung rund um meinen Aufhebungsvertrag sowie die klare Strategie für meine Abfindungsverhandlung waren extrem hilfreich und haben mir geholfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Verständlich, engagiert und absolut empfehlenswert.

Vielen Dank für die tolle Unterstützung!“

FF

Felix F.

Quelle: Google

„Sehr kompetenter und engagierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Von Beginn an fühlte ich mich bestens beraten und gut aufgehoben.

Die Kommunikation war stets schnell und sehr zuverlässig. Beeindruckend war das starke Durchsetzungsvermögen gegenüber der Gegenseite. Uneingeschränkt empfehlenswert für alle die einen hervorragender Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg suchen.“

FZ

Florian Z.

Quelle: Google

„Ich bin sehr zufrieden und kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.

Rechtsanwalt Johannes Fröling arbeitet sehr professionell, zuverlässig und effektiv.

Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben und beraten gefühlt. Auch in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht war er gut vorbereitet und souverän. Das erzielte Ergebnis war für mich mehr als zufriedenstellend.“

MW

Martin W.

Quelle: Google

„Absolut unkomplizierte und transparente Abwicklung meines Anliegens. Sehr freundliche und bemühte Mitarbeiter, die alle Rückfragen direkt oder nach kurzer Rücksprache beantworten konnten. Alle Fragen im Vorfeld wurden mir direkt am Telefon von Herrn Fröling kompetent und schnell beantwortet. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, sehr gut vertreten zu werden.

Auch wenn ich hoffe keinen Anwalt für Arbeitsrecht mehr zu benötigen, so würde ich es jeder Zeit wieder mit dieser Kanzlei machen. Vielen Dank.“

TN

Thorben N.

Quelle: Google

„Einer der besten Anwaltskanzleien. Die Rückmeldung erfolgte ein Tag später nach der Anfrage. Frau Wendt hat sich viel Zeit für mein Anliegen genommen und mir alle Möglichkeiten und den weiteren Verlauf erläutert. Ich fühlte mich während der ganzen Zeit bestens betreut und auf all meine Fragen ist Frau Wendt direkt eingegangen.

In meiner Situation wurde das bestmögliche rausgeholt und ich bin rundum zufrieden und würde diese Anwaltskanzlei und besonders Frau Wendt immer weiterempfehlen.

Ein großes Dankeschön noch mal an Frau Wendt.“

AH

Alexandra H.

Quelle: Google

„Ich kann die Kanzlei Fröling & Reimers im Kontext Arbeitsreicht voll und ganz weiterempfehlen. Mir fiel von Anfang an sehr positiv auf, dass die gesamte Kommunikation von allen Beteiligten sehr professionell, verbindlich und zeitnah erfolgt. Selbst wenn ein kurzfristiges Telefonat nicht stattfinden konnte und man um einen Rückruf gebeten hatte, wurde dies stets eingehalten und der Kontakt aufgenommen. Inhaltlich werden die relevanten Themen vollständig und zielführend besprochen und verschriftlicht, sowie alle weiteren notwendigen Schritte und Maßnahmen zeitnah eingeleitet, um eine klare und strukturierte Lösung zu finden. Ich bin sehr zufrieden, ein ganz großes Lob hierfür!“

TR

Thomas R.

Quelle: Google

„Herr Fröling und sein Team konnten mir rasant und engagiert – in allen Belangen – helfen. Mein dringendes und arbeitsrechtliches Anliegen hatte er schnell im Griff. Ich habe mich sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Herr Fröling ist mir mit Elan und Empathie begegnet, er war dabei sehr sympathisch, hilfsbereit, kompetent, aufklärend und authentisch. Ich möchte seinem Team und ihm für seine vertrauenswürdige Arbeit und Unterstützung bedanken. Jetzt bin ich voller Zuversicht und möchte hiermit seine Kanzlei weiterempfehlen.“

AS

Anna S.

