Frau Keßler studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und spezialisierte sich bereits während ihres Studiums auf das Arbeitsrecht. Auch im Referendariat setzte sie diesen Schwerpunkt fort und absolvierte unter anderem eine Station am Arbeitsgericht Hamburg.
Sie berät und vertritt Arbeitnehmer aller Hierarchieebenen – vom Angestellten bis zur Führungskraft – in sämtlichen Fragen des individuellen Arbeitsrechts. Sie begleitet ihre Mandanten sowohl bei arbeitsrechtlichen Konflikten während des laufenden Arbeitsverhältnisses, etwa im Zusammenhang mit Abmahnungen oder Versetzungen, als auch bei dessen Beendigung, insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen.
Mandanten schätzen ihre fachliche Expertise, ihre strukturierte Arbeitsweise sowie ihre klare und verständliche Beratung.
„Mein Anspruch ist es, die Interessen meiner Mandanten mit fachlicher Präzision, einer klaren Strategie und großem Engagement zu vertreten und gemeinsam die Lösung zu entwickeln, die ihren Zielen am besten entspricht.“
kompetenzen
Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Kündigungsschutzverfahren
- Abfindungsverhandlungen
- Arbeitnehmer
Mandantenstimmen:
Mandanten schätzen insbesondere die ruhige, klare und verlässliche Art von Frau Keßler. In Rückmeldungen werden vor allem ihre verständliche Beratung, ihre sorgfältige Analyse der individuellen Situation sowie ihre gute Erreichbarkeit hervorgehoben. Viele Mandanten berichten, dass sie sich fachlich wie menschlich jederzeit gut begleitet und sicher vertreten gefühlt haben.
