Frau Keßler studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und spezialisierte sich schon im Studium auf das Arbeitsrecht. Sie vertritt Arbeitnehmer bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Kündigungen, der Führung von Kündigungsschutzverfahren sowie der Verhandlung von Vergleichen und Abfindungslösungen.
Sie verschafft ihren Mandanten einen klaren Überblick über die rechtliche Situation nach Erhalt einer Kündigung sowie über mögliche rechtliche Ansatzpunkte im weiteren Verfahren. Ziel ihrer Beratung ist es, Sicherheit zu vermitteln und eine fundierte Grundlage für die nächsten Schritte zu schaffen.
Mandanten schätzen insbesondere ihre ruhige Art, ihre Verlässlichkeit, ihre verständliche Kommunikation sowie ihre fachliche Expertise. Dabei legt sie großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
„Ich erkläre meinen Mandanten ihre rechtliche Situation so, dass sie verstehen, was möglich ist und welche Schritte ihnen zur Verfügung stehen.“
kompetenzen
Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Kündigungsschutzverfahren
- Abfindungsverhandlungen
- Arbeitnehmer
Mandantenstimmen:
Mandanten schätzen insbesondere die ruhige, klare und verlässliche Art von Frau Keßler. In Rückmeldungen werden vor allem ihre verständliche Beratung, ihre sorgfältige Analyse der individuellen Situation sowie ihre gute Erreichbarkeit hervorgehoben. Viele Mandanten berichten, dass sie sich fachlich wie menschlich jederzeit gut begleitet und sicher vertreten gefühlt haben.