Quelle: Google

„RA Fröling und die gesamte Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen! Beratung, Erreichbarkeit und das erziehlte Ergebnis entsprechen zu 100 Prozent meinen Vorstellungen von einer vertrauensvollen und sehr guten Zusammenarbeit! Sollte ich jemals wieder im Arbeitsrecht Unterstützung benötigen werde ich mich erneut an Herrn Fröling wenden! Vielen Dank an die gesamte Kanzlei für die tolle Arbeit!“

MV

Marcus V.

Quelle: Google

„Beim Erstgespräch hat sich Herr Fröling sehr viel Zeit genommen. Es blieben keine Fragen offen. Sympathisch, Kompetent, gute Erreichbarkeit. Herr Fröling hat einen sehr guten Vergleich für mich ausgehandelt. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder beauftragen und weiterempfehlen!!!!

Ich habe mich von Herrn Fröling in meiner Angelegenheit sehr gut vertreten gefühlt.“

TR

Tobias R.

Quelle: Google

Aufhebungsverträge:

Warum schnelles, ungeprüftes Handeln riskant ist

Aus Sicht des Arbeitgebers ist der Aufhebungsvertrag ein strategisches Instrument: Er vermeidet Kündigungsschutzklagen, reduziert Risiken und schafft Planungssicherheit. Deshalb werden Aufhebungsverträge häufig mit kurzen Fristen vorgelegt und als „einmalige Gelegenheit“ dargestellt.

Arbeitgeber kalkulieren dabei regelmäßig ein, dass Arbeitnehmer:

  • unter emotionalem Druck stehen
  • die rechtlichen Folgen nicht vollständig überblicken
  • ohne anwaltliche Beratung reagieren

Wichtig zu wissen:

In vielen Fällen besteht erheblicher Verhandlungsspielraum – etwa bei Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot oder Sperrzeitvermeidung. Dieser Spielraum wird jedoch meist erst dann genutzt, wenn ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet ist.

Eine anwaltliche Prüfung signalisiert dem Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer seine Rechte kennt und professionell vertreten wird. Das führt häufig zu besseren Konditionen – oder dazu, dass der Arbeitgeber seine Strategie überdenkt.

Gerade deshalb lohnt es sich, einen Aufhebungsvertrag niemals ungeprüft zu unterschreiben, sondern frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht in Kiel einzuschalten.

Aufhebungsvertrag – Fachanwalt am Kieler Rathausmarkt

Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Aufhebungsvertragssituation. Mit klarem Fokus auf eine optimale Abfindungsvereinbarung und Freistellung ohne Sperrzeit.

Fachanwalt für Arbeitsrechtt – spezialisiert auf Aufhebungsverträge

3000+ erfolgreiche Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer

Erfolgreiche Vertretung gegenüber mehr als 3000 Arbeitgebern

Schnelle Terminvergabe

Kostenlose Erstberatung

Wann lohnt sich ein Anwalt für Aufhebungsvertrag in Kiel?

Als Anwälte für Aufhebungsverträge können wir sagen, dass sich unsere Beauftragung für unsere Mandanten tatsächlich sehr lohnt. Nahezu jeder Aufhebungsvertrag enthält Verbesserungspotenzial. Der Grund ist einfach – der Vertrag wird vom Arbeitgeber erstellt und ist in erster Linie auf dessen Interessen ausgerichtet.

Viele Arbeitgeber geben an, dass ihr Aufhebungsvertrag „Standard“ sei und auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermieden wird. Unsere Erfahrung als Anwalt für Aufhebungsverträge in Kiel zeigt jedoch:

Das ist in den meisten Fällen nicht korrekt.

Häufig erfüllen die Verträge weder die rechtlichen Voraussetzungen zur Sperrzeitvermeidung noch sind sie insgesamt ausgewogen oder fair gestaltet.

Warum eine Prüfung so wichtig ist

Ein Aufhebungsvertrag besteht aus vielen einzelnen Klauseln, die im Zusammenspiel bewertet werden müssen. Genau hier liegt das Risiko:

  • Eine scheinbar hohe Abfindung kann durch andere Regelungen wieder entwertet werden
  • Unklare Formulierungen führen oft zu langwierigen Streitigkeiten oder ausbleibenden Zahlungen
  • Kleine Details entscheiden darüber, ob eine Sperrzeit droht oder vermieden wird

Selbst erfahrene Anwälte müssen Aufhebungsverträge häufig mehrfach prüfen, um alle Fallstricke zu erkennen.

