anwalt für kündigunsschutz und Abfindung in Hamburg
Ihr Anwalt für Kündigung und Kündigungsschutz in Hamburg.
Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt in Hamburg, welcher sich auf die Beratung von Arbeitnehmern nach Erhalt einer Kündigung spezialisiert hat? Unsere Arbeitsrechtskanzlei mit Schwerpunkt Kündigung gehört seit etwa 10 Jahren zu den führenden Arbeitnehmerkanzleien in Hamburg.
Unser Rechtsanwalt für Kündigung und Kündigungsschutz in Hamburg berät täglich Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung. Wir haben bereits über 5000 Mandanten erfolgreich vertreten dürfen und dafür gesorgt, dass die Interessen unserer Mandanten vollständig gewahrt werden.
Als spezialisierte Rechtsanwälte für Kündigungsschutz in Hamburg prüfen wir Kündigungen, bewerten rechtliche Risiken und entwickeln individuelle Strategien – vom Arbeitsplatzerhalt bis zur Verhandlung der höchstmöglichen Abfindung.

Beratung vom Anwalt für Kündigung in Hamburg
Unser Fachanwalt und Anwalt für Kündigung und Kündigungsschutz in Hamburg unterstützt Sie dabei, eine klare Entscheidung zu treffen – sachlich, realistisch und strategisch:

Kündigung als Arbeitnehmer – Hilfe vom Fachanwalt für Kündigung
Nach einer Kündigung stellen sich viele Arbeitnehmer die gleichen Fragen: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Welche Optionen habe ich? Und lohnt sich eine Auseinandersetzung?
Wir unterstützen Sie dabei, eine klare Entscheidung zu treffen – sachlich, realistisch und strategisch:
- Prüfung der rechtlichen Situation
- Einschätzung von Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung
- Entwicklung einer individuellen Verhandlungsstrategie
- Verhandlung von Freistellung, Abfindung und Arbeitszeugnis
- Vermeidung von Nachteilen beim Arbeitslosengeld
Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung verbessert in vielen Fällen die Verhandlungsposition deutlich.

Kündigung von Führungskräften – besondere Anforderungen
Für Führungskräfte gelten häufig besondere vertragliche Regelungen, insbesondere im Bereich Boni, Tantiemen, Aktienoptionen oder Wettbewerbsverbote.
In solchen Fällen steht nicht nur die Kündigung selbst im Fokus, sondern oft auch die wirtschaftliche Gesamtlösung.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
- Analyse komplexer Vergütungsmodelle
- Prüfung von Bonus- und Beteiligungsansprüchen
- Gestaltung von Abfindungs- und Freistellungsregelungen
- Vermeidung arbeitsrechtlicher Nachteile
Anwalt Kündigung Hamburg: Kündigung erhalten?
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Nur 3 Wochen Zeit für die Erhebung einer Klage gegen die Kündigung.
Kündigung prüfen lassen
Viele Kündigungen sind angreifbar.
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Arbeitsplatz sichern oder Abfindung erzielen.
Anwalt einschalten
Frühzeitige Beratung vom Anwalt für Kündigungsschutz in Hamburg verbessert Ihre Chancen.

Mehr Abfindung erhalten
9 von 10 Gekündigten erhalten keine oder eine zu geringe Abfindung. Unser Rechtsanwalt für Kündigung und Kündigungsschutz in Hamburg sichert unseren Mandantinnen und Mandanten die ihnen zustehende Abfindung.
Anwalt Kündigungsschutz Hamburg: Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie beste Entscheidung zu treffen.
Kündigungsschutz genießen grundsätzlich Arbeitnehmer – also Personen, die in persönlicher Abhängigkeit innerhalb einer vom Arbeitgeber bestimmten Arbeitsorganisation tätig sind.
In der Praxis ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig. Besonders im Bereich der sogenannten Scheinselbstständigkeit ist eine genaue Prüfung durch einen Anwalt für Kündigung in Hamburg erforderlich, um festzustellen, ob tatsächlich Arbeitnehmerstatus und damit Kündigungsschutz besteht.
Keinen Kündigungsschutz im klassischen Sinne genießen gesetzliche Vertreter juristischer Personen, wie Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt zudem nur in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern. Leitende Angestellte sind jedoch ebenfalls vom Kündigungsschutz erfasst, wenn auch mit Besonderheiten.