Typischer Fehler ohne Anwalt

Für Arbeitnehmer sind diese Risiken meist nicht erkennbar. Viele problematische Klauseln wirken auf den ersten Blick unauffällig – entfalten ihre Wirkung aber erst später.

Das Problem: Ist der Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, lässt er sich nur in seltenen Ausnahmefällen rückgängig machen.

Wann Sie unbedingt handeln sollten

Ein Anwalt für Aufhebungsvertrag in Kiel lohnt sich insbesondere, wenn:

  • Ihnen der Vertrag unter Zeitdruck vorgelegt wurde
  • eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht
  • Sie unsicher sind, ob die Abfindung angemessen ist
  • Regelungen zu Freistellung, Zeugnis oder Boni enthalten sind
  • Sie als Führungskraft komplexe Vertragsklauseln haben

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Die frühzeitige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Aufhebungsverträge in Kiel sorgt dafür, dass:

  • Ihre Abfindung optimiert wird
  • Sperrzeiten vermieden werden
  • und Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind

Mehr Abfindung erhalten

9 von 10 Gekündigten erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Wir sichern unsere Mandantinnen und Mandanten die ihnen zustehende Abfindung.

Pressesprecher

1,5 Jahre im Unternehmen

10.000€

Abfindung

Hardware Entwickler

7 Jahre im Unternehmen

94.200 €

Abfindung

Vertriebsleiter

4 Jahre im Unternehmen

100.000€

Abfindung

Filialleiter

20 Jahre im Unternehmen

180.000 €

Abfindung

Das unerwartete Personalgespräch:

Typische Falle in unserer Kieler Anwaltskanzlei beim Aufhebungsvertrag

Oft beginnt der Weg zu einem Aufhebungsvertrag mit einem vollkommen unerwarteten Personalgespräch. In diesem Moment entsteht eine extreme Chancenungleichheit zu Ihren Lasten:

  • Der Arbeitgeber ist vorbereitet: Er hat das Gespräch oft seit Wochen geplant und sich juristisch mit einem Unternehmensanwalt abgesichert.
  • Die Überrumpelungstaktik: Das Ziel ist es meist, Sie durch den Überraschungseffekt zu einer schnellen und für das Unternehmen möglichst günstigen Unterschrift zu drängen.
  • Der Schockzustand: Als Arbeitnehmer müssen Sie diese völlig neue Situation erst einmal begreifen und stehst plötzlich unter enormem Stress.

Typische Drohungen im Aufhebungsgespräch

Häufig nutzen Arbeitgeber im Gespräch gezielte Argumente, um Druck aufzubauen:

  • Es wird behauptet, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei alternativlos.
  • Ihnen wird eine extrem kurze Frist zur Überlegung gesetzt.
  • Es wird gedroht, dass bei Nichtunterzeichnung eine Kündigung ohne Abfindungszahlung folgt.

Gut zu wissen: Diese extrem kurzen Fristen haben oft nur ein Ziel. Sie sollen Sie davon abhalten, fachanwaltliche Hilfe einzuholen und Ihre Rechte prüfen zu lassen!

Unsere Checkliste für Ihr Personalgespräch: So verhalten Sie sich richtig

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und bewahren Ruhe. Wenn Sie mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert werden, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Nichts vor Ort unterschreiben: Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, sofort zu unterschreiben!
  2. Zuhören und mitschreiben: Hören Sie sich die Argumente ruhig an und machen sich Notizen. Kommentieren Sie jedoch nichts!
  3. Bedenkzeit einfordern: Nehmen Sie das Vertragsangebot zur Prüfung mit nach Hause.
  4. Profis kontaktieren: Holen Sie sich sofort rechtlichen Beistand von unserem Fachanwalt für Aufhebungsverträge in Kiel.

transparent und
nachvollziehbar

Ablauf der anwaltlichen Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags

1. Erste Einschätzung Ihres Aufhebungsvertrags

Zunächst prüfen wir den vorgelegten Aufhebungsvertrag und verschaffen uns einen Überblick über die wesentlichen Regelungen – etwa zu Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Bonuszahlungen oder Wettbewerbsverboten.