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg kann im Einzelfall prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Hamburg sinnvoll und erfolgversprechend ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
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Anwalt für Kündigung und Kündigungsschutzklage in Hamburg
Eine Kündigung hat oft erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg prüfen wir Kündigungen, decken Fehler auf und setzen Ihre Ansprüche durch. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Anwalt für Kündigung in Hamburg.
Anwalt Hamburg Kündigung
Kündigung im Arbeitsverhältnis – rechtliche Grundlagen
Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung durch eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei beendet. Das bedeutet: Eine Kündigung kann auch gegen den ausdrücklichen Willen des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers ausgesprochen werden.
Während bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Abwicklungsvereinbarung in der Regel beide Seiten das Ende des Arbeitsverhältnisses gemeinsam vereinbaren, erfolgt die Kündigung häufig einseitig – und ist deshalb besonders häufig rechtlich angreifbar. Eine frühzeitige Prüfung durch einen Anwalt für Kündigung in Hamburg ist daher entscheidend, um Ihre Rechte zu sichern.
3 Kündigungsgründe im Überblick
Betriebsbedingte Kündigung
Wirtschaftliche Gründe wie Einsparungen oder Auftragsrückgang. Viele Kündigungen sind angreifbar – wir nutzen Fehler zu Ihrem Vorteil.
Verhaltensbedingte Kündigung
Vorwurf eines Fehlverhaltens wie Arbeitszeitbetrug oder Fehlzeiten. Viele Kündigungen sind unwirksam – wir setzen Ihre Rechte durch.
Personenbedingte Kündigung
Häufig krankheitsbedingte Kündigung. Hohe gesetzliche Hürden – wir prüfen und nutzen Ihre Chancen.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage beim Anwalt für Kündigung am Hamburger Rathausmarkt
Nach einer ausführlichen Beratung und einer getroffenen Entscheidung für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, bereiten wir alle notwendigen weiteren Schritte für die Klageerhebung vor.
Hierzu gehört die Erfassung der persönlichen Daten unseres Mandanten und die rechtliche Überprüfung der eingereichten Unterlagen. Sodann erstellen wir die Kündigungsschutzklageschrift und ermitteln den richtigen Gerichtsort. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sodann Ihre Klage bei Gericht ein und warten auf die Ladung des Arbeitsgerichts für den ersten Gütetermin.
Parallel hierzu kontaktieren wir – in Ansprache mit Ihnen – bereits Ihren Arbeitgeber und besprechen die vorliegende rechtliche Situation mit diesem. Oftmals gelingt es uns, bereits in diesem frühen Verfahrensstadium der Kündigungsschutzklage eine für unseren Mandanten faire Lösung zu finden und eine hohe Abfindung herauszuhandeln – soweit dies gewünscht ist. Der Gerichtstermin entfällt sodann.
Was unsere Mandantinnen & Mandanten berichten:
Spezialisiert auf Kündigungen – Ihr Vorteil
Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Kündigung. Mit klarem Fokus auf die höchstmögliche Abfindung mit langzeitiger Freistellung ohne Sperrzeit.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
3000+ erfolgreiche Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer
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Abfindung nach der Kündigung: Wie stehen Ihre Chancen?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stellt sich sofort die Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Als Anwalt für Kündigungen in Hamburg wissen wir aus Erfahrung: Die Aussichten hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Wann ist die Chance auf eine Abfindung hoch?
Haben Sie eine fristgerechte Kündigung erhalten und genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Dann stehen Ihre Chancen auf eine Abfindungszahlung in der Regel sehr gut.
Besondere Umstände können Ihre Position zusätzlich stärken und die Aussichten weiter erhöhen. Dazu gehören unter anderem:
- Schwerbehinderte Menschen
- Schwangere und Mütter
- Die Mitgliedschaft im Betriebsrat
- Arbeitnehmer in Elternzeit
- Arbeitnehmer in Pflegezeit oder Familienpflegezeit
- Interne Datenschutzbeauftragte
Was gilt ohne Kündigungsschutz?
Greift das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall nicht, ist die Chance auf eine Abfindung meist geringer. Doch auch hier gibt es oft Spielräume und Faktoren, die Ihre Verhandlungsposition verbessern können.
Verhandlungsgeschick ist der Schlüssel
Letztlich ist eine Abfindung fast immer das Ergebnis gezielter Verhandlungen. Ein professioneller und erfahrener Verhandler erzielt dabei regelmäßig deutlich bessere Ergebnisse als jemand, der solche Gespräche nur selten führt.
Unsere Rechtsanwälte für Aufhebungsverträge haben bereits tausende Abfindungsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen – sowohl mit kleinen und mittleren Betrieben als auch mit großen Unternehmen in Hamburg und ganz Deutschland.
Drei Schritte zu Ihrer Abfindung
Kündigungsprüfung
Wir überprüfen Ihre Kündigung rechtlich
Kostenlose Ersteinschätzung
Anwaltliche Beratung zu Abfindung und Freistellung.
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Wir verhandeln das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Ihr Rat vom Anwalt für Kündigung in Hamburg
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geschieht dies meist auf zwei Wegen: durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Der wesentliche Unterschied liegt in der Freiwilligkeit. Als Anwalt für Kündigung in Hamburg erleben wir oft, dass Arbeitnehmer verunsichert sind, welche Variante die bessere ist. Während eine
Kündigung eine einseitige Entscheidung ist, setzt der Aufhebungsvertrag eine Einigung beider Parteien voraus.
Die Kündigung: Einseitig und gesetzlich geschützt
Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, eine Partei (meist der Arbeitgeber) beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einfache Erklärung.
- Schriftform: Damit sie wirksam ist, muss sie zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).
- Starker Schutz: Der Arbeitgeber muss dabei zahlreiche Kündigungsschutzbestimmungen beachten (z. B. das KSchG oder Sonderschutz für Schwangere und Schwerbehinderte). Zudem muss der Betriebsrat beteiligt werden (§§ 102, 103 BetrVG).
- Ihre Chance: Gegen eine Kündigung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Ein erfahrener Anwalt für Kündigung in Hamburg kann hier oft eine hohe Abfindung für Sie herausholen.
Der Aufhebungsvertrag: Einvernehmlich, aber risikoreich
Der Aufhebungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Hier einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf das Ende der Zusammenarbeit.
- Keine Schutzregeln: Da Sie zustimmen, greifen Kündigungsschutzbestimmungen hier nicht. Es ist weder ein Kündigungsgrund noch eine behördliche Zustimmung nötig.
- Betriebsrat: Dieser muss bei einem Aufhebungsvertrag in der Regel nicht beteiligt werden.
- Soziale Folgen: Mit der Unterschrift verzichten Sie freiwillig auf Ihren Kündigungsschutz. Dies führt häufig zu sozialrechtlichen Nachteilen, wie einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Fazit: Flexibilität vs. Sicherheit
Der Aufhebungsvertrag bietet eine flexible Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis sauber zu beenden. Allerdings sind Sie als Arbeitnehmer dabei deutlich weniger geschützt als bei einer einseitigen Kündigung.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen oder ein Dokument unterschreiben, sollten Sie die Details prüfen lassen. Ein Anwalt für Kündigung in Hamburg hilft Ihnen dabei, die Risiken abzuwägen und das beste wirtschaftliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Möchten Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen lassen oder haben Sie bereits eine Kündigung erhalten?
transparent und
nachvollziehbar
Ablauf der
Beratung
Kontaktaufnahme und Übersendung von Unterlagen
Nach Ihrer Kontaktaufnahme teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
Unser Anwalt führt mit Ihnen ein erstes unverbindliches Telefongespräch über die Themen Kündigungsschutz und Abfindung und berät Sie zu Ihren Optionen. Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen verständlich, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Vertrag hat und welche Punkte erfahrungsgemäß verhandelbar sind.
Entwicklung einer klaren Strategie
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Strategie für den Arbeitsplatzerhalt oder die Erzielung der höchstmöglichen Abfindung für Sie sinnvoll ist.
Vertretung Ihrer Interessen
Kündigungen münden oftmals in Einigungen in Form von Vergleichen. Wir konstatieren Ihren Arbeitgeber und verhandeln für Sie die bestmöglichen Beendigungskonditionen.
Rechtssicherer Abschluss
Zum Abschluss werden die verhandelten Regelungen rechtssicher festgehalten, sodass das Arbeitsverhältnis auf einer klaren und belastbaren Grundlage mit optimierten Konditionen beenden ist oder fortbesteht.
Änderungskündigung erhalten? Das müssen Sie wissen
Bei einer Änderungskündigung beendet der Arbeitgeber Ihren Vertrag und bietet Ihnen gleichzeitig die Fortsetzung zu neuen Bedingungen an. Dies ist rechtlich komplex und erfordert schnelles Handeln.