Beratung zu Chancen, Risiken und Verhandlungsspielräumen

Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen verständlich, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Vertrag hat und welche Punkte erfahrungsgemäß verhandelbar sind.

Entwicklung einer klaren Strategie

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Vorgehensweise sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre beruflichen Ziele als auch mögliche Auswirkungen auf Ihre weitere Karriere.

Vertretung Ihrer Interessen

Aufhebungsverträge enthalten häufig Regelungen zu Abfindung, Freistellung oder Bonuszahlungen, die verhandelt und verbessert werden können. In diesen Fällen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und führen die notwendigen Gespräche mit der erforderlichen Erfahrung und Verhandlungssicherheit

Rechtssicherer Abschluss

Zum Abschluss werden die verhandelten Regelungen rechtssicher festgehalten, sodass Sie das Arbeitsverhältnis auf einer klaren und belastbaren Grundlage mit optimierten Konditionen beenden können.

Erfahrung aus über 3000 Fällen

Abfindung erreicht in Millionenhöhe

Spezialisiert auf Auffindungsverhandlungen

Fachanwaltskanzlei

Hohe Kundenzufriedenheit

Volle Kostentransparenz

Erfolgreiche Lösungen.

Verhandlungen mit großen und mittelständischen Arbeitgebern

Wir verhandeln regelmäßig mit Personalabteilungen größerer Unternehmen sowie mit mittelständischen Arbeitgebern. Dabei stehen wirtschaftlich tragfähige Lösungen und die Wahrung Ihrer beruflichen Reputation im Vordergrund.

Unsere gesamte Gegnerliste finden Sie hier.

Transparent geregelt

Kosten & Rechtschutz

Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Kostenlose Erstberatung

Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung

Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)

Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung

Abrechnung direkt mit der Versicherung

Ihr Anwalt für Kündigungen in Kiel

Rechtliche Klarheit für Ihre Karriere

Ihre nächsten Schritte noch heute prüfen lassen

Persönlicher Kontakt – telefonisch oder über das Kontaktformular

Rückruf am selben Tag bis 18 Uhr – schnell und effizient

Diskret, unverbindlich und kostenlos

Ihre Ansprechpartner – Anwälte für Arbeitsrecht

FAQ

Ein Aufhebungsvertrag sollte grundsätzlich nicht ungeprüft unterschrieben werden. Häufig enthalten solche Verträge Regelungen zu Abfindung, Freistellung oder Zeugnis, die noch verhandelt oder verbessert werden können.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht. In der Praxis werden jedoch häufig Abfindungen vereinbart, insbesondere wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden möchte.

Ja. In vielen Fällen besteht Verhandlungsspielraum, etwa bei der Höhe der Abfindung, der Dauer der Freistellung, der Formulierung des Arbeitszeugnisses oder bei Bonus- und Vergütungsregelungen.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Durch eine passende Vertragsgestaltung lassen sich diese Risiken jedoch häufig reduzieren oder vermeiden.

Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

  • Abfindung
  • ·reistellung
  • Resturlaub und Überstunden
  • Arbeitszeugnis
  • Bonus- oder Provisionsansprüche
  • Wettbewerbsverbote

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist in der Regel bindend und kann meist nicht widerrufen werden. Deshalb ist es wichtig, den Vertrag vor der Unterschrift sorgfältig prüfen zu lassen.

Bei Führungskräften enthalten Aufhebungsverträge häufig zusätzliche Regelungen, etwa zu variabler Vergütung, Bonuszahlungen, Wettbewerbsverboten oder längeren Freistellungen. Diese Punkte sollten besonders sorgfältig geprüft werden.