Ihre Strategie: Annahme unter Vorbehalt
Anstatt das Angebot sofort abzulehnen oder ungeprüft zu unterschreiben, sollten Sie – nach Rücksprache mit einem Anwalt für Kündigungen – die Änderung unter Vorbehalt annehmen. So sichern Sie sich Ihren Arbeitsplatz und können gleichzeitig durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht Hamburg prüfen lassen, ob die neuen Bedingungen überhaupt rechtmäßig sind.
Warum Sie einen Experten brauchen
Es gelten extrem kurze Fristen. Unser erfahrener Anwalt für Kündigung in Hamburg hilft Ihnen dabei, die richtige Taktik zu wählen und Ihre ursprünglichen Arbeitsbedingungen zu retten oder eine hohe Abfindung auszuhandeln.
Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten? Lassen Sie uns jetzt Ihre Erfolgschancen in Hamburg prüfen.
Erfolgreiche Lösungen – Fachanwalt Hamburg Kündigung
Verhandlungen mit Arbeitgebern
Wir verhandeln regelmäßig mit großen Unternehmen und mittelständischen Arbeitgebern und erzielen wirtschaftlich optimale Lösungen.
Unsere gesamte Gegnerliste finden Sie hier.
Kosten & Rechtschutz
Damit Sie jederzeit Sicherheit haben, informieren wir Sie von Anfang an transparent über Kosten, Abläufe und die mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Kostenlose Erstberatung
Klare Kostenbesprechung vor Beauftragung
Schriftliche Kostenübersicht (Selbstzahler)
Übernahme der Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung
Abrechnung direkt mit der Versicherung
Ihre Ansprechpartner – Anwälte für Arbeitsrecht
Unsere Standort in Hamburg
Kanzlei Hamburg
Rathausstr. 7
20095 Hamburg
Telefon: (040) 30 92 88 85
E-Mail: info@froeling-reimers.de
FAQ
Kündigung prüfen lassen | Anwalt Hamburg Kündigung
Viele Kündigungen sind angreifbar und können rechtlich erfolgreich überprüft werden. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg unterstützen Sie schnell und unkompliziert bei jeder Kündigung.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Kündigung. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, welche Fristen gelten und welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Rechte zu sichern und eine Abfindung zu erzielen.
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das ist häufiger der Fall, als viele Arbeitnehmer denken. Typische Fehler sind zum Beispiel, dass kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, formale Anforderungen nicht eingehalten wurden oder bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl fehlerhaft ist.
Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Deshalb ist es wichtig, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen, um mögliche Fehler zu erkennen und die eigenen Chancen richtig einzuschätzen.
Sie haben nach Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Anwalt, damit ausreichend Zeit für die Prüfung und strategische Vorbereitung bleibt.
In der Praxis ist es ganz üblich, dass Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit einer Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden.
Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für diesen Weg, um schnell eine klare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen. Mit der richtigen Verhandlungsstrategie bestehen sehr gute Chancen auf eine Abfindung.
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Verhandlungssituation. Oft wird von den Arbeitsgerichten etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Orientierung herangezogen.
Eine Kündigung selbst müssen Sie in der Regel nicht unterschreiben. Häufig wird sie Ihnen lediglich übergeben oder per Post zugestellt. Wenn Sie den Erhalt bestätigen sollen, können Sie dies grundsätzlich auch schriftlich tun – das bedeutet nur, dass Sie die Kündigung erhalten haben, nicht dass Sie sie akzeptieren.
Vorsicht ist jedoch bei zusätzlichen Dokumenten oder Vereinbarungen geboten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Kündigung vorgelegt werden. Diese sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben, sondern immer vorher anwaltlich prüfen lassen.
Wenn Sie innerhalb von 3 Wochen keine Kündigungsschutzklage einreichen, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre.
In diesem Fall bestehen in der Regel auch keine Möglichkeiten mehr, im Nachhinein eine Abfindung oder bessere Konditionen auszuhandeln. Deshalb ist es wichtig, die Frist unbedingt einzuhalten und die Kündigung rechtzeitig prüfen zu lassen.
Eine Sperrzeit kann entstehen, wenn Sie aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirken, z. B. durch einen Aufhebungsvertrag. Eine rechtliche Beratung hilft, dieses Risiko zu vermeiden.
In den meisten Fällen ja. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann Ihre Chancen deutlich verbessern – sowohl auf den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes als auch auf eine höhere Abfindung.
Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir zunächst Ihren Fall und schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein. Dabei schauen wir auch, ob sich ein Vorgehen für Sie wirtschaftlich lohnt. Wir empfehlen ein Vorgehen nur dann, wenn es aus unserer Sicht sinnvoll ist.